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Katja Meier

12.06.2024 Sitzungen 7/89

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen: Ich bin nicht Frau Köpping. Aber ich übernehme gern für unsere Geburtstagsministerin den Redebeitrag; denn es zeugt auch von wunderbar gelebter Kollegialität in dieser Koalition, dass ich damit diesen Gesetzentwurf vonseiten der Staatsregierung abschließe. Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen – wir haben es gerade gehört – stammt aus dem Jahr 1991. Es regelt die Tätigkeit der Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, das heißt, der Gesundheitsbehörden, der amtlichen Lebensmittelüberwachung und des öffentlichen Veterinärwesens. Das Gesetz hat sich als Dachgesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst bewährt. In über 30 Jahren haben sich aber die Rahmenbedingungen und die Tätigkeitsschwerpunkte geändert und verschoben. Insbesondere der Fachkräftemangel stellt die Behörden vor neue und komplexe Aufgaben. Die Novellierung soll daher den aktuellen Bedingungen Rechnung tragen und Perspektiven aufzeigen, um die essenzielle Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes personell und strukturell langfristig abzusichern. Um einen Anreiz für die Tätigkeit als Amtsärztin oder Amtsarzt zu schaffen, werden die Hürden für die Bewerberinnen und Bewerber verringert. Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Sachverständigen in der Apothekenüberwachung wird attraktiver gemacht. Ab sofort ist es möglich, zu Ehrenbeamtinnen und -beamten ernannt zu werden. Damit wird die Apothekenüberwachung auch in Zukunft sichergestellt. Wichtig war es zudem, den Gesundheitsämtern sowie den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern bei ihrer Aufgabenerfüllung mehr Handlungsspielräume zu gewähren. Dort, wo ein individueller Vollzug der Aufgabe möglich ist, kann diese zukünftig als weisungsfreie Pflichtaufgabe erfüllt werden. Bei der Ausgestaltung des Vollzugs können dann regionale Besonderheiten beachtet werden. Im Zuge der Novellierung stärkt die Staatsregierung außerdem den sozialpädiatrischen Aspekt; denn die Tätigkeit des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes wird künftig so ausgerichtet, dass die gesundheitliche Chancengleichheit Heranwachsender gefördert wird. Mehr Berücksichtigung finden im Zuge der Novellierung auch die gesundheitsplanerischen und qualitätssichernden Aspekte, die für eine aussagefähige und qualitätsgesicherte Gesundheitsberichterstattung entscheidend sind. Darüber hinaus werden die Regelungen zur Gesundheitsförderung und Prävention an aktuelle Bedürfnisse angepasst. Dabei geht es vor allem um regionale Aspekte, ohne die sich keine Präventionsbedarfe ermitteln lassen. Nicht zuletzt begrüßen Frau Köpping und die Staatsregierung den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entschließungsantrag, der den Gesetzentwurf zielführend ergänzt und die Zusammenarbeit zwischen der Staatsregierung und den Kommunen weiter stärkt. Sehr geehrte Damen und Herren! Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig ein funktionierender Öffentlicher Gesundheitsdienst ist. Die Beschäftigten in den Kommunen und auf Landesebene leisten eine zuverlässige und hervorragende Arbeit, wie sich zuletzt bei der Coronapandemie oder der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest gezeigt hat. (Unruhe) Mit der Novellierung wird ein besserer Rahmen für ihre Arbeit geschaffen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen auch in Zukunft zu sichern. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Meier. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da es jetzt wieder etwas unruhig geworden ist, bitte ich um etwas mehr Ruhe. – Ich frage noch einmal die Fraktionen, ob es Redebedarf gibt. – Den sehe ich nicht. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Gesetz zur Anpassung des Rechts über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/15026, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Drucksache 7/16567. Es liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor in der Drucksache 7/16654. Ist eine Einbringung gewünscht? (Alexander Wiesner, AfD: Ist eingebracht!) – Ist eingebracht. Damit kommen wir zuerst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Dafür-Stimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist der Änderungsantrag der AfD-Fraktion abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab; die Überschrift lautet: Artikel 1 Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Schulgesetzes, Artikel 3 Folgeänderungen, Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 5 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist diesen Bestandteilen in Gänze zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Anpassung des Rechts über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetz die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist dem Gesetz mit Mehrheit zugestimmt worden. Meine Damen und Herren! Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in der Drucksache 7/16657 vor. Er ist schon von Herrn Kollegen Dierks eingebracht worden, wenn ich das richtig verstanden habe. – Gibt es Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Diesen sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über diesen Entschließungsantrag ab. Wer diesem Entschließungsantrag die Zustimmung Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Stärkung der Interessenvertretung von Seniorinnen (Sächsisches SeniorInnenmitbestimmungsgesetz Drucksache 7/15080, Gesetzentwurf Drucksache 7/16568, für Soziales und Bevor ich das Wort an die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache übergebe, frage ich Herrn Scholz als Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. – Das wünscht er nicht. Somit kommen wir nun zur Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist folgende: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Frau Kollegin Schaper von der Fraktion DIE LINKE; bitte schön.

Protokoll ↗