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Dr. Matthias Rößler

12.06.2024 Sitzungen 7/89

Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Meier. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe – man beachte den Plural. Aufgerufen ist zuerst das Gesetz zur Regelung der Beteiligung und Teilhabe der Einwohner:innen und Gemeinden am Ausbau erneuerbarer Energieanlagen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz), Drucksache 7/15543, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, Drucksache 7/16621. Jetzt weiß ich nicht, Herr Böhme: Hatten Sie ihn schon eingebracht? (Zustimmung des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) – Gut, betrachten wir ihn als eingebracht. Meine Damen und Herren, ich stelle diesen Änderungsantrag, Drucksache 7/16621, jetzt zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfs im Block abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Solchen kann ich nicht feststellen; dann verfahren wir so. Ich trage die einzelnen Bestandteile vor: Überschrift, § 1 Gesetzeszweck, § 2 Anwendungsbereich, § 3 Begriffsbestimmungen, § 4 Grundsatz der Teilhabe und Beteiligung, § 5 Andere Beteiligungsformen, § 6 Verfahren und Durchführung, § 7 Ausgleichsabgabe, § 8 Zuständigkeit, § 9 Verordnungsermächtigung, § 10 Umsetzungs- und Beteiligungsbericht, § 11 Einschränkung von Grundrechten, § 12 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit sind sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt worden. Es findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung auf Antrag des Einbringers statt. Sollen wir eine Schlussabstimmung vornehmen? (Marco Böhme, DIE LINKE: Nein!) – Nein. Gut, das ist nicht gewünscht, ist also nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Ich rufe das „Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ auf, Drucksache 7/15920, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Drucksache 7/16579. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen daher vor, dass wir über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfes im Block abstimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so: Ich trage die Bestandteile des Gesetzentwurfs vor: Überschrift, Artikel 1 Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergie und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Erneuerbare-EnergienErtrags-Beteiligungsgesetz), Artikel 2 Änderung des Landesplanungsgesetzes und Artikel 3 Inkrafttreten. (Zuruf von der AfD) Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Tagesordnungspunkt Zweite Beratung – Fünftes Gesetz zur Änderung Drucksache 7/15595, Drucksache 7/16580, für Verfassung und Recht, Demokratie, – Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit Drucksache 7/15723, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/16581, für Verfassung und Recht, Demokratie, Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL sowie die Staatsregierung, falls das Wort gewünscht wird. Für die AfD-Fraktion ergreift zunächst Herr Kollege Wendt das Wort.

Protokoll ↗