landtag.sachsen.de ↗

Sebastian Wippel

AfD 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sie wollen also die Pflicht zur Bodycam-Nutzung und zur Ausstellung von Kontrollquittungen einführen. Als Erstes lese ich im Gesetzentwurf, das sei eine Umsetzung aus dem Koalitionsvertrag. Das heißt am Ende, die CDU hat sich von den beiden Splitterparteien SPD und GRÜNE wieder die Bedingungen diktieren lassen, und das zum reinen Machterhalt. Andere Varianten der Regierungsbildung wären nicht nur möglich, sondern mit Blick auf diesen – in der Form unnötigen – Gesetzentwurf sogar notwendig gewesen. Allein die Verpflichtung, dass Polizeibedienstete die Bodycam bei absehbaren Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs einschalten müssen, ist zwiespältig zu betrachten oder, anders gesagt, ambivalent – einerseits aus der Sicht der polizeilichen und politischen Praxis, andererseits aus der Sicht eines Bürgers, der von einer Zwangsmaßnahme betroffen ist. Ich beginne einmal mit der polizeilichen und polizeipolitischen Sicht. In Fällen, in denen die Bodycam nicht eingeschaltet wird, ist der Beamte in Zukunft automatisch unter Rechtfertigungsdruck. Er wird umfänglich begründen müssen, weshalb ein Einschalten nicht möglich war. Von politisch interessierten Kreisen und vonseiten der Verteidiger wird dieser Umstand dafür genutzt werden, die Geschichte zu spinnen, dass das polizeiliche Vorgehen überhart war und dass Aufnahmen gezielt vermieden werden wollten. Es ist so sicher wie das Amen in der Kirche, dass wir künftig von solchen spektakulären Fällen in der Zeitung lesen werden und dass im Fernsehen darüber berichtet wird. Auf der anderen Seite erleichtert diese Regel den Einsatz der Bodycam für die Beamten, was zur Rechtssicherheit aus datenschutzrechtlicher Sicht beitragen dürfte. Da die Bodycam auch deeskalierend wirken kann, dürften einige Fälle von Zwangsanwendung vermieden werden. Andererseits kann es aber auch zur Rechtsunsicherheit führen, wenn die Bodycam in einem frühen Stadium der Lage eingeschaltet wird und die Situation sodann oder vielleicht auch gerade deshalb eskaliert. So kann natürlich argumentiert werden, dass die Eskalation gewollt war, da ansonsten ja ein Einschalten der Bodycam gar nicht geboten gewesen wäre. Aus Bürgersicht bietet die Situation einen Schutz vor unangemessenem Vorgehen vereinzelter Beamter, da diese ebenfalls wissen, dass ihr Handeln aufgezeichnet wird und nicht etwa geheim stattfindet. Auch entfallen Diskussionen eher, wenn sich der Bürger im Recht fühlt und wünscht, dass die Maßnahme aufgezeichnet wird. In Zeiten, in denen viele polizeiliche Maßnahmen im öffentlichen Raum per Handy von Dritten aufgezeichnet und teils geschnitten veröffentlicht werden, bietet die Bodycam auch die Möglichkeit, die Situation ungeschnitten zu dokumentieren und diese Fakes guten Gewissens an geeigneter Stelle richtigzustellen. Ob das wirklich praxistauglich ist, wird sich allerdings noch herausstellen müssen. Es spricht aber einiges für die Aufzeichnungspflicht. Praxisuntauglich – und das ist jetzt einmal sehr zurückhaltend formuliert – ist die Verpflichtung, einer kontrollierten Person auf Verlangen eine Bescheinigung über die Identitätsfeststellung und deren Grund auszuhändigen. Dies soll bei einer Kontrolle an einem kriminogenen Ort im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes gelten, also umgangssprachlich: an verrufenen Orten. Warum wollen SPD und GRÜNE das unbedingt – und, nicht zu vergessen, ganz vorneweg natürlich die LINKEN? Wer in den letzten Jahren aufmerksam zugehört hat, inklusive der Gespräche im Innenausschuss, der weiß, warum man das unbedingt haben will. In den ganzen Jahren kam zu den unterschiedlichsten Anlässen vonseiten der SPD, der GRÜNEN oder der LINKEN immer der verdeckte oder teils offen vorgetragene Vorwurf auf, die Polizei handle rassistisch bei ihren Kontrollen. Seit Jahren wird dieser Generalverdacht immer wieder ins Spiel gebracht. Bewiesen ist er allerdings bis heute nicht. