Dr. Daniel Gerber
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, heute zu unserem Entwurf, einem Sächsisches Beteiligungsgesetz für Erneuerbare Energien, zu sprechen. Ich möchte zu Beginn die Gelegenheit nutzen und mich bei der CDU und der SPD für die gute, konstruktive und in diesem Falle auch besonders schnelle Zusammenarbeit für diesen konkreten Baustein der Energiewende bedanken. Mein Dank gilt auch den meisten Sachverständigen in der Anhörung und allen sonstigen Beteiligten in diesem Prozess. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen für eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergie- und Fotovoltaikfreiflächenanlagen in Sachsen mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien durch eine Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz zu beschleunigen. Wir machen somit eine bisher freiwillig geregelte Zahlung in Sachsen zur Pflicht. In der Anhörung im April wurde deutlich, dass eine gleichwertige Belastung von Wind- und PV-Projekten den unterschiedlichen finanziellen Rahmenbedingungen der beiden Projektarten nicht gerecht wird. Das zähle ich zu den Kernunterschieden des Gesetzentwurfs der LINKEN und des Regierungsgesetzentwurfs. Dementsprechend senken wir mit dem vorliegenden Änderungsantrag die standardmäßige Beteiligungshöhe für PVProjekte von 0,2 Cent auf 0,1 Cent pro Kilowattstunde ab. Nach § 5 der sogenannten Individualvereinbarung haben Kommunen weiterhin die Möglichkeit, Vereinbarungen bis zum Doppelten dieser Werte zu treffen. Außerdem stellen wir durch Ergänzungen sicher, dass das sächsische Beteiligungsgesetz weiterhin mit dem bundesdeutschen EEG harmoniert; siehe die Diskussion um die fiktiven Strommengen für Fotovoltaik und die Umwälzung über die Netzbetreiber. Schließlich haben wir durch die Ergänzungen in § 6 und § 7 die Transparenz verbessert, indem die Staatsregierung sowie die Kommunen den Auftrag erhalten, einmal jährlich über die genaue Mittelverwendung öffentlich zu informieren. Anwohnende erfahren somit, wo konkret Einnahmen – das sind circa 30 000 Euro jährlich pro Windkraftanlage und 10 000 Euro bis 20 000 Euro bei einer 10 Hektar großen Fotovoltaik-Freiflächenanlage – bei ihnen im Ort eingesetzt werden. Das können ein neuer Spielplatz, die Sanierung des Schwimmbades oder das Sommerfest der freiwilligen Feuerwehr sein – lauter schöne Dinge, die das Leben schöner machen und für die in den klammen kommunalen Haushalten leider oft die Mittel fehlen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Weil Sie die Kommunen schlecht ausstatten mit Mitteln, das ist das Problem!) Mit Blick auf die aktuellen sächsischen Ausbauziele für die Energiewende – ich erinnere noch einmal: Es sind 10 Terawattstunden mehr erneuerbare Erzeugung in 2030 im Vergleich zu 2019 – ergeben sich aus diesem Gesetz allein bis zum Jahr 2030 – ich habe versucht, das konservativ zu schätzen – Zusatzeinnahmen in Höhe von über 25 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2030 sind es über 10 Millionen Euro pro Jahr, die dann – das gehört auch dazu – zum überwiegenden Teil über das EEG von Menschen aus den großen Städten in die betroffenen ländlichen Kommunen fließen. Damit gestalten wir die Energiewende nicht nur schneller, sondern auch gerechter. Über eine Vereinbarung nach § 5 können Kommunen und Betreiber ergänzend weitere Beteiligungsformen wie rabattierte Stromtarife oder das Angebot von Anteilen als Sparprodukt verabreden. Wohlgemerkt: Ich spreche hier wirklich nur von den Einnahmen aus der Pflichtbeteiligung nach diesem Gesetz. Dazu kommen noch Gewerbesteuereinnahmen und kommunale Pachtzahlungen – auch dazu hatten wir in der Anhörung eine Diskussion, das sind über 100 000 Euro pro Windkraftanlage und Jahr – sowie regionale Wertschöpfung durch die Installation und die Wartung vor Ort. Was mich zu einem zweiten Punkt bringt, mit dem ich noch einmal deutlich machen möchte, wieso dieses Gesetz ein wichtiger Baustein für die Erhöhung der Akzeptanz der Energiewende ist. Die Menschen – auch in Sachsen – stehen der Energiewende insgesamt und auch Wind- und PVAnlagen konkret mehrheitlich positiv gegenüber. Besonders hoch ist die Zustimmung – das belegen sowohl Studien als auch reale Weltbeispiele –, wenn Anwohnende durch eine frühzeitige Beteiligung im Prozess und bei der Beteiligung an den Erträgen irgendwann an den Punkt kommen zu sagen: Das sind meine Windräder. Jede einzelne Umdrehung, die da oben passiert, bringt uns hier im Dorf voran. Dahin werden wir mit diesem Gesetzentwurf kommen. Natürlich ist dieses Gesetz zur Ertragsbeteiligung – hieran hängt noch die Wiedereinführung der Flexiklausel als Gesetz – nicht das alleinige Heilmittel. Wir kämpfen auch an anderen Stellen, etwa bei den Klimageldern und dem Resilienzboni, weiterhin für eine soziale und gerechte Energiewende. Dennoch halten wir das jetzt für einen richtigen und wichtigen Schritt und bitten daher um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Gerber für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD jetzt bitte Volkmar Winkler.
