Thomas Schmidt
1 500 Euro pro Jahr je Pflegebedürftigem ab Pflegegrad 2. Eine Leistung ohne Beratung und ohne eine konkrete Zweckbestimmung zur eigenen selbstbestimmten Verwendung. Das ist der Weg dieses Gesetzentwurfs, um das Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen und deren Würde zu stärken. Damit würden über die Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch hinaus die Spielräume für die eigene persönliche Lebensgestaltung erweitert werden. Pflegebedürftige zu unterstützen muss immer unser gemeinsames Anliegen sein. Ich möchte hier aber auch auf einige Schwierigkeiten eingehen und damit den Fokus auf die Form der Unterstützung lenken. Der Gesetzentwurf orientiert sich am Bayerischen Landespflegegesetz. Es gibt jedoch einen Unterschied: In Bayern wird ein Landespflegegeld von 1 000 Euro im Jahr gezahlt. Für Sachsen sieht der Gesetzentwurf 1 500 Euro vor. 400 Millionen Euro setzen Sie dafür jährlich ab dem Jahr 2024 an. Dieses Jahr soll es noch aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Ich muss Ihnen sagen: 400 Millionen sind allerdings noch zu niedrig veranschlagt. Sie beziehen sich mit dem Wert auf Zahlen der amtlichen Pflegestatistik vom Dezember 2021. ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, dass wir im Block abstimmen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Ich sehe keinen Widerspruch. Dann stimmen wir jetzt ab über Überschrift, § 1 Zweckbestimmung, § 2 Berechtigte, § 3 Antragstellung, § 4 Verfahren, § 5 Übergangsregelung, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer gibt dem die Zustimmung? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, vielen Stimmenthaltungen und dennoch einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dem Gesetzentwurf nicht entsprochen. Somit sind sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt worden. Ich frage die Fraktion DIE LINKE, ob Sie eine Schlussabstimmung möchte? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, wir verzichten!) – Gut. Dann entfällt das hiermit und die zweite Beratung ist abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet, meine Damen und Herren. zu Protokoll Nach der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2025 werden rund 284 000 Menschen im Freistaat Sachsen einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben. Insofern müsste man für das Jahr 2024 sicherlich eher 420 Millionen Euro planen, ab dem Jahr 2025 über 425 Millionen Euro und das mit steigender Tendenz in den Folgejahren. Dieser Entwurf eines Landespflegegeldes dient, unabhängig von der persönlichen wirtschaftlichen Situation, vordergründig einer relativ geringfügigen allgemeinen Verbesserung der finanziellen Situation aller Pflegebedürftigen. Ob es zu einer anteiligen Verbesserung der individuellen pflegerischen Versorgung kommt, bleibt dabei offen. Eine Studie der Hochschule Osnabrück im Auftrag des Sozialverbandes VdK aus dem Jahr 2023 hat festgestellt, dass das Pflegegeld leider auch nicht konkret für die Verbesserung der pflegerischen Versorgung verwendet wird. Das sollte auch bei der Absicht der Einführung eines Landespflegegeldes mehr Beachtung finden. Es ist keine Frage, dass so ein umfangreiches Programm – wie dieser Gesetzentwurf es vorschlägt – nicht kurz vor einer neuen Legislaturperiode, mitten in einen laufenden Haushalt hinein, beschlossen werden kann. Mit Blick auf die demografische Entwicklung in Sachsen sollten wir uns aber auch besonders auf Maßnahmen zur Sicherstellung und Verbesserung der pflegerischen Infrastruktur konzentrieren. Unser Investitionsprogramm für Kurzzeitpflegeplätze, das wir dieses Jahr gestartet haben, ist da nur ein Baustein. So gestalten wir nachhaltiger weiterhin gute Rahmenbedingungen für niedrigschwellige Hilfen im Vorund Umfeld der Pflege. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Fünften Drucksache 7/16120, Drucksache 7/16558, für Wissenschaft, Hochschule, Ich frage als Erstes, ob Herr Kollege Sodann das Wort wünscht. – Er ist nicht anwesend. Deswegen gehe ich davon aus, dass dies nicht der Fall ist. Wir kommen nun zur allgemeinen Aussprache, meine Damen und Herren. Die Frage ist, wer zuerst sprechen möchte. – Die CDU möchte nicht sprechen. Dann für die AfD Herr Gahler, bitte.
