Valentin Lippmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute in diesem Hohen Haus über das Nachrichtendienstrecht debattieren, dann sprechen wir nicht nur über eine der komplexesten Materien der Innenpolitik, sondern zugleich über die Regeln zur Arbeit eines grundsätzlich klandestin agierenden Inlandsgeheimdienstes – einer Behörde, die zunächst wie ein Fremdkörper in einer freiheitlichen Demokratie wirkt und dennoch eine entscheidende Rolle spielt, wenn es um den Kampf gegen Verfassungsfeinde geht. (Lachen des Abg. Mario Beger, AfD) So bewegt sich jede Novelle des Nachrichtendienstrechts in einem Spannungsfeld zwischen mehr Befugnissen, nach denen gern lautstark und selten profund – auch heute schon wieder – geschrien wird, und mehr Kontrolle, die gerade dann entscheidend ist, wenn sich die Maßnahmen eines Inlandsgeheimdienstes im Verborgenen abspielen. Anlass zur heutigen großen Novelle ist dabei die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022, die einen Paradigmenwechsel darstellte. Bis dato galt nämlich unter deutschen Verfassungsschützern der eherne Grundsatz: Weil wir weniger dürfen, dürfen wir mehr wissen. Aber wie das so mit ehernen Grundsätzen ist: Sie werden nicht wahrer, je öfter man sie wiederholt, und spätestens die höchsten deutschen Richter sind den Schlapphutdogmen am Ende nicht verfallen. Ihnen waren sie schlussendlich egal, weil sie gegen die Verfassung verstoßen. Das Urteil, welches seinerzeit erhebliche Teile des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes für rechtswidrig erkannte, liest sich wie eine Klatsche der bisherigen Praxis der Inlandsgeheimdienste. Zwar stimmt das Gericht grundsätzlich der Auffassung zu, dass die Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes der Geheimhaltung bedürfe; jedoch betont es, dass das nicht bedeutet, dass die Rechtsgrundlagen ebenfalls im Dunkeln bleiben dürfen. Ganz im Gegenteil: Für die Handlungsgrundlagen und Grenzen der Befugnisse kann es in einem demokratischen Rechtsstaat keine prinzipielle Geheimhaltung geben. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem sächsischen Innenministerium sehr dankbar, dass es bereits letztes Jahr einen Referentenentwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz vorgelegt hat, das den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts meiner Einschätzung nach mehr als genügt. Wir beschließen heute erst als drittes Bundesland ein neues Verfassungsschutzgesetz, und zwar eines, das Maßstäbe hinsichtlich Kontrolle und Rechtsstaatlichkeit setzt. Auch hier möchte ich es mir, gerade hinsichtlich dieser besonderen und schwierigen Materie, nicht nehmen lassen, dem Innenministerium und insbesondere der Arbeitsebene für die ausführliche Diskussion und den Versuch des gegenseitigen, von Respekt getragenen Verständnisses der unterschiedlichen Standpunkte beim Entstehen dieses Gesetzentwurfs zu danken. So ist es schlussendlich einer Koalition mit vollkommen unterschiedlichen Vorstellungen über die Zukunft des Verfassungsschutzes gelungen, ein Gesetz über selbigen auszuhandeln und heute zum Abschluss zu bringen. (Lachen des Abg. Carsten Hütter, AfD) Ich glaube, die wenigsten hätten erwartet, dass ausgerechnet diese Koalition trotz der Unterschiede diesen Gesetzentwurf heute noch durchs Ziel bringt, aber es ist wichtig, gerade für die Sicherheit im Freistaat Sachsen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Armin Schuster) Wenn am Ende ein wirklich gutes Gesetz steht, zeigt das, wie wichtig es ist, sich nicht von billigen politischen Forderungen, sondern vor allem von der Fachlichkeit und der Durchdringungstiefe, die gerade im Nachrichtendienstrecht mehr als notwendig ist, leiten zu lassen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz regeln wird erstmals überhaupt die Voraussetzungen für eine Reihe nachrichtendienstlicher Befugnisse. Es ist ähnlich wie beim Versammlungsgesetz: Rechtsklarheit bedeutet auch in diesem Fall eine höhere Regelungsdichte, aber dadurch nicht weniger Rechte. Zur Sicherung der gebotenen Rechtsbindung müssen die jeweiligen Normen stets so bestimmt gefasst sein, dass sie aus sich heraus der Verwaltung steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe bieten, und das ist hiermit nach meiner Auffassung sehr gut gelungen. Neben präzisen und differenzierten Begriffsbestimmungen finden sich detaillierte Vorgaben zur Übermittlung von Daten an andere Behörden, zu zulässigen Maßnahmen und zur Speicherung von Daten. Dadurch sind die Befugnisse endlich normenklar und bestimmt, Verantwortlichkeiten sind klar zugeordnet und für die Öffentlichkeit erkennbar. Das ist ein Fortschritt für die Freiheitsrechte im Freistaat Sachsen. Das gilt insbesondere für den Umgang mit V-Personen. Wir haben unsere Lehren aus dem Terrornetzwerk NSU und weiteren V-Personen-Skandalen gezogen. Künftig dürfen Geld- und Sachzuwendungen, die im Rahmen der Tätigkeit als V-Person erlangt werden, nicht mehr die alleinige Lebensgrundlage sein, und die verantwortlichen Personen im Landesamt müssen regelmäßig wechseln. Das sind meines Erachtens wichtige Meilensteine in der Umsetzung eines Rechtsregimes für die Führung von V-Personen, die wir bereits