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD – Lachen der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Diese Einstellung gegenüber der Polizeiarbeit, die Sicherheit verhindert, weil Beamte abgeschreckt werden sollen, zu arbeiten, hilft nicht der Sicherheit, sondern allein der Kriminalität. Nach dieser Einstellung ist die Polizei nämlich auch noch schuld, dass an verschiedenen Kriminalitätsschwerpunkten, zum Beispiel beim Drogenhandel, ein überwiegender Teil der Verdächtigen einen Migrationshintergrund hat. Ist ja auch klar, weil man bei Oma Kasupke nicht kontrolliert hat und weil die Omas und Muttis mit Kinderwagen in Wirklichkeit ja die echten geheimen Drogendealer sind. Passend zu dieser Einstellung wird nun schon gebetsmühlenartig die Mär verbreitet, die Polizei führe anlasslose Kontrollen durch. Diese Falschaussage beschädigt seit Jahren das Ansehen der Polizei, nach dem Motto: Sie macht, was sie will, und übt Willkür aus. Jetzt könnte man ja annehmen: Verschiedene Landtagsabgeordnete der Koalition haben von der rechtlichen Materie, auf deren Grundlage Polizeibeamte arbeiten, keine Ahnung. Das wäre irgendwie noch entschuldbar. Aber da gibt es ja zumindest einen Abgeordneten der SPD, der den Beruf einmal gelernt hat – und nicht nur gelernt, sondern auch studiert. Da scheint das Fachwissen aber ein Stück weit gelitten zu haben, oder es wurde von der sozialistischen Ideologie verdrängt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) So steht sogar im Koalitionsvertrag: „Betroffene anlassloser Kontrollen erhalten zukünftig als Nachweis eine Kontrollbescheinigung.“ Herr Pallas, waren Sie da eigentlich im Urlaub, oder warum haben Sie bei dieser auch rechtlichen Falschaussage nicht Ihr fachliches Veto eingelegt? Aber ich bin ja froh, dass wenigstens am Ende der Legislatur das SMI diese Abgeordneten im Innenausschuss aufgeklärt hat: Kontrollen sind nicht anlasslos. Das Zusammentreffen von Kriminalität, Ort und Anwesenheit ist Anlass genug, auch ohne konkreten Verdacht. Das ist auch richtig, denn die Maßnahme dient ja der Gefahrenabwehr und nicht der konkreten Strafverfolgung. Noch einmal zurück zur eigentlichen Sache: Die Mehrzahl der Sachverständigen in der Anhörung war aus guten Gründen dagegen – vorweg die Gewerkschaft der Polizei. Vor allem sind viele Fragen wie der Datenschutz, die Aufnahme in polizeiliche Datenbanken etc. alle noch nicht geklärt. Ich stelle jetzt einmal eine Prognose, wie die ganze Geschichte nach Ihrer Gesetzesänderung weitergehen wird. Wir führen jetzt die Kontrollzettel ein. Bestenfalls werden die nur als Durchschlag auf der Wache abgeheftet und nach einem Zeitraum x vernichtet. So weit, so gut. Wenn aber die GRÜNEN und die SPD künftig in der Opposition sind – falls sie im Landtag sind –, dann werden sie fragen, wie viele Kontrollen es denn an welchem Ort gab, wer und warum kontrolliert wurde und welcher konkrete Lebenssachverhalt wohl dahinterstand. Das wird man anhand der Kontrollquittungen aber nicht beantworten können. Also wird zu jeder Quittung künftig wahrscheinlich noch ein Vorgang im polizeilichen System angelegt, um die Dinge dann für Sie recherchierbar zu machen. Das ist natürlich alles andere als datenschutzfreundlich, weil Kontrollen ohne Ergebnis zu gespeicherten Daten führen. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Es wird auch ein erheblicher Mehraufwand entstehen, der über das „fünf Minuten Zettelausfüllen“, welches man im Gesetzentwurf annimmt, hinausgeht und zusätzlich mindestens 15 Minuten Schreibarbeit am PC auf der Wache erfordert. Wenn diese Daten, ob Zettel oder System, vielleicht noch einmal genutzt werden, um wegen einer später im Kontrollbereich festgestellten Straftat dann gegen Unbekannt zu ermitteln, werden Sie die Ersten sein, die von „Datenmissbrauch“ reden und sich lauthals beschweren. Nein, ich sage es ganz klar: So ein kleines, unnützes neues Bürokratiemonster als Ausgeburt des Generalverdachts kann man nur ablehnen. Genau das werden wir auch tun. (Beifall bei der AfD)

Alle Reden von Sebastian Wippel Protokoll ↗