Ronny Wähner
Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Finanzierung von politischen Stiftungen mussten wir aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich regeln. Bisher erfolgte schon die Finanzierung lediglich durch Festlegungen im Landeshaushalt bzw. Haushaltsgesetz. Dies ist so nicht mehr zulässig bzw. wurde es notwendig, nach dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts, hier eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung, und sie sind, wie ich meine, aus dem gesamten politischen Feld nicht wegzudenken. Deshalb war und ist es wichtig, dieses Gesetz zu beschließen. Entsprechend der politischen Ausrichtung der tragenden Parteien gibt es natürlich unterschiedliche Grundströmungen in den Stiftungen. Wichtig ist nur, dass auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts dauerhaft eine gewisse Grundströmung da ist. Deshalb ist im Gesetz geregelt, dass erst mit der zweiten Legislatur die Partei berechtigt ist, eine entsprechende Stiftung zu tragen. So haben wir es übernommen, und so hatten wir es auch schon bisher geregelt. Entsprechend unterschiedlicher Zielrichtungen der Stiftungen ist trotzdem eines unabdingbar: dass die Stiftung genauso wie die Partei auf dem Fundament der freiheitlichdemokratischen Grundordnung steht. Dies hat auch das Verfassungsgericht festgelegt, und wir haben es in das Gesetz so übernommen. Wir haben in der Anhörung, die hierzu stattgefunden hat, noch zwei Anregungen bekommen, die wir in das Gesetz aufgenommen haben; zum einen zur Klarstellung, dass es wichtig ist, dass zu Beginn der Legislatur die Fraktion in näher. Damit haben wir auch künftig eine solide Grundlage für den bevorstehenden Umstrukturierungsprozess. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs politischer Stiftungen aus dem Stiftungsfinanzierungsgesetz – SächsStiftFinG) Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Fraktionsstärke einbezogen wird. Eine spätere Änderung in der Legislatur hat keine negativen Auswirkungen auf die Finanzierung der Stiftung. Da dieses Gesetz auch die Grundlage für die diesjährige Finanzierung der Stiftungen ist, wird ein rückwirkendes Inkrafttreten beschlossen. Wir schaffen mit dem vorliegenden Gesetz ein klares Fundament für die Finanzierung von Stiftungen, was gerade für die Arbeit wichtig ist. Ich bitte entsprechend um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion AfD Kollege Dr. Keiler.
