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Barbara Klepsch

12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf in Vertretung von Petra Köpping zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen. 1 bis 2 % der deutschen Bevölkerung sind schwer psychisch krank. Das sind circa 60 000 Menschen in Sachsen. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht über die psychischen Belastungen gesprochen wird. Zur psychischen Erkrankung kann gehören, dass der Mensch vor sich selbst geschützt werden muss, zum Beispiel bei Suizidabsicht, oder dass andere vor ihm geschützt werden müssen. Die dann notwendige freiheitsentziehende Unterbringung findet im psychiatrischen Fachkrankenhaus statt. Die gesetzliche Grundlage für diesen Freiheitseingriff bilden in den Ländern die Psychisch-Kranken-Gesetze. Psychisch kranke Menschen benötigen jedoch vor allem ein verbindliches und gut koordiniertes Hilfesystem. Deshalb haben wir das Sächsische Psychisch-Kranken-Gesetz novelliert und hier vor allem die Hilfe betont. Sichtbar ist das schon im Namen Sächsisches Psychisch-Kranken-Hilfegesetz. Wir haben es an die modernen Grundsetze der psychiatrischen und psychosozialen Hilfesysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen angepasst. Zudem wurde der Abschnitt zum Maßregelvollzug verständlicher geregelt, sodass die Anwendbarkeit für alle Beteiligten erleichtert wird. Wir wollen, dass die Menschen und ihre Angehörigen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Der Freistaat Sachsen unterstützt das Hilfesystem mit jährlichen Zuschüssen an die Landkreise und kreisfreien Städte im Umfang von derzeit 10,2 Millionen Euro. Wir wollen die psychische Gesundheit der Bevölkerung stärken. Das ist gerade in Zeiten überlappender Krisen elementar. Dazu gehört natürlich, in Prävention und in niedrigschwellige Hilfen zu investieren. Der Freistaat finanziert dafür Angebote mit weiteren Fördermitteln in Höhe von mehr als 3,6 Millionen Euro. Prävention lohnt sich immer, denn die Folgekosten psychischer Krankheiten sind um ein Vielfaches höher. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Psychische Gesundheit ist nicht nur das Ergebnis der Gesundheitsversorgung, sondern sie entsteht im Alltag der Menschen. Hier sind wir alle gefordert. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Klepsch sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Sächsisches Gesetz zur Reform der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen, Drucksache 7/15722, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 7/16569. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/16612 vor. Dieser ist schon eingebracht worden. Gibt es Redebedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag ab. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer gegen den Änderungsantrag stimmt, bitte ich jetzt, die Hand zu heben. – Vielen Dank. Enthaltungen? – Es gab keine Enthaltungen, eine große Anzahl an Fürstimmen; aber die Mehrheit war bei den Gegenstimmen. Damit ist diesem Änderungsantrag nicht zugestimmt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn es keinen Widerspruch gibt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift; Artikel 1 Sächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen, Sächsisches Psychisch-Kranken-Hilfegesetz, Artikel 2 Folgeänderungen, Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Sächsisches Gesetz zur Reform der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen, Drucksache 7/15722, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Gesetz zur Anpassung Drucksache 7/15741, Drucksache 7/16582, Beschlussempfehlung Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Feiks, oder ein Abgeordneter das Wort? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Sächsisches Gesetz zur Anpassung des Vermessungs- und Katasterrechts, Drucksache 7/15741, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung, Drucksache 7/16582. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Vermessungs- und Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD in der Drucksache 7/16656 vor. Er ist schon durch Herrn Kollegen Scholz eingebracht worden. Gibt es hierzu noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Diesen sehe ich nicht. Dann stimmen wir über diesen Entschließungsantrag ab. Wer diesem Entschließungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen gab es große Zustimmung für den Entschließungsantrag. Damit ist die Drucksache 7/16656 beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs des Vermessungs- und Katasterrechts Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Regionalentwicklung Katastergesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Wassergesetzes, Artikel 4 Änderung der Sächsischen Gutachterausschussverordnung, Artikel 5 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Das heißt, den Bestandteilen dieses Gesetzentwurfs ist zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Tagesordnungspunkt 15 ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Drittes Gesetz zur Änderung Drucksache 7/15755, Drucksache 7/16570, für Soziales und Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Dierks, ob er das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Aussprache. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Die CDU hat keinen Redebedarf angemeldet; somit übergebe ich übergangslos an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Prantl. Bitte schön.

Protokoll ↗