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Simone Lang

SPD 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es von der Linksfraktion gehört: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein Landespflegegeld in Höhe von 1 500 Euro pro Pflegegeldjahr eingeführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass an mindestens einem Tag des Pflegegeldjahres in einem Umfang von mindestens Pflegegrad 2 Pflegebedürftigkeit bestand. Dabei hat sich DIE LINKE offenkundig von der CSU und dem Bayerischen Landespflegegeldgesetz in Höhe von 1 000 Euro inspirieren lassen. Runtergerechnet wären das in Sachsen 125 Euro im Monat mehr, ein Betrag, der vielen Menschen durchaus helfen würde. Ein derartiges Landespflegegeld würde jedoch verlangen, dass der Freistaat jährlich – und das sagen Sie selbst – rund 400 Millionen Euro in die Hand nehmen müsste. Das ist eine Unterstützung, die ich grundsätzlich jedem Menschen gönne, obwohl es auch in Sachsen Pflegebedürftige gibt, die darauf scheinbar nicht angewiesen sind, jedoch sich deren Finanzierung nach unserer Auffassung derzeit nicht seriös darstellen lässt. Zum einen kann dieser Betrag für das Jahr 2024 nicht aus dem laufenden Haushalt finanziert werden, und zum anderen ist fraglich, ob die veranschlagten 400 Millionen Euro ausreichen, da sich der Gesetzentwurf auf statistische Zahlen aus dem Dezember 2021 stützt. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Sachsen ist seitdem jedoch weiter gestiegen und wird es auch weiterhin tun. Ich muss gestehen, dass ich einen derartigen Betrag, wenn er zur Verfügung stehen würde, lieber in pflegerische Infrastruktur investieren würde. Das Investitionsprogramm zur Kurzzeitpflege – ich hatte es heute bereits in der Aktuellen Debatte erwähnt – wäre so eine Möglichkeit. Es ist ein gutes Beispiel, wie pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen strukturell unter die Arme gegriffen werden kann und sie entlastet werden können. Im Gesetz ist auch die Rede davon, dass pflegebedürftige Menschen mit dem Betrag in die Lage versetzt werden sollen, eine materielle Anerkennung an die Menschen zu leisten, die sie unterstützen. Auch diesen Gedanken kann ich nachvollziehen, wenngleich auch dies nur ein Symbol bleiben würde. Die SPD setzt sich stattdessen dafür ein, dass sich die langjährige Pflege von Eltern, Schwiegereltern oder anderen Familienmitgliedern nicht mehr negativ auf die Rente auswirkt und die eigene Altersarmut bedeuten darf. Hier brauchen wir mehr Solidarität und Respekt vor dieser schweren Aufgabe. Ich verstehe, dass solche Forderungen populär sind, zumal viele pflegebedürftige Menschen eine größere Unterstützung brauchen. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass sich die Fraktion DIE LINKE auch mit der finanziellen Umsetzung intensiver auseinandergesetzt hätte. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Simone Lang für die SPD-Fraktion. Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf dazu? – Das sehe ich nicht. Dann erhält die Staatsregierung das Wort. Herr Staatsminister Schmidt, bitte. Das ist die zweite von vier Reden. (Heiterkeit bei der CDU und den LINKEN)

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