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Hartmut Vorjohann

12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Sächsische Rechnungshof erfüllt mit seiner Berichterstattung einen wichtigen, zentralen verfassungsrechtlichen Auftrag, und zwar die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatsregierung intensiv zu begleiten und zu prüfen. Dafür bin ich dem Rechnungshof sehr dankbar. Die beiden Bände des Jahresberichts 2023 stellen insoweit eine wichtige Grundlage für die Entscheidung des Landtags über die Entlastung der Staatsregierung hinsichtlich der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2021 dar. Die Berichte enthalten wichtige Anmerkungen und Anregungen, nicht nur für das zukünftige Verwaltungshandeln. Darüber hinaus zeigen sie auch strukturelle Herausforderungen und langfristige Handlungsbedarfe auf. Nach der vorliegenden Prüfung der Haushaltsrechnung sowie der Vermögensrechnung für das Haushaltsjahr 2021 bestätigt der Sächsische Rechnungshof grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzugs im Rahmen der geltenden Regelungen. Auch wenn wir es heute oftmals schon weitgehend verdrängt haben: Das Jahr 2021 war kein einfaches Jahr. Es war durch die fortwirkende Covid-19- Pandemie ausgesprochen herausfordernd, sowohl für die Menschen im Lande als auch natürlich für den Verwaltungsapparat, auch für die Verwaltung. Das Haushaltsjahr begann pandemiebedingt zunächst mit der vorläufigen Haushaltsführung. Der Doppelhaushalt 2021/2022 wurde nach der Beschlussfassung des Landtags erst am 2. Juni 2021 verkündet. Pandemiebedingt erhöhte sich im Ergebnis des Haushaltsvollzugs 2021 die haushaltsmäßige Verschuldung um 625 Millionen Euro. Ich möchte an dieser Stelle nicht alle einzelnen Kennziffern des Haushaltsplans und die Herausforderungen des tatsächlichen Vollzugs im Jahre 2021 wiederholen. Diese sind im Jahresbericht, der hier im Beschluss Gegenstand ist, hinreichend dargestellt. Wichtig erscheint mir, darauf hinzuweisen, dass einzelne grundsätzliche Einschätzungen des Rechnungshofs zur strukturellen Lage der sächsischen Finanzen für das Jahr 2021 im laufenden Jahr und darüber hinaus auch für die Planung für den nächsten Doppelhaushalt 2025/2026 ganz aktuelle Geltung beanspruchen können. Erwähnen möchte ich an dieser Stelle beispielhaft die Personalausgaben – darüber haben wir heute schon mehrmals etwas gehört –, deren stetiges Anwachsen mittlerweile auch für mich besorgniserregende Ausmaße annimmt. Nachdem der Stellenbedarf in den Jahren 2012 bis 2016 relativ konstant geblieben war, wachsen die Personalausgaben mit dem seit 2017 wieder ansteigenden Stellenplan in die Höhe. Sie stellen eine der größten und dazu immer größer werdenden Ausgabenpositionen des Freistaates dar. Neben dem Stellenaufwuchs schlagen zudem sowohl der letzte Tarifabschluss als auch die Maßnahmen zur Herstellung einer verfassungsrechtlich konformen Alimentation sehr teuer zu Buche. Insoweit ist es nahliegend, dass der Rechnungshof anlässlich der vergangenen Woche erfolgten Vorstellung seines aktuellen Jahresberichts 2024 im Band I auch dieses Thema wieder kritisch auf die Tagesordnung gehoben hat. Das lenkt den Blick auch auf die nach der Wahl anstehende Aufstellung des Haushaltes 2025/2026. Aus meiner Sicht steht fest: Beim Personal kann es so nicht weitergehen. Ein weiterer Stellenaufwuchs beim Freistaat ist nicht mehr vermittel- und finanzierbar. Weder dem Steuerzahler ist das vermittelbar noch der heimischen Wirtschaft, die mit uns um die knapper werdenden Arbeitskräfte ringt. Die Aufgaben des Staates müssen so neu sortiert und priorisiert werden, sodass sie mit den bestehenden Personalressourcen erfüllt werden können. An dieser Stelle sei mein Dank im Namen der Staatsregierung dem Sächsischen Rechnungshof gewidmet, der im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe regelmäßig eine wirtschaftliche und sparsame sowie den rechtlichen Grundlagen entsprechende Haushaltsführung Erklärungen

Protokoll ↗