Hartmut Vorjohann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte nicht lange reden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ist man von Ihnen jetzt nicht gewohnt!) Eine inhaltliche Bewertung der damit verfolgten sozialpolitischen Ziele – seit heute auch klimapolitischen Ziele – will ich gar nicht abgeben. Auch ich möchte natürlich an der Rechtslage ansetzen. Es ist verfassungsrechtlich einfach nicht möglich, ein kreditfinanziertes Sondervermögen auf Landesebene außerhalb des Geltungsbereiches des Verschuldungsverbotes zu installieren. Indem der vorgelegte Entwurf übersieht, dass die bundesrechtlich geregelte sogenannte Schuldenbremse nach Artikel 109 Abs. 3 unmittelbar auch für Sachsen gilt, ist das als verfassungswidrig einzuschätzen. Ich habe hier weitere Ausführungen stehen, doch diese doppeln sich mit dem, was Herr Modschiedler bereits beschrieben hat. Insofern verzichte ich darauf und verweise auf Herrn Modschiedler. Selbst wenn man diesen untauglichen Versuch der Umgehung der Vorgaben des Grundgesetzes übersehen wollte, werden auch in der Sache keine Umstände oder Gründe dargelegt, welche eine im Grundgesetz sowie in der Sächsischen Verfassung geregelte Ausnahme vom Verbot der Schuldenaufnahme auch nur ansatzweise rechtfertigen könnte. Gerade vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom vergangenen Jahr sind strenge Anforderungen an die Begründungen zu stellen. Hinzu kommt, dass eine Bevorratung von Krediten bzw. deren Einnahmen aus einem überjährigen Sondervermögen nicht zulässig sind. Ich möchte außerdem zwei haushaltsrechtliche Dinge anmerken. Die Zweckbestimmung des Sondervermögens ist nicht gegeben. Sie ist völlig vage und unbestimmt. Es wird nicht klar, welche Maßnahmen konkret finanziert und gefördert werden sollen. Das eigene Budgetrecht des Parlamentes wäre dadurch nicht gewahrt. Zweitens. Es fehlt sodann an einer hinreichenden Begründung für die Errichtung eines Sondervermögens außerhalb des regulären Kernhaushaltes. Eine möglicherweise beabsichtigte Schaufensterpolitik ist dafür nicht ausreichend. Alles in allem: Dieser Gesetzesentwurf ist nicht verfassungskonform und ihm kann insofern nicht zugestimmt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Vorjohann sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf seitens der Fraktionen gibt, kommen wir nun zu Abstimmung über den Gesetzentwurf. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Anpassung öffentlichen Gesundheitsdienst Drucksache 7/15026, Drucksache 7/16567, für Soziales und Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter Herrn Wendt, ob er das Wort wünscht. – Das wünscht er nicht. (Heiterkeit des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Somit übergebe ich jetzt an die Fraktionen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, Aufgerufen ist das Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens Sozialausgleich“ Sächsisches Sozialausgleichsgesetz – SächsSozAusglG, Drucksache 7/11152, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/16648 vor, der bereits eingebracht worden ist. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine; einige Fürstimmen und eine Mehrheit an Gegenstimmen. Somit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 2 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Sozialausgleichsfonds Sachsen“ – und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteil die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen und einer Mehrheit von Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht entsprochen worden. Wünscht die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) – Wünscht sie nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Es folgt des Entwurfs des Rechts über den im Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Dierks von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
