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Antje Feiks

Die Linke 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Staatsvertrag wird eine große Spannbreite aufgemacht. Digitale Dienste und Angebote versus regionale TV-Fensterprogramme, weltweit agierende Konzerne versus deutsche Anbieter, die Regulierung eines milliardenschweren digitalen Kommunikations- und Dienstleistungsmarktes versus schlecht finanzierter regionaler TV-Fenster. Auf der einen Seite geht es um die Schaffung eines sicheren digitalen Umfeldes, den Schutz von Grundrechten im Internet und die Herstellung einer effektiven Aufsicht über Online-Plattformen. Auf der anderen Seite geht es um regionale Medienvielfalt im Fernsehen. Für uns ist klar, es wäre besser gewesen, beides extra zu behandeln; schließlich haben die beiden Themenfelder nur wenig bis gar nichts miteinander zu tun, es sei denn, man möchte, dass mindestens eines der Themen keine Beachtung findet. Zum einen geht es um das Digitale-Dienste-Gesetz bzw. um die Umsetzung des Digital Services Acts. Deutschland kommt nicht nur spät bei der Umsetzung des Acts, sondern Deutschland setzt dabei wichtige Themen auch nicht auf die Tagesordnung. Das Digitale-Dienste-Gesetz ist ein Fortschritt und enthält viele wichtige Punkte, wie eine zentrale Beschwerdestelle oder den Punkt, dass das Bundesamt für Justiz nicht gesondert für soziale Netzwerke zuständig ist. Wir finden es richtig, dass Firmen aus dem Beirat ausgeschlossen werden, um Interessenskonflikte bei der Regulierung von Plattformen zu vermeiden, und dafür die zivilgesellschaftliche Expertise im Beirat deutlich gestärkt wird. Es ist keine Frage, das sind positive Entwicklungen. Allerdings wird auch die Überwachung ausgeweitet. Die Datenweiterleitungen an das BKA gelten nun für alle Anbieter von Hosting-Diensten in Deutschland. Das bedeutet praktisch, dass mehr Stellen umso mehr Daten ausleiten. So geht das BKA von einem zusätzlichen Mehrbedarf von 404 Stellen aus. Zudem findet keine strafrechtliche Prüfung statt, bevor die Daten weitergegeben werden. Es muss also nicht einmal ein hinreichender Verdacht auf eine Straftat vorliegen, bevor die Daten an das BKA gegeben werden. Somit können sehr viele Menschen und potenziell auch Journalistinnen und Journalisten von dieser Regel betroffen sein, ohne eine tatsächliche Straftat begangen zu haben. Damit besteht die Gefahr weitreichender Eingriffe in die Grundrechte. Zum Zweiten geht es um die regionalen TV-Fenster. Damit reden wir einmal nicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern über die Versprechen der Privaten. In § 59 Abs. 4 des Medienstaatsvertrages soll die bislang geltende Regelung über die Regionalfenster fortgeschrieben werden. Bislang gibt es jedoch in Sachsen sowie dem Saarland, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen keine Regionalfenster. Dieser unhaltbare Zustand soll einfach verlängert werden. Immer wieder haben wir darüber diskutiert, dass regionaler Journalismus erhalten bleiben und am besten gestärkt werden muss. Der Landtag hat beschlossen, dass die Sächsische Landesmedienanstalt lokaljournalistische Angebote fördern soll. Im Koalitionsvertrag von 2019 heißt es: „Wir erwarten auch von den großen privaten Sendeanstalten eine stärkere regionale Berichterstattung.“ Am 15. Juni 2023 unterstreicht die Rundfunkkommission unter anderem die Bedeutung und Notwendigkeit der Aufnahme von Regionalfensterprogrammen in den reichweitenstärksten Fernseh-Vollprogrammen der beiden größten Sendergruppen Deutschlands, weil darin ein wichtiges Vielfaltsicherungsinstrument gesehen wird. Doch warum gibt es dann in Sachsen keine Regionalfenster? Es gibt bisher keinen empirischen Hinweis darauf, dass speziell in den genannten Bundesländern kein Bedarf an Förderung der Meinungsvielfalt oder an Informationen über relevante politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Fragestellungen bestünde. Dabei ist besonders ärgerlich, dass die Federführung bei solchen Verhandlungen in Sachsen liegt. Sie liegt in der Staatskanzlei, doch irgendwie kommen wir da nicht voran, obwohl in den letzten fünf Jahren zweimal die Chance dagewesen wäre. Mit dem 2019 verhandelten Medienstaatsvertrag von 2020 wurden unter anderem die Werberegelungen für die Privaten liberalisiert. Im Gespräch war, dass die privaten Sendergruppen einen Teil der so generierten Mehreinnahmen für die Finanzierung des lokalen und regionalen privaten Rundfunks, insbesondere in den ostdeutschen Ländern, abgeben. Die Sächsische Staatsregierung, die auch die AG Regionale Vielfalt der Rundfunkkommission koordiniert, war beauftragt, hierzu Vorschläge zu entwickeln. Im Staatsvertrag von 2020 fanden sich dann am Ende keine Regelungen, allerdings gab es Absichtserklärungen. So hatten die privaten Sendergruppen angesichts der Werbezeitenliberalisierung 2020 versprochen, ihr Engagement für die regionale Berichterstattung zu verstärken. Wir haben damals schon bezweifelt, dass das Versprechen eingelöst wird, aber man hofft ja bekanntlich bis zum Schluss. Nun haben wir 2024. Der Staatsvertrag, der heute vorliegt, zementiert mit dem Verweis auf den 01.07.2002 den Zustand, und es gibt nicht einmal mehr Absichtserklärungen, den Zustand zu verbessern und damit die regionale Berichterstattung zu stärken. Immer wieder wird uns gebetsmühlenartig erklärt, dass der Markt schon alles regeln wird. Nichts tut er. Er sorgt eben nicht zum Beispiel für mehr Barrierefreiheit im Fernsehen oder für regionale Berichterstattung, wenn er es nicht muss. Der sogenannte Markt hält es auch nicht mal für notwendig, gemachte Versprechen von selbst einzuhalten. Deshalb hätte der Staatsvertrag genau das machen müssen. Er hätte regeln müssen. Denn noch einmal sei gesagt: Es geht um Medienvielfalt, um gesellschaftliche, kulturelle, politische, regionale Vielfalt, die viele Menschen in Medien erfahren oder eben nicht. Dieses beharrliche Nichtregeln widerspricht dem Geist des Staatsvertrages. Es verlängert die Ungleichbehandlung. Die privaten Sendergruppen müssen verpflichtet werden, in allen Bundesländern Regionalfenster auszustrahlen, zumal sie von der Werbezeitenliberalisierung profitiert haben. Eine Lösung dafür ist denkbar einfach. Aus dem Staatsvertrag muss nur der Verweis auf den 01.07.2002 gestrichen werden. Der Medienänderungsstaatsvertrag ist an dieser Stelle mehr als enttäuschend. Zur Kritik bei der Umsetzung des DSA habe ich bereits etwas gesagt. Da haben wir mindestens Bauchschmerzen. Aus den genannten Gründen lehnen wir den vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag ab. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Die BÜNDNISGRÜNEN haben gesagt, sie wollen nicht sprechen. Deswegen spricht für die SPD-Fraktion jetzt Dirk Panter.

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