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Ronny Wähner

CDU 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! „Gesetz zum Schutz der Versammlungsfreiheit“ – die Versammlungsfreiheit an sich ist bereits durch die Verfassung und das Grundgesetz garantiert, aber es bedarf gewisser Ausgestaltung und Regelung, damit dieses, wie ich denke, sehr bedeutende demokratische Grundrecht gewährleistet werden kann. Gerade in Sachsen erfreut sich dieses Grundrecht großer Beliebtheit. Dem staatlichen Schutzauftrag, die Versammlungsfreiheit gegenüber anderen Rechtsgütern abzuwägen, wollen wir mit diesem neuen Gesetz zum Schutz der Versammlungsfreiheit nachkommen. Es ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, den wir hiermit erfüllen. Uns war es als Koalitionspartner – insbesondere als CDU – wichtig, ein praxistaugliches, dem der aktuellen Rechtsprechung angepasstes, neues Gesetz zu schaffen, das insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachvollzieht. Ich denke, das ist mit dem Regierungsentwurf bereits gelungen; denn bei der Anhörung im Sächsischen Landtag gab es breite Zustimmung von den Sachverständigen zu dem Regierungsentwurf. An dieser Stelle einen Dank an die Staatsregierung, an das Innenministerium für die gute Vorarbeit. Es ist ein austariertes Gesetz, das zum einen Pflichten regelt, aber auf der anderen Seite die Rechte weiter garantiert. Im Ausfluss aus der Anhörung wurden Verbesserungen in einen Änderungsantrag eingebracht, sodass insbesondere veranstaltungsbezogene Strafrechtsnormen, die wir bisher im Versammlungsgesetz geregelt haben, jetzt ins Polizeibehördengesetz überführt werden, damit sie weiterhin gelten. Sie gelten nicht für Versammlungen; denn ist sinnvollerweise erst nach der erfolgten Novellierung des Bundeswaldgesetzes neu zu beginnen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport das ist explizit im Versammlungsrecht geregelt, aber gerade für Veranstaltungen. Zum Beispiel bei Fußballspielen ist es wichtig – das wurde in der Anhörung deutlich –, dass die Ordnungskräfte dort entsprechende Regelungen haben, um dafür zu sorgen, dass Recht und Ordnung gewährleistet werden. Ebenso haben wir im Änderungsantrag die Befugnisse der Ordnungskräfte, gerade das Thema Überprüfung von Ordnern, neu formuliert und geregelt. Ich denke, ein Stück weit wurde den Hinweisen der Sachverständigen gefolgt, um eine noch bessere Ausgestaltung des Gesetzes sicherzustellen. Bezüglich dem Thema Veranstaltereigenschaft wurde in der Anhörung deutlich, dass nur die reine Weiterleitung von Aufrufen für Versammlungen keine Veranstaltereigenschaft begründet. Das war sehr wichtig, um Rechtsklarheit zu schaffen. Ich denke, es ist ein guter und gelungener Entwurf für den Schutz der Versammlungsfreiheit gelungen. Ich bitte an dieser Stelle um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD sowie des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die AfDFraktion Kollege Wippel; bitte schön.

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