Rico Gebhardt
Bringen Sie mal ein bisschen Licht in das Dunkel Ihrer Stiftungen!) – Ja, das möge dann auch auf Sie abstrahlen, gell, Herr Gebhardt? Die AfD hat im Bundestag in der Drucksache 20/8737 einen Gesetzentwurf zur Finanzierung politischer Stiftungen eingebracht. Die Grundposition der AfD zu diesen ganzen Stiftungsfinanzierungen, zu diesem ganzen Fördermittelwirtschaften, ist, dass das alles massiv eingedampft gehört. (Sabine Friedel, SPD: Ja, ihr müsst auch keine Gelder …!) Insofern ist es vollkommen richtig, (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) dass in der damaligen Zeit, damals durch den Prof. Elicker (Sabine Friedel, SPD: Auch heute noch!) vertreten auf unserer Position, argumentiert worden ist: (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Wir fechten die Stiftungsförderungen an. Dazu stehen wir programmatisch auch heute noch (Sabine Friedel, SPD: Geben Sie doch alle staatlichen Finanzmittel freiwillig zurück, Herr Keiler!) und führen es im Bereich der politischen Stiftungen auf ein gerüttelt und vernünftiges, ein erträgliches Maß zurück. Es kann nicht sein, dass neben der Parteienfinanzierung noch 600 Millionen Euro an parteinahe Stiftungen fließen, (Albrecht Pallas, SPD: Wir reden hier über Sachsen, Herr Keiler!) für irgendwelche Aktionen, die mehr oder weniger völlig intransparent sind, (Albrecht Pallas, SPD: Ich habe noch keinen Antrag gelesen, die Fördersumme zu reduzieren!) nicht überprüfbar sind. (Albrecht Pallas, SPD: Habe ich nicht gelesen!) In diesem Gesetzentwurf sind in § 10 die Geldleistungen aus öffentlichen Mitteln genau definiert, spezifiziert. Ich darf § 10 Abs. 1 zitieren: „Die parteinahen Stiftungen erhalten insgesamt Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt in einer Höhe, die maximal zwei Drittel der Summe der absoluten Obergrenze im Sinne von § 18 Abs. 2 und § 19 a Abs. 5 des Parteiengesetzes entsprechen […]“ Das wird massiv gedeckelt und massiv nach unten gefahren. Das ist die Grundintention der AfD. Wir haben auch gesagt, Herr Lippmann: (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja?) Solange das nicht zurückgefahren wird, wollen wir als AfD aus Gleichheitsgesichtspunkten an der geltenden Regelung partizipieren. (Sabine Friedel, SPD: Oh, auch nicht sehr gradlinig!) Sobald wir in Verantwortung sind oder kommen und die Möglichkeiten haben, das zurückzufahren, werden wir dieses Stiftungsunwesen zurückfahren, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) ebenso die Förderprogramme der NGOs, davon können Sie ausgehen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das ist die Grundposition. Und dann wird es ganz schnell schlüssig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Sabine Friedel, SPD: Nee!) – Natürlich wird es dann schlüssig. (Sabine Friedel, SPD: Wo ist dann der Änderungsantrag? – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Und Herr Lippmann, mitnichten haben wir irgendeine Sorge, (Sabine Friedel, SPD: „Wir finden es schlecht, aber wir nehmen es mit“?) dass wir die Förderfähigkeit unter normal anzuwendenden Kriterien nicht erfüllen könnten. Selbstverständlich sind wir für die FDGO. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na, sehen Sie mal!) Wir sind für eine FDGO-Klausel, insbesondere bei den Förderungen dieser NGOs, die sich dauernd wehren, bis zum Oberverwaltungsgericht Bautzen. Ihre „Vereine der Zivilgesellschaft“, die wehren sich dagegen, wir sind sehr dafür. Allerdings – jetzt kommt es –: Wenn bei der Beurteilung der FDGO-Fähigkeit einer Stiftung – einer Stiftung! – die Patronatspartei Beurteilungskriterium ist, die dann wiederum mit dem regierungseigenen VS überwacht wird – und wir haben die Debatte ja gerade, wir sind auch anhängig – und dann als gesichert rechtsextrem, mit fadenscheinigen Gründen, eingruppiert wird, (Kerstin Köditz, DIE LINKE: „Fadenscheinig“! – Zurufe der Abg. Albrecht Pallas, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) dann wird es kritisch. – Natürlich, Frau Köditz hat es doch gesagt: Was will ich denn dann mit einem Geheimdienst in dem Bereich? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Genau das ist auch verfassungswidrig, weil das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: Da gibt es gar keine Anschlusskompetenz für einen Geheimdienst, für die Förderpraxis. Wenn Sie die Wesentlichkeitstheorie, Herr Lippmann, bemühen, das Ob und Wie, dann haben Sie die Zwei-StufenTheorie. Damit sind Sie im Zentrum der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur echten Retroaktion. Langer Rede kurzer Sinn: Wir verwahren uns ausdrücklich dagegen, dass wir hier irgendwelche Förderkriterien nicht erfüllen würden. Was bemerkenswerterweise hinzukommt im Hinblick auf die Überprüfbarkeit: In dem Gesetz steht auch, dass das aktive Betreiben der Stiftung für die FDGO geprüft werden muss. Sagen Sie einmal: In der Praxis, wie wollen Sie da überprüfen, dass eine Stiftung sich aktiv für die FDGO einsetzt? (Albrecht Pallas, SPD: Anhand des Programms beispielsweise!) Das ist ja lächerlich, die ganze Geschichte. (Albrecht Pallas, SPD: Anhand des Bildungsprogramms beispielsweise, Herr Keiler, ganz einfach!) Es ist und bleibt – ähnlich, wie dieses weithin kritisierte Demokratiefördergesetz aus dem Hause Faeser – (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) schlichtweg ein Oppositions- und ein Chancengleichheitsverhinderungsgesetz, mehr nicht. Ich sage Ihnen, was außerdem eine Rolle spielt in Sachsen: (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja?) Artikel 40 Sächsische Verfassung. Darin steht nämlich: Die Opposition hat die Rechte innerhalb der Fraktionen, im Parlament und in der Öffentlichkeit – im Parlament und in der Öffentlichkeit! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Und?) Und wenn Sie die Bemessungsgrundlage dann an Gewichtung und Fraktionsstärke festmachen, dann ist ja die Fraktion originär angesprochen. Dann ist originär Artikel 40 der Sächsischen Verfassung einschlägig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Deshalb ist es schlichtweg – das muss ich doch sagen dürfen als Jurist – närrisch, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee!) was ihr da macht. Das ist grundsätzlich, verfassungsrechtlich in höchstem Maße bedenklich, weil das, was als Opposition geschützt wird, im VS-Bericht als „Delegitimierung des Staates“ verkauft wird. Das ist es. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da sind Sie doch gar nicht drin! Sie sind keine Delegitmierer, Sie sind rechtsextrem! Das ist was grundlegend anderes!) Noch einmal: Die Gesamtkonzeption habe ich jetzt klargelegt, auch welche Auswirkung das auf das Sächsische Stiftungsgesetz hat. Wir werden uns dagegen natürlich entsprechend wehren. Das Fernziel der AfD ist es, diesen ganzen Förderbetrieb nach unten zu fahren. Herzlichen Dank. (Starker Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Keiler für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Diesen sehe ich nicht. Dann bitte ich die Staatsregierung, Herr Staatsminister Schuster; bitte schön.
