Barbara Klepsch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den Worten von Hanka Kliese jetzt hier zu sprechen, ist gar nicht so einfach. Aber gestatten Sie mir an dieser Stelle vorab, ebenfalls Danke zu sagen, Danke zu sagen für die wirklich angenehme Zusammenarbeit, die auch ich in den Jahren mit Ihnen pflegen durfte. Es war immer eine Bereicherung und ich darf sagen: Sie werden wirklich fehlen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zum vorliegenden Tagesordnungspunkt möchte ich Folgendes ausführen: Meine Vorrednerinnen und Vorredner sind auf das Wesentliche eingegangen. Ja, das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes beinhaltet überwiegend redaktionelle Anpassungen und zwei Neuerungen, auf die die Vorredner bereits eingegangen sind. Es geht nicht nur um redaktionelle Änderungen, sondern das Gesetz, das wir jetzt hoffentlich beschließen werden, ist für mich von großer inhaltlicher Tiefe und von großer gesellschaftlicher Kraft. Ich möchte ganz kurz die zwei wesentlichen Änderungen herausheben, zum einen die Übernahme der Trägerschaft der Gedenkstätte Großschweidnitz in die Gedenkstättenstiftung. Ich möchte an dieser Stelle Danke sagen, Danke dem ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Großschweidnitz, stellvertretend für all jene, die daran gewirkt, dazu beigetragen haben, dass es jetzt möglich war, dass wir diese Gedenkstätte in die Stiftung übernehmen konnten. Das war nicht einfach; es war ein langer Prozess und ohne die Gemeinde Großschweidnitz, ohne den ehrenamtlichen Bürgermeister und alle, die mitgewirkt haben, wäre das wahrscheinlich so nicht möglich gewesen. An dieser Stelle, denke ich, kann man wirklich noch mal Danke sagen, denn das war wirklich großartige Arbeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich möchte einen weiteren Dank in diese Runde einbringen, und zwar für die Änderung, die wir festgelegt haben, indem die Gedenkstätte Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis in die institutionelle Förderung aufgenommen wurde. Wir erinnern an diesem Gedenkort der über 30 000 politischen Häftlinge, die im Kaßberg-Gefängnis eingesperrt waren. Wer von uns zur Eröffnung dabei war, hat sicherlich noch tief im Gespür, was für ein emotionaler Moment das war, in dem wir mit Zeitzeugen gesprochen haben. Ich habe mich danach noch einmal separat mit einer Familie getroffen, die jetzt in den alten Bundesländern wohnt. Sie haben noch einmal aus ihren Erfahrungen berichtet. Das geht ganz tief unter die Haut. An dieser Stelle möchte ich drei Abgeordneten Danke sagen, die es neben vielen möglich gemacht haben, dass diese Gedenkstätte überhaupt existiert und dass sie zu dieser kraftvollen Gedenkstätte geworden ist. Ich möchte von ganzem Herzen Hanka Kliese, Volkmar Zschocke und Alexander Dierks danken, weil sie für mich beispielgebend die Abgeordneten sind, die maßgeblich daran gewirkt haben. An dieser Stelle Ihnen von ganzem Herzen Danke schön. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Das Entwicklungskonzept, das unser Geschäftsführer der Gedenkstättenstiftung im Mai in unserer Stiftungsratssitzung vorgelegt hat, wurde bereits angesprochen. Ja, es hat etwas gedauert. Ich bin in diesem Hohen Haus öfter darauf angesprochen worden, wann denn endlich das Entwicklungskonzept kommt. Ich bin froh und dankbar dafür, denn dieses Konzept zeigt nicht nur die kritische Auseinandersetzung mit den Diktaturen der Vergangenheit und die bleibende Erinnerung an die Opfer auf, sondern wir investieren damit unmittelbar in die Zukunft unserer freien und demokratischen Gesellschaft. Genau das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist aus meiner Sicht wichtiger denn je. Ich durfte letzte Woche auf der Bautzner Straße die Dauerausstellung mit eröffnen. Wer dort hingeht und dann sieht, wie perfide ein System funktioniert, in dem abgehört und bespitzelt wird, in dem Stasi und KGB zusammenarbeiteten, dem wird bewusst, dass wir alle dazu beitragen müssen, damit solch eine Situation nie wieder passiert, und dass wir dankbar sein können, dass wir in einer Demokratie leben können, in einem freien Land, in dem jeder seine Meinung sagen kann und in dem wir unseren Glauben ausleben können, ohne dass wir Gefahr laufen, dafür eingesperrt zu werden. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Unsere Gedenkstätten haben große Bedeutung für die sächsische Erinnerungskultur. Die Geschichte wird sichtbar und erlebbar. Wir werden daran erinnert, welch hohes Gut die Meinungsfreiheit ist. Ich möchte auch hier noch einmal allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gedenkstätten für ihre Arbeit danken. Ich möchte den Damen und Herren Abgeordneten Danke sagen für die Begleitung der Gedenkstättenarbeit. Ich kann nur noch einmal die Bitte in diesem Raum äußern – die Vorredner haben es bereits angesprochen –: Wir werden weiterhin Unterstützung benötigen. Der nächste Doppelhaushalt wird dafür hoffentlich wieder die entsprechenden Schwerpunkte setzen; denn gute Bildungsarbeit kann letztlich den Wert der freiheitlichen demokratischen Ordnung am besten im Kontrast zu dem Gräuel von undemokratischen Machtsystemen herausarbeiten. Damit ist für mich Gedenkstättenarbeit immer auch Zukunftsarbeit für unser Land, letztlich Zukunftsarbeit für unsere Heimat. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen auch hierzu wieder vor, artikelweise darüber abzustimmen bzw. würde ich die Artikel zusammen nennen, wenn es keinen Widerspruch gibt? – Ich sehe keinen Widerspruch. Ich beginne mit der Überschrift: Artikel 1 Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 3 Inkrafttreten. Wer möchte diesen Artikeln seine Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist den Artikeln zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Ich sehe auch hierzu wieder Einstimmigkeit. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Gesetz zur Schutzmaßnahmen bei Drucksache 7/15722, Drucksache 7/16569, Ausschusses für Soziales und Ich frage Frau Schaper als Berichterstatterin, ob sie zuerst sprechen möchte. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Nein!) – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Wir beginnen mit der CDU, danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Die CDU-Fraktion hat keinen Redner angemeldet. Damit komme ich gleich zur AfD-Fraktion. (André Wendt, AfD, steht am Mikrofon.) Herr Abg. Wendt, bitte.
