Thomas Prantl
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Das sächsische Landesjugendhilfegesetz soll angepasst und an die Vorgaben des Kinderund Jugendstärkungsgesetzes angeglichen werden, welches ein Baustein der sogenannten großen Lösung zur inklusiven Leistungserbringung in der Kinder- und Jugendhilfe sein soll. Die Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch XIII zusammengeführt werden, was konkret bedeutet: Wenn künftig Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe benötigt werden, soll es keinen Unterschied mehr machen, ob das Kind behindert ist oder nicht. Das mag vielleicht gut gemeint sein; richtig ist es trotzdem nicht. Denn um Kinder und Jugendliche mit Behinderung optimal zu fördern, müssen wir ihnen spezialisierte und differenzierte Lösungen anbieten. Zunächst bleibt allerdings abzuwarten, wie die sogenannte inklusive Jugendhilfe ausgestaltet sein wird; denn die wesentlichen Inhalte zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe sollen zu einem späteren Zeitpunkt in einem Bundesgesetz geregelt werden. Wir wollen aber, dass sichergestellt sein muss, dass es für die leistungsberechtigten jungen Menschen zu keiner Verschlechterung kommt, und dass qualitative Errungenschaften in der Eingliederungshilfe für junge Menschen nach SGB IX erhalten bleiben. Selbstverständlich hat der Freistaat Sachsen die Pflicht, erst einmal Bundesgesetze umzusetzen und, wenn erforderlich, entsprechende Ausführungsgesetze zu erlassen. Es geht hier im Wesentlichen um die Einrichtung von Beschwerde-, Schlichtungs- und Ombudsstellen zur Vermittlung bei Streitfragen, um die Erweiterung von Jugendhilfeausschüssen und um die Erlaubnis zur Durchführung von Vollzeitpflege in Einrichtungen. Zu all diesen Punkten gibt es von der AfD-Fraktion keine Kritik, weshalb wir uns dem Gesetzentwurf nicht entgegenstellen. des Entwurfs des Landesjugendhilfegesetzes Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt Ich nehme kurz noch Stellung zum Änderungsantrag der LINKEN. Eine angemessene Finanzierung soll gewährleistet werden, damit diese zentralen Aufgaben wirksam erfüllt werden können. Es ist selbstverständlich, dass die Arbeit der Jugendhilfe auskömmlich finanziert wird. Das gilt ebenso für die personell und sachlich ausreichende Ausstattung des Landesjugendamts und für die finanzielle Ausstattung all derjenigen, die die Hilfeleistungen erbringen. Ihrem Änderungsantrag stimmen wir daher zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prantl sprach für die AfD-Fraktion. Kollegin Gorskih spricht nun für die Fraktion DIE LINKE.
