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Ronny Wähner

CDU 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes vorliegen. Ich bin ehrlich: Es ist kein Herzensanliegen der Union, diese Änderung vorzunehmen. Aber wir haben sie in unserem Koalitionsvertrag vereinbart. Als vertragstreuer Koalitionspartner stehen wir zu unseren Zusagen. Zum einen führen wir die Möglichkeit ein, bei Personenkontrollen an kriminologenen, also stark kriminalitätsbelasteten Orten, eine Kontrollquittung zu verlangen. Dort erfolgen Kontrollen nicht nur nach der Einschätzung von Personen, sondern auch lagebildabhängig. Damit kann es zu Mehrfachkontrollen von Personen kommen. Um rechtsstaatlich überprüfen zu können, ist es möglich, dann auf Verlangen eine Kontrollquittung zu erhalten. Diese Möglichkeit schaffen wir mit der Gesetzesänderung. Die zweite Änderung betrifft die Verwendung der Bodycam bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs. An sich hat die Bodycam ja den Zweck, gerade solche Situationen zu deeskalieren. Sie soll eine abschreckende Wirkung haben, um das Gegenüber hoffentlich auch ein Stück weit zur Vernunft zu bringen. Deswegen befürworten wir auch die Verwendung der Bodycam. Direkt die Pflicht dazu hatten wir nicht als zwingend erachtet, aber wir haben es nun einmal so vereinbart. Darüber hinaus ist es eine gute Möglichkeit, für die Situation eine Beweissicherung vorzunehmen. Deshalb tragen wir als CDU auch diese Änderung mit. In Anbetracht der Gesamtwürdigung bitte ich um Zustimmung zu diesen beiden Änderungen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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