Mirko Schultze
… schwarze Haare!) – Nein, dem widerspreche ich ganz eindeutig. Die Genese unseres Gesetzes war auch so, dass wir unbedingt betont haben: Lageabhängige Identitätskontrollen werden rechtmäßig und verantwortungsbewusst und nicht willkürlich durch die Polizei gemacht. Verdachtsunabhängige Kontrollen gibt es nicht in der sächsischen Polizei; das wäre ja Willkür. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir uns die Vertrauens- und Beschwerdestelle angeschaut. Ihr ist kein einziger Sachverhalt bekannt, also keine explizite Beschwerde, die ein zusätzliches Kontrollinstrumentarium per se begründen würde. Zweitens hat sich auch der Sächsische Verfassungsgerichtshof ziemlich klar positioniert. Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich die Pressemitteilung des Gerichts: „Lageabhängige Identitätskontrollen können dazu beitragen, der Polizei Erkenntnisse zu verschaffen, mit denen sie Gefahren abwehren kann. Der mit der Identitätsfeststellung verfolgte Zweck steht nicht außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs. Die Maßnahmen beziehen sich jeweils auf einen hinreichend konkreten und objektiven Anlass. Die Anforderungen an Transparenz, individuellen Rechtsschutz und aufsichtliche Kontrolle werden beachtet.“ Deshalb, meine Damen und Herren, sprechen wir nicht von anlasslosen und verdachtsunabhängigen Kontrollen. Das entspricht nicht der Realität der sächsischen Polizei. Damit erlangt der vorgelegte Gesetzentwurf seine Zustimmungsfähigkeit aus dem Umstand, dass wir das Verantwortbare umsetzen, aber auch nicht mehr. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
