Iris Firmenich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht der noch vor uns liegenden Tagesordnungspunkte werde ich mich kurzfassen. (Zuruf von der AfD: Danke!) Beim vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um eine kleine Novelle, die sich im Wesentlichen darauf beschränkt, Beschlüsse des Stiftungsrates nachzuvollziehen und in Gesetzesform zu gießen. So wird die Gedenkstätte Großschweidnitz in die Trägerschaft der Stiftung Sächsische Gedenkstätten übernommen. Das hatte der Stiftungsrat bereits am 18. Dezember 2020 einstimmig beschlossen. Auch das Kabinett hat diesen Beschluss schon in seiner Sitzung am 2. November 2021 bestätigt. Daraufhin war die Gesetzesänderung überfällig. Weiterhin wird die Anzahl der durch die Stiftung institutionell geförderten Gedenkstätten um den Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis in Chemnitz erweitert. Wichtig zu nennen wäre außerdem, dass mit der Gesetzesänderung festgelegt wird, dass der Geschäftsführer der Stiftung künftig an den Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirates mit beratender Stimme teilnimmt, was bislang nur möglich war, sofern der Wissenschaftliche Beirat nicht widerspricht. Darüber hinaus gibt es eine Anzahl von redaktionellen Änderungen; beispielsweise eine Aktualisierung der Namen Staatsregierung zur Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Auch hier das gleiche Abstimmungsverhalten: Bei Stimmenhaltungen ist dem Entwurf dennoch mit großer Mehrheit zugestimmt worden. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus einiger Gedenkstätten und Archive sowie die Bezeichnung von Ministerien. Das alles ist also ziemlich unaufgeregt, das hat man auch bei der Anhörung zum Gesetzentwurf gemerkt. Die Sachverständigen hatten kaum Anmerkungen zum Gesetzestext, wohl aber zur Erinnerungspolitik an sich. Da ging es sehr konkret um Vorstellungen und Erwartungen bezüglich der Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten. In der inzwischen vorliegenden neuen Konzeption der Stiftung, die vom Stiftungsrat am 24. Mai beschlossen wurde, finden sich viele dieser Anregungen bereits wieder. Zugegeben: Es hat lange gebraucht, bis diese Konzeption das Licht der Welt erblickte. Doch hier stimmt der Spruch: Was lange währt, wird gut. Die Konzeption ist klar strukturiert, anspruchsvoll und wohldurchdacht. Sie zeichnet ein Handlungsprogramm für die kommenden zehn Jahre vor und wird uns in der folgenden Wahlperiode mit Sicherheit beschäftigen. Für diese gute Arbeit haben sich der Geschäftsführer, Dr. Markus Pieper, und sein Team ein großes Dankeschön verdient. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Kühne.
