Frank Schaufel
Herr Mackenroth, dagegen ist ja nichts einzuwenden. Doch ich habe gerade dargelegt – das habe ich aus den Medien entnommen –, (Zurufe) dass das in den Ländern, in denen sie ausgebildet werden und von wo aus sie nach Deutschland kommen, nicht auf Begeisterung stößt. Im Übrigen: Bei unserer Reise nach Portugal haben wir dasselbe erlebt, dass die Begeisterung – – Die haben gesagt: Nein, wir dürfen nicht über den Ausbildungsbedarf hinaus ausbilden, wir können euch nicht helfen. Das war eigentlich das Ansinnen. Und dann halte ich das, genauso wie bei Ärzten und bei medizinischem Personal, für ethisch verwerflich. Die Menschen werden in den Ländern, die nicht so einen Lebensstandard wie Deutschland haben, teuer ausgebildet und wir nehmen denen die Fachleute weg. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Markus Scholz, BÜNDNISGRÜNE – Geert Mackenroth, CDU, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Lieber Kollege Mackenroth, es tut mir sehr leid, aber es ist jetzt nicht möglich, darauf zu antworten. Wenn es keinen Redebedarf vonseiten der Fraktionen mehr gibt, rufe ich die Staatsregierung auf. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sachsen gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten Altenquotienten. Auf 100 Personen im Erwerbsalter kommen 48 Menschen über 65 Jahre. Im Vergleich sind es in Nordrhein-Westfalen gut 36, in Hamburg 28 und in Sachsen-Anhalt 50. Der Freistaat weist in fast allen vergleichbaren Kategorien immer einen der höchsten Werte in Deutschland auf. Dazu gehört auch die Pflegequote. Ende des Jahres 2021 zählte Sachsen rund 311 000 Pflegebedürftige. Das ist ein Anstieg um fast 24 % gegenüber 2019. Die Prognose ist weiterhin stark steigend, bis zum Jahr 2035 auf etwa 326 000 Menschen. Das erfordert Handeln jetzt und in Zukunft – keine Frage –, und die Staatsregierung handelt, meine Damen und Herren. Erstens. Wir verbessern die Koordination und den Zugang zu pflegerischen Strukturen vor Ort, indem wir die kommunale Verantwortung stärken. Dazu gehören die Pflegekoordinatorinnen und -koordinatoren und das vom Freistaat getragene Internetportal Pflegenetz.sachsen.de. Diese flexible Struktur ist in Gänze die sächsische Alternative zu stationären Pflegestützpunkten. Zusätzlich erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte jährliche Pflegebudgets in Höhe von je 100 000 Euro – insgesamt 1,3 Millionen Euro – zur eigenverantwortlichen Umsetzung abgestimmter Konzepte, Veranstaltungen und lokaler Pflegeprojekte. Zweitens. Wir stärken die häusliche Pflege. Dazu gehört, dass wir niedrigschwellige Hilfen zur Unterstützung der häuslichen Pflege fördern. Das sind vor allem unsere Nachbarschaftshelferinnen und -helfer. Dazu stabilisieren wir das häusliche Pflegesetting und entlasten pflegebedürftige Angehörige. Seit Anfang dieses Jahres gibt es dafür ein neues Landesförderprogramm zur Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen. Ab dem Jahr 2024 sollen zunächst 200 neue Plätze mit einem Gesamtvolumen von bis zu 20 Millionen Euro entstehen. Dafür stehen 2024 bereits 5,2 Millionen Euro bereit. Drittens. Zur Prävention von Pflegebedürftigkeit fördern wir die Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren ohne Pflegebedarf. Das soll der Vereinsamung entgegenwirken sowie notwendige Unterstützung und Pflegebedarf frühzeitig erkennen helfen. Über 90 Projekte mit mehr als 2 700 ehrenamtlichen Alltagsbegleitern werden mit rund 2,6 Millionen Euro jährlich unterstützt. Viertens. Wir entwickeln die Sächsische Demenzstrategie einschließlich des Landesdemenzplanes Sachsen, um konkrete Verbesserungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen durch passgenaue Angebote, bessere Vernetzung sowie eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu erreichen. Fünftens. Der Hospiz- und Palliativbericht Sachsen 2022 ist eine valide Datengrundlage für die ambulante wie stationäre Versorgung nach Regionen und bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Versorgung am Lebensende. Handlungsempfehlungen richten sich dabei an verschiedene politische Ebenen, unter anderem an die Landes- und Kommunalpolitik, aber auch an die Bundesebene, die Selbstverwaltung, Einrichtungsträger sowie die Fachgesellschaften. Sechstens. Zur Unterstützung der Personalgewinnung fördern wir die Ausbildung und die berufliche Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachkräfte. Siebtens. Das neue Sächsische Wohnteilhabegesetz stärkt die Mitwirkungsrechte der Heimbewohner und hebt die Fachkraftquote zugunsten einer flexibleren Personalbemessung auf. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Staatsregierung und der Freistaat Sachsen haben bereits vielfältige und zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu sorgen, soweit sie im Aufgabenbereich des Landes liegt. Klar ist aber auch: Die Demografie und die Folgen daraus werden weiterhin alle unsere Lebenslagen spürbar beeinflussen, insbesondere die Pflege. Die benannten Schritte werden nicht die letzten gewesen sein. Alle politischen Ebenen müssen sich den großen Fragen der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung stellen und gemeinsam daran weiterarbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Damit kann ich Tagesordnungspunkt 2 schließen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Errichtung eines (Sächsisches Sozialausgleichsgesetz Drucksache 7/11152, Gesetzentwurf Drucksache 7/16571, für Verfassung und Recht, Demokratie, Ich frage die Berichterstatterin, ob sie zuerst das Wort wünscht. – Frau Kuge kann ich nicht sehen. Dann beginnt die Linksfraktion; Herr Abg. Gebhardt.
