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Wolfram Günther

12.06.2024 Sitzungen 7/89

Der mit der Drucksache 7/15174 vorgelegte Antrag der AfD-Fraktion zur Änderung des Sächsischen Waldgesetzes hat die Freigabe des Reitens im Wald auf allen Straßen und dafür geeigneten Wegen zum Inhalt. Begründet wird er mit der geringen Anzahl regulierter Reitschäden in der Vergangenheit, mit einer geringen Zahl von Konflikten, der Belebung des touristischen Angebots für Reiter und der Rechtslage in anderen Bundesländern. Verwiesen wird unter anderem auf die entsprechend liberale Reitregelung im Thüringer Waldgesetz. Im Ergebnis der Anhörung zum Gesetzentwurf am 30. Mai 2024 kam keiner der Expertinnen und Experten, selbst die von der AfD-Fraktion geladenen, zu der Einschätzung, dass der vorliegende Gesetzentwurf so uneingeschränkt zu unterstützen wäre. Möglicherweise hat dies die AfD-Fraktion selbst überrascht. Unzweifelhaft ist das Reiten eine naturnahe Fortbewegungsart und hat ungeheuer viele Freunde. Erfreulicherweise entwickelt sich die Zahl der Pferde in Sachsen weiter nach oben: Ende des Jahres 2023 waren es über 36 000 Tiere. Rund 12 000 Menschen engagieren sich in Sachsen in Pferdesportvereinen. Offensichtlich bietet Sachsen Reitern und Pferden gute Bedingungen. In Thüringen liegt die Zahl der gehaltenen Pferde – übrigens bei einer ähnlich großen Waldfläche wie in Sachsen – bei rund 24 000 Tieren. Allein die Frage, auf welchen Wegen und wo im Wald geritten werden kann, ist also offensichtlich nicht entscheidend. ist „Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen“, Drucksache 7/15174, Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht zugestimmt worden. Ich hatte bereits erwähnt, dass die Staatsregierung ihren Redebeitrag zu Protokoll gegeben hat. Wünscht die AfD-Fraktion eine Schlussabstimmung, nachdem alle Bestandteile abgelehnt worden sind? – Das sehe ich nicht. Dann ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. zu Protokoll Das allgemeine Betretungsrecht des Waldes ist ein hohes allgemeines Gut. Dies ist uns allen – denke ich – auch sehr bewusst. Es kommt deshalb darauf an, das allgemeine Betreten der ganz unterschiedlichen Waldbesucherinnen und -besucher so zu lenken, dass es möglichst konfliktfrei, also für alle erholsam erfolgen kann. Und diese Konfliktfreiheit schließt ganz ausdrücklich auch die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ein, auf deren Grundstücke sich die vielen Waldbesuchenden bewegen. Die in Sachsen mit unserem Waldgesetz vor über 30 Jahren getroffene Regelung schränkt zwar das Reiten im Wald auf die dafür freigegebenen Wege ein und trägt somit der Vermeidung von Konflikten Rechnung, es verpflichtet aber auch die Forstbehörden, genügend geeignete und möglichst zusammenhängende Reitwege im Wald auszuweisen, und die Waldbesitzerinnen und -besitzer, die Ausweisung von Reitwegen zu dulden. Und dabei findet – vor Ort – eine vernünftige und sachliche Abstimmung zwischen den Reitern, den Forstbehörden und den betroffenen Waldbesitzenden statt, um die verschiedenen Interessen auszugleichen. Und dieser Weg miteinander umzugehen ist aus meiner Sicht auch weiterhin gut geeignet, ein vernünftiges Miteinander beim Ausgleich der unterschiedlichen Wünsche und Erwartungen zu finden. Aus Sicht der Staatsregierung ist der vorliegende Gesetzentwurf abzulehnen. Bei Anerkenntnis der verschiedenen Interessen der Waldbesucherinnen und -besucher bedarf es einer für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer tragfähigen gemeinsamen Lösung, die in der von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Regelung zum Reiten im Wald nicht gesehen wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kommt hinzu, dass aufgrund der gerade erfolgenden Novellierung des Bundeswaldgesetzes durch die Bundesregierung, eine nachfolgende Anpassung der Landeswaldgesetze zu erwarten ist. Vor diesem Hintergrund hat mein Haus den bereits im Jahr 2020 begonnenen Novellierungsprozess zum Sächsischen Waldgesetz gestoppt. Der notwendige Anpassungsund Modernisierungsprozess des sächsischen Waldrechts Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz über den Schutz der Drucksache 7/15266, Drucksache 7/16574, Beschlussempfehlung Bevor ich den Fraktionen das Wort übergebe, frage ich den Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein danke, Herr Präsident!) – Das wünscht er nicht. Somit kommen wir zur Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe nun an Herrn Kollegen Wähner der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

Protokoll ↗