André Wendt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die sachliche Diskussion zu unserem Gesetzentwurf. Wir haben im Rahmen der Verhandlung im Ausschuss tatsächlich sehr gut diskutiert. Ich habe in meinem Redebeitrag nicht von „Symbol“ gesprochen, sondern von einem Zeichen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Zeichen ist ein Symbol!) – Kein Problem. Man muss es schon richtig darstellen. (Sören Voigt, CDU: Offen und klar bleiben!) Natürlich wird das keine großen Einsparungen im Haushalt nach sich ziehen, aber es geht hierbei tatsächlich um das Zeichen und es geht um Gerechtigkeit und Angemessenheit. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich denke, diesbezüglich ist unser Gesetzentwurf gerade richtig. Wir als AfD glauben nicht, dass aufgrund geringerer Altersansprüche Minister auf ihrem Sitz kleben bleiben. In anderen Bundesländern hat man diese Erfahrung übrigens nicht gemacht. Das ganz kurz zu Ihren Einlassungen. Ich wollte noch einmal zum Karenzzeitgesetz kommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von der Koalition vorgelegte Entwurf zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung mag ein Ansatz zur Bekämpfung eines sogenannten Drehtüreffektes sein. Allerdings – und hier beginnt das Aber – sehen wir zahlreiche Probleme nicht oder nur unzureichend gelöst. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Beschäftigung eines ehemaligen Ministers insbesondere untersagt werden kann, wenn dadurch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Staatsregierung beeinträchtigt werden kann. Jetzt steht die Frage: Wie soll dieses Vertrauen der Allgemeinheit gemessen werden? Daran, dass die Medien darauf reagieren, oder anhand eines lawinenartigen Auftretens negativer Kritik in den sozialen Medien? Entsprechende Fragen wurden von den Sachkundigen im Rahmen der Anhörung aufgeworfen, aber eine belastbare Antwort blieben die Koalitionsfraktionen schuldig. Zur Thematik der Untersagung von Tätigkeiten ausgeschiedener Minister will ich sagen: Ob die Voraussetzungen für eine Untersagung im Gesetzentwurf hinreichend bestimmt sind, bleibt aus unserer Sicht zweifelhaft. Das sagten übrigens auch einige Sachverständige in der Anhörung. Schließlich gibt es noch andere handwerkliche Schwächen im Gesetzentwurf. Es ist zum Beispiel unklar, ob auch die Untersagung einer bereits aufgenommenen, aber bisher nicht angezeigten Tätigkeit von § 4a Abs. 3 umfasst ist. Außerdem – damit komme ich auch zum Änderungsantrag der LINKEN – beinhaltet der Gesetzentwurf keine Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht. Auch die Linksfraktion schreckt offenbar vor einer vergleichbaren Regelung, wie in § 5 e des Thüringer Ministergesetzes, in welchem Sanktionen vorgesehen sind, zurück. Deshalb können wir uns zum Gesetzentwurf und auch zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nur enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es noch weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann frage ich die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Traditionell nicht!) – Das sieht nicht so aus. Meine Damen und Herren! Wir kommen daher zur Abstimmung. Wir haben über zwei Gesetze abzustimmen. Ich beginne mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes, Drucksache 7/15595, ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist dies die Grundlage für die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/16617, vor. Ich frage, ob eine Einbringung erwünscht ist. (André Wendt, AfD: Ist eingebracht!) Er ist schon eingebracht. Dann schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. Da es nur zwei Artikel sind, kann ich diese sicherlich gleich zusammenziehen? (André Wendt, AfD: Na klar!) – Nein, bitte alles zurückdenken. Ich muss zuerst über den Änderungsantrag abstimmen lassen. Der ist zwar bereits eingebracht, aber ich muss diesen auch zur Abstimmung stellen. Wer dem Änderungsantrag der AfD die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dafür, dennoch wurde der Änderungstrag mit Mehrheit abgelehnt. Nun wiederhole ich mich. Wir können artikelweise oder im Block abstimmen. Da es nur zwei Artikel sind, würde ich diese gleich zusammenziehen. Wir stimmen ab über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Ministergesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer möchte dem zustimmen? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dafür, dennoch ist der Gesetzentwurf mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich frage, ob Sie noch eine Schlussabstimmung brauchen? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich das Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung, Drucksache 7/15723, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD auf. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/16646, vor. Ist die Einbringung bereits erfolgt? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) – Das ist der Fall. Dann lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen und Stimmen dafür gehe ich davon aus, dass der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden ist. (Sebastian Wippel, AfD: Wir haben uns doch enthalten! –
