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Katja Meier

12.06.2024 Sitzungen 7/89

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf erneut unseren Naturschutzminister Wolfram Günther vertreten, und es freut mich, dass wir heute über die Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes sprechen und dieses dann verabschieden. Es ist ein weiterer grüner Haken am Koalitionsvertrag; denn in diesem haben wir die Novellierung vereinbart. Was ist neu? Kommunen können nun naturschutzfachlich wertvolle oder aufwertbare Flächen sichern, um die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege besser zu erreichen. Die Kommunen erhalten dafür ein Vorkaufsrecht. Außerdem senken wir das Mindestalter für die Naturschutzhelferinnen und -helfer ab. Wir stärken das Ehrenamt im Naturschutz, indem wir junge Menschen früher an das Ehrenamt binden. Das unterstützt die unteren Naturschutzbehörden. Den jungen Menschen, die die fachlich hochwertige Ausbildung junger Naturschutzwächterinnen und -wächter absolviert haben, ermöglichen wir nun einen erleichterten Übergang. Als Umweltminister, als Umweltschützer und als BÜNDNISGRÜNER – und dem kann ich mich an der Stelle nur anschließen – ist klar festzustellen: Die Koalition ist bei der Novelle unter ihren Möglichkeiten und unter den Notwendigkeiten geblieben. Es ist mehr als schade, dass keine grundlegende Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes möglich war, da für diese Legislaturperiode im Koalitionsvertrag nur wenige Inhalte fest vereinbart werden konnten. Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlage wird weiter als Interessensgebiet von BÜNDNISGRÜNEN betrachtet, statt als das übergreifende Thema für alle Menschen, für die Wirtschaft. Nur: Die Herausforderungen der Klimakrise und der Biodiversitätskrise verschwinden davon nicht. Klima und Natur lassen sich von Parteipolitik nicht beeindrucken. Einer, der das sehr gut wusste, war der vor wenigen Tagen verstorbene Klaus Töpfer, CDU-Mann und einer der treibenden Kräfte hinter dem Wildnisgebiet Königsbrücker Heide. Aus Sicht des SMEKUL wäre es notwendig gewesen, insbesondere die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand im Naturschutz zu betonen, den Alleen- und Moorschutz zu stärken, die Basisunterstützung der Naturschutzstationen im Gesetz zu sichern, die Nutzung digitaler Instrumente und den Datenschutz zu verbessern. Wir wollten dabei die Verwaltung entlasten und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger sowie anerkannter Vereinigungen stärken. Der Staat muss zudem auf seinen eigenen Flächen vorangehen, um zu zeigen: Die nachhaltige Flächenbewirtschaftung ist machbar. – Wir setzen hierbei auf einen integrierten Ansatz. Deshalb fördert der Geschäftsbereich des SMEKUL insbesondere die Themenfelder des Klima-, Wasser- und Naturschutzes stärker als in der Vergangenheit. Mit beispielgebenden Vorhaben wie der Auenrevitalisierung oder beim Waldumbau sind sie bemüht, die Instrumente der Förderung und der fachlichen Steuerung zu bündeln und die relevanten Akteure zusammenzuführen. Ein weiteres und aktuelles Beispiel ist der Hochwasserschutz. Wie sehr es geboten ist, Umweltpolitik in einer Gesamtschau der Belange zu gestalten, haben uns die aktuellen Hochwasserereignisse erneut vor Augen geführt. Erfolgreicher Hochwasserschutz darf nicht gegen den Natur- und Klimaschutz ausgespielt werden, sondern nur durch eine kluge Flächenbewirtschaftung, die zugleich die Biodiversität befördert, den Boden schützt und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie im Blick behält. Das, meine Damen und Herren, ist zukunftsfähig. Auch hinsichtlich einer Landeskompensationsverordnung wird das SMEKUL den Prozess mit den relevanten Akteuren neu aufstellen müssen, nachdem in den Abstimmungen grundlegend neue Vorstellungen der beteiligten Ressorts deutlich geworden sind. An unserem Ziel, für die Verwaltung und die Flächennutzer ein praktikables, die Natur schonendes Ausgleichssystem bei Eingriffen zu etablieren, wird selbstverständlich festgehalten. Mit dem Blick auf die To-dos für die kommende Legislaturperiode will Wolfram Günther zum Schluss noch einmal klarstellen, dass es auf die Verbesserung im Naturschutz in dieser Legislaturperiode ankommt, und darauf verweisen, dass viel für den Baumschutz getan wurde, dass es eine entsprechende Gesetzesänderung gegeben hat, ein Landesförderprogramm Naturschutz aufgelegt wurde, um den praktischen Naturschutz zu unterstützen. An das Programm „Sachsens biologische Vielfalt 2030 – einfach machen“ einschließlich des Handlungskonzepts Insektenvielfalt sei an der Stelle erinnert und nicht zu vergessen die Stärkung der Naturschutzstationen und Vernetzung der Umweltbildung über die Unterstützung der Jungen Naturschutzwächter(innen)-Ausbildung. Fazit: Wir haben dem Naturschutz in dieser Legislaturperiode einen deutlichen Schub gegeben. Sachsen geht jetzt bei den Maßnahmen in der Fläche, bei der Förderung der Strukturen deutlich ambitionierter voran. Aber das reicht angesichts der abnehmenden Artenvielfalt und des Verlustes von Lebensräumen noch nicht. Naturschutz bleibt die Zukunftsaufgabe. Wir Menschen sind von einer intakten und vielfältigen Natur abhängig. So tragen beispielsweise Wälder, Moore und Flussauen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung bei. Insekten sind wesentlich für die natürliche Bestäubung und damit für die Lebensmittelproduktion. Stadtnatur trägt zur Abkühlung in heißen Sommern und zu guter Luft bei. Wenn diese und andere Naturleistungen ausfallen oder beeinträchtigt werden, kann dies unsere Lebensgrundlagen in Gefahr bringen. Dann sind sie unwiederbringlich verloren. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb schlage ich Ihnen vor, wieder artikelweise vorzugehen. Es sind zwei Artikel. Ich glaube, die kann ich gleich zusammennehmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Diesen kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich abstimmen über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer diesen beiden Artikeln und der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist den Artikeln mehrheitlich zugestimmt. Ich stelle nun den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Bei Stimmenthaltungen ist dem Entwurf dennoch mehrheitlich zugestimmt und dieser damit als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt Zeit zu handeln – Das und von Bürokratieaufwand Drucksache 7/16209, Antrag der Fraktion Die Fraktionen können hierzu Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion AfD mit Herrn Abg. Beger. Danach kommen CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Beger, Sie haben das Wort.

Protokoll ↗