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Frank Peschel

AfD 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland – da gehen wir als AfD gern mit. Abbau bürokratischer Hürden – da sind wir sowieso dabei. Mehr Lehrer für unsere Schulen – gar keine Frage, das wollen wir auch. Das ist eine sehr schöne Vorstellung, werte Abgeordnete. Leider sieht es ab und zu in der Realität anders aus. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen Sie die Berufsanerkennung beschleunigen und erleichtern. Das ist gut. Das unterstützen wir. artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch gibt es nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Neue Überschrift Gesetz zur Änderung versammlungs- und polizeirechtlicher Vorschriften; Artikel 1 Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen, Sächsisches Versammlungsgesetz, neu eingefügter Artikel 2 Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes, Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zur Änderung versammlungs- und polizeirechtlicher Vorschriften“, Drucksache 7/15266, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist dieser Entwurf als Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs berufsanerkennungsrechtlicher Verfahren Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Schule und Bildung Werte Abgeordnete! Nehmen wir erstens das Thema Beschleunigen. Die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag inklusive aller Unterlagen digital einzureichen, ist längst überfällig. Ich bezweifle aber, dass der gesamte Vorgang vom Einreichen bis zum Bescheid digital erfolgen kann. Dafür fehlen leider immer noch Strukturen und das Umdenken in der Verwaltung. Zweitens, das Thema Erleichtern. Um es den Antragstellern einfacher zu machen, sollen zukünftig einfache Kopien der Zeugnisse ausreichen. Bei der Anhörung wurde uns gesagt, dass Fälschungen grundsätzlich selten vorkommen, aber auch beglaubigte Kopien und digitale Unterlagen gefälscht werden. Wir sind bei diesem Thema nicht ganz sicher. Sie offenbar auch nicht, sonst hätten Sie sich nicht noch eine Hintertür in das Gesetz eingebaut, und zwar in § 12: „Im Zweifel müssen Unterlagen im Original vorgelegt werden.“ Ich frage mich: Wer entscheidet mit welcher Kompetenz, ob im Zweifel die Echtheit besteht? Sie alle kennen Fälle von gefälschten Urkunden und Zeugnissen, die in der Hektik des Alltags nicht unbedingt jedem auffallen. Nicht nur bei Ärzten, sondern auch bei Lehrern sollte genau hingeschaut werden. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Abgesehen davon sollte es für den Antragsteller keine hohe bürokratische Hürde sein, diese Originale spätestens vor Antritt der Beschäftigung einzureichen. Werte Abgeordnete! Bei jeder Prozessoptimierung muss darauf geachtet werden, dass die Qualität des Produktes nicht leidet. Im Gesetz haben Sie den Anspruch auf Qualifikationsmaßnahmen verankert, um in einer bestimmten Zeit bestehende Unterschiede oder Defizite, wie Sie es nennen, auszugleichen. Das schafft einen Rahmen und eine Struktur für den Antragsteller. Auch wir können uns vorstellen, Lehrer mit gleichwertiger pädagogischer Qualifikation und mit ausreichenden Deutschkenntnissen mit nur einem Fach anzuerkennen, wie es bei Seiteneinsteigern möglich ist. Werte Abgeordnete! Uns ist es wichtig, dass erstens ein Zeugnis und eine Urkunde im Original nachgereicht werden und zweifelsfrei echt sein muss, zweitens ein digitalisiertes Verfahren nicht beim Einreichen enden darf und drittens Qualitätsansprüche nicht gesenkt werden dürfen. Wir sind der Meinung, dass diese Punkte behandelt, aber nicht ausreichend geklärt werden. Deshalb werden wir uns enthalten. Ich möchte noch ein Wort zum Entschließungsantrag sagen. Auch bei diesem werden wir uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Peschel sprach für die AfD-Fraktion. Die Fraktion DIE LINKE hat nur Redebedarf für den Entschließungsantrag angemeldet. Deshalb übergebe ich jetzt an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, an Frau Kollegin Melcher. Bitte schön.

Alle Reden von Frank Peschel Protokoll ↗