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Dr. Matthias Rößler

12.06.2024 Sitzungen 7/89

Für die Staatsregierung hörten wir Herrn Staatssekretär Popp. Wir kommen jetzt, wenn kein Aussprachebedarf mehr besteht, zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 7/16558. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfes im Block abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Den kann ich nicht erkennen, also verfahren wir so. Ich trage die einzelnen Gesetzesbestandteile vor, dann stimmen wir ab: Überschrift; Artikel 1; neueingefügter Artikel 2, Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Medienstaatsvertrages und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages; Artikel 3. Ich stelle jetzt diese vorgetragenen Bestandteile zur Abstimmung. Wer ihnen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Sächsischen Drucksache 7/16207, Drucksache 7/16560, Beschlussempfehlung Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Kollege Wähner, oder ein anderer Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Gesetz zur Änderung des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16560. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen wiederum vor, über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfs im Block abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Den kann ich nicht erkennen, also verfahren wir so. Ich trage die einzelnen Gesetzesbestandteile vor: Überschrift; Artikel 1, Änderung des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes; Artikel 2, Fortsetzung Meine Damen und Herren! Ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung des Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag liegt vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn ich keinen Widerspruch sehe – und ich sehe den Widerspruch nicht –, ist die Dringlichkeit beschlossen und der Tagesordnungspunkt 20 jetzt beendet. Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine, damit Zustimmung. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine, damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen, und wir können den Tagesordnungspunkt verlassen. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Informationssicherheitsgesetzes Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit stelle ich Zustimmung fest. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Entwurf des Gesetzes beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Tagesordnungspunkt 20 haben wir die Eilausfertigung vergessen; deshalb eröffne ich ihn erneut. Tagesordnungspunkt 20 Wir gehen zurück (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Vorwärts!) zur Tagesordnung. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Sächsischen Drucksache 7/16247, Drucksache 7/16585, Beschlussempfehlung Jetzt hätte der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Kuppi, das Wort, wenn er es begehren würde. – Das kann ich nicht feststellen. Deshalb kommen wir zur allgemeinen Aussprache. Den Fraktionen wird dazu das Wort erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose, Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die CDU-Fraktion ergreift jetzt Kollege Wähner das Wort.

Protokoll ↗