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Ronny Wähner

CDU 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben die Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes zur Beschlussfassung vorliegen. Personalvertretungen haben eine wichtige Aufgabe: Sie vertreten die Interessen der Belegschaft bei ihren Arbeitgebern und sorgen dafür, dass es gute Arbeitsbedingungen gibt. Jeder Arbeitgeber hat, denke ich, ein Interesse daran, eine zufriedene Belegschaft zu haben. Trotzdem bedarf es für die Personalvertretung entsprechende gesetzliche Grundlagen. Dieser Sache waren wir uns bewusst, auch als Koalition; deswegen war es auch Gegenstand im Koalitionsvertrag, dass wir das Personalvertretungsgesetz novellieren. Man befindet sich hier in einem Spannungsfeld: Man hat zum einen die Interessenvertretung des Personals, aber auch die Aufgaben und die Herausforderungen, die ein Arbeitgeber hat. Man bewegt sich da in einem Spannungsfeld. Wenn man an dieser Stelle auch gern über Bürokratie redet, so ist es in meinen Augen die Nagelprobe, wenn man solche Gesetze novelliert, genau im Blick zu haben, wie hoch man Maßgaben festsetzt; denn am Ende besteht immer die Herausforderung, dass der Arbeitgeber diese Punkte auch erfüllen muss. Wir haben das ganz deutlich bei der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss gemerkt, hier lagen die Sichtweisen durchaus weit auseinander. Die Vertreter der Gewerkschaften hätten gern noch mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung gewollt und haben auch Vorschläge unterbreitet. Doch gerade die Vertreter der Arbeitgeberseite – auch wir selbst als Freistaat sind ein großer Arbeitgeber mit jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht zugestimmt worden. Wünscht die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung? – Das wünscht sie nicht. Damit ist Tagesordnungspunkt 5 beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Personalvertretungsgesetzes Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport 80 000 Bediensteten; doch hier war vor allem die kommunale Seite vertreten – machten ganz deutlich, wo dabei Herausforderungen liegen. Uns als CDU war es ganz wichtig, die Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit im Blick zu behalten. Man brachte auch gute Beispiele aus der Verwaltungspraxis, bei denen es gut oder nicht so gut funktioniert hat. Vor diesem Hintergrund gab es durchaus eine große Diskussion, die wir zu diesem Gesetzentwurf auch in der Koalition hatten. Ich denke, wir sind am Ende zu einem guten Gesetzentwurf, zu einem guten Kompromiss gekommen. Es gibt eine maßvolle Weiterentwicklung des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretungen. Beispielhaft sei gesagt, dass die Beteiligung der Personalvertretung jetzt vor dem Erlass von Regelungen für das Homeoffice notwendig ist. Ich denke, hier muss man auch dem Wandel der Zeit Rechnung tragen. Die Arbeitswelt verändert sich, die Heimarbeit wird stärker in den Blick genommen. Deswegen haben wir das auch unter die Mitbestimmung gestellt. Des Weiteren wurden die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit in die Mitbestimmung aufgenommen und konkrete Mitbestimmungstatbestände konkretisiert. Insgesamt haben wir die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die eigentlich Grundsatz sein sollte, im Gesetz noch etwas stärker thematisiert bzw. herausgearbeitet. Ebenso ist die Verlängerung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretungen um sechs Monate Bestandteil des neuen Gesetzentwurfs. Großteils wurde das Gesetz bereits auf Regierungsseite vorberaten, wir haben es hier noch einmal intensiv diskutiert. Im Großen und Ganzen wurden im Rahmen der parlamentarischen Behandlung aber nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Wir haben die Beibehaltung des Stimmrechts der Jugend- und Auszubildendenvertretungen noch mit unserem Änderungsantrag im Ausschuss aufgenommen. Wir tragen weitestgehend den Regierungsentwurf, der auf Staatsregierungsseite erarbeitet wurde, mit. Ich denke, es ist eine positive, maßvolle Weiterentwicklung des Mitbestimmungsrechts. Ich bitte deshalb um entsprechende Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDU sprach Kollege Wähner. Jetzt hat die AfD-Fraktion die Möglichkeit, diesbezüglich zu sprechen. – Da besteht offenbar kein Bedarf. Dann übergebe ich weiter an die Fraktion DIE LINKE, an Herrn Kollegen Schultze. Bitte schön, Herr Kollege.

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