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Susanne Schaper

Die Linke 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da das mit der Zustimmung zu den Gesetzen so gut klappt, machen wir doch gleich weiter. (Sören Voigt, CDU: Schabernack!) In unserem Gesetzentwurf geht es darum, dass Seniorinnen und Senioren stärker an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Die Fakten zeigen, dass eine gesetzliche Regelung nötig ist. In Sachsen lebten Ende 2022 über 4 Millionen Menschen; mehr als ein Viertel davon war mindestens 65 Jahre alt. Unser Gesetzentwurf enthält übrigens die Altersgrenze von 60 Jahre; er erfasst noch deutlich mehr Menschen. Frauen sind dabei aufgrund der Lebenserwartung von 83,5 Jahren gegenüber der von Männern mit 77,3 Jahren in der Überzahl. Allein diese Zahlen legen nahe, dass sich die Politik um die Beteiligung Älterer an demokratischen Prozessen kümmern muss. Wir wollen Regelungen festschreiben, die das garantieren. Zweitens. In der Staatsregierung haben die Themen des Lebens der älteren Menschen eine untergeordnete Rolle gespielt. Das zeichnete sich bereits mit dem Koalitionsvertrag von CDU, SPD und GRÜNEN ab, worin zwar relativ viel über das Wohnen von Seniorinnen und Senioren steht, aber leider faktisch nichts über deren bessere Beteiligung am öffentlichen Leben. geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Diesem Entschließungsantrag ist mit Mehrheit zugestimmt worden. Damit ist dieser Antrag beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Mitwirkung, Mitbestimmung und und Senioren im Freistaat Sachsen – SächsSenMitbestG) der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt Sicherlich war es nicht falsch, die Regierungsarbeit unter diesen Fokus zu stellen. Ohne Zweifel gibt es zu wenig bezahlbaren altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnraum. Aber das eine zu tun und dafür das andere zu lassen, geht auch nicht. Ich behaupte: Wenn es in den Kommunen mehr institutionellen Einfluss der ortsansässigen Seniorinnen und Senioren durch Gremien geben würde, könnte der Forderung nach passenden Wohnangeboten wie vielen anderen Forderungen viel stärker Nachdruck verliehen werden. Wir sind aus diesem Grund der Meinung, dass das Gesetz dringend nötig ist. Drittens. Der Sächsische Landtag bekleckert sich nicht mit Ruhm, wenn es darum geht, sich mit Themen der älteren Menschen öffentlich zu beschäftigen. Im Sachgebiet alte Menschen gab es seit dem Jahr 2019 lediglich vier Anträge, zwei davon von meiner Fraktion. An Gesetzentwürfen gab es einen; es ist der, über den wir gerade sprechen. Für mich ist das der Nachweis, dass wir für ältere Menschen sehr viel mehr rechtlich verbindliche Möglichkeiten der demokratischen Einflussnahme vorsehen müssen. Viertens. Wenn man sich die Zusammensetzung des Landtags ansieht, dann ist klar, dass er keineswegs ein Abbild der Gesamtbevölkerung ist. Was die Geschlechterverteilung betrifft, wurde das schon öfter erwähnt. Wenn Sie in der Runde der 119 Abgeordneten dann noch nach Frauen mit einem Geburtsjahrgang von 1959 und früher suchen, werden Sie kaum fündig; denn es gibt lediglich zwei. Es wäre also wirklich sinnvoll, mit einem Gesetz, dass die stärkere Mitbestimmung Älterer beabsichtigt, mittelbar auch das öffentliche Wirken von Frauen in diesem Alter zu unterstützen und ihnen Mut zu machen, sich einzubringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Gesetzentwurf enthält Regelungen zu folgenden Punkten: A) die gesetzliche Verpflichtung für Behörden, öffentliche Stellen und Einrichtungen Sachsens sowie Gemeinden, Städten und Landkreise, die Interessen und Belange von Seniorinnen und Senioren zu berücksichtigen. Sie sollen geeignete Formen und Verfahren für deren unmittelbare Beteiligung an den sie betreffenden Planungen und Vorhaben gewährleisten. B) Die Bildung von Seniorenvertretungen auf kommunaler und Landesebene sowie deren Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte am sozialen, kulturellen und politischen Leben. C) Die Bestellung von Seniorenbeauftragten in den Landkreisen und Gemeinden. D) Die Wahl und Berufung eines unabhängigen Seniorenbeauftragten aus der Mitte des Landtages sowie dessen Aufgaben und Befugnisse und E) Die Bildung eines Landesseniorenrates als Beratungsorgan der Staatsregierung und des Landtags zu Lebensumständen, Interessen und Belangen der Seniorinnen und Senioren. Das wären gute Möglichkeiten, um Seniorinnen und Senioren stärker in die politische Meinungsbildung einzubeziehen sowie ihren Bedürfnissen und Wünschen besser zu entsprechen. Die Gesellschaft würde von ihrer Lebenserfahrung und Professionalität profitieren. Wir meinen, die Zustimmung zum Gesetzentwurf wäre auch ein Zeichen dafür, die älteren Menschen nicht als Belastung der Sozialsysteme zu sehen, sondern ihre Lebensleistung zu würdigen und ihr Potenzial anzuerkennen – erst recht in einem Bundesland, was 2030 wohl das älteste in der Bundesrepublik sein wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Kollegin Kuge spricht nun für die CDU-Fraktion. Ich wiederhole noch einmal: Es ist sehr unruhig hier im Plenarsaal. Ich bitte um etwas Ruhe!

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