im Koalitionsvertrag vereinbart hatten und die hiermit endlich zur Umsetzung gelangen. Auch die Kontrolle des Verfassungsschutzes wird gestärkt. Zu lange war die Tätigkeit des sächsischen Geheimdienstes dadurch gekennzeichnet, dass er sich unter Berufung auf den Charakter seiner Arbeit jedweder unabhängigen Kontrolle entziehen konnte. Auch diesem Selbstverständnis schiebt das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vor. Es sei nicht ersichtlich, warum der Verfassungsschutz nicht die verfassungsschutzspezifischen Tatbestandsvoraussetzungen vor Beginn der Maßnahme einer externen Stelle darlegen könne. Werte Kolleginnen und Kollegen! Leider führt uns die Gesamtsituation vor Augen, dass wir auf einen Verfassungsschutz schlichtweg nicht verzichten können. Doch seine Unverzichtbarkeit entbindet ihn nicht von seiner Rechenschaftspflicht. Die unabhängige Vorabkontrolle schließt daher eine bisherige erhebliche Regelungslücke. Es liegt in der Natur der Sache, dass nachrichtendienstliche Maßnahmen, anders als beispielsweise polizeirechtliche, den Betroffenen von vornherein nicht bekanntgegeben werden können – das wäre ja auch irgendwie absurd. Wir wollen jedoch keine Institution, die aufgrund bloßer Spekulation und Hypothesen bis tief in die Privatsphäre von Menschen eindringt; deswegen muss künftig ein Gericht besonders eingriffsintensive Maßnahmen vorab bestätigen. Und auch die nachträgliche Kontrolle stärken wir mit den Gesetzen: Nicht nur ist das Innenministerium künftig verpflichtet, jährlich dem Innenausschuss über die allgemeine Tätigkeit des Verfassungsschutzes zu unterrichten. Auch die Parlamentarische Kontrollkommission wird zukünftig – und da bin ich der festen Überzeugung – durch eine Fachstelle gestärkt werden. Das war eine BÜNDNISGRÜNE-Forderung in dieser Legislaturperiode. Wir folgen damit dem Modell des Ständigen Bevollmächtigten im Bund und geben uns im Landtag mehr Kompetenz und mehr Sachverstand bei der Kontrolle der Umsetzung dieses Gesetzes an die Hand. Ich glaube, das kann nie schaden und es ermöglicht eine strukturellere und kontinuierlichere Kontrolle des Verfassungsschutzes über Legislaturperioden hinweg und unabhängig von der Fachkompetenz der in die PKK gewählten Personen. Das stärkt am Ende die Kontrolle des Verfassungsschutzes und ist der richtige Weg. (Zuruf von der AfD: Mal schauen!) Aber werte Kolleginnen und Kollegen, wir leben in herausfordernden Zeiten. Verfassungsfeinde haben Hochkonjunktur. Es braucht gerade jetzt einen wirksamen Schutz unserer Verfassung, bei der der Verfassungsschutz auch auf neue Entwicklungen reagieren können muss. Deswegen erhält er dort, wo es notwendig ist, neue Befugnisse, vor allem, wenn es um die Finanzermittlungen bei verfassungsfeindlichen Bestrebungen geht. Wir können und wir werden nicht länger zusehen, wie die rechtsextreme Szene Millionen pro Jahr scheffelt und Immobilien kauft, ohne dass irgendwer in den Sicherheitsbehörden auch nur einen blassen Schimmer zu haben scheint, wie Geldströme fließen. Auf fehlende Befugnisse wird man sich zukünftig dabei nur bedingt berufen können. Werte Kolleginnen und Kollegen, gerade wenn Verfassungsfeinde Hochkonjunktur haben, dürfen wir uns aber nicht auf dem bestehenden System ausruhen. Wenn wir es ernst meinen mit mehr Sicherheit, dann brauchen wir langfristig einen Systemwechsel beim Verfassungsschutz; denn wir brauchen keinen Verfassungsschutz, der immer stets dann überrascht ist, wenn etwas passiert ist, und in welchem plappernde Schlapphüte nunmehr auch noch reihenweise Geheimnisverrat begehen. Es hilft auch nichts, einem dysfunktionalen System immer mehr Befugnisse und Personal zur Verfügung zu stellen. Es geht darum, dass sich der Verfassungsschutz auf die Gefährdung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung fokussiert. Daher brauchen wir eine Neuordnung des Systems Verfassungsschutz. Dieser sollte der Gefahrenfrüherkennung dienen, also dem Umgang mit sehr gefährlichen Organisationen und Individuen, die man frühzeitig beobachten muss, weil von ihnen eine erhebliche Gefahr ausgeht. Die Gesellschaftsbeobachtung und die allgemeine Analyse verfassungsfeindlicher Bestrebungen sollte man nach unserer Überzeugung stärker der Wissenschaft überlassen. Wir haben in Sachsen seit 2020 das Else-FrenkelBrunswik-Institut, das sich genau dieser Aufgabe verschrieben hat, denn zur Sicherung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung brauchen wir nicht nur Erkenntnisse und Aufklärung über die Lage an sich, sondern vor allem noch vielmehr über die Gründe, über Verbindungen und Verwebungen neuer Gefahren und Akteure. Wie wichtig die Aufklärung der Öffentlichkeit ist, haben wir sowohl an den Correctiv-Recherchen als auch an jenen zu einem Europa-Abgeordneten namens Kräh erkannt. Es ist nämlich keineswegs so, dass die Gesellschaft dem Rechtsextremismus gleichgültig gegenübersteht, aber sie muss informiert sein, um in ihrem staatsbürgerlichen Engagement entsprechend angesprochen zu werden und tätig werden zu können. (Andre Barth, AfD: Was ist denn von Correctiv wirklich übrig geblieben?) Werte Kolleginnen und Kollegen, an einem Punkt möchte ich dann doch die traute Einheit in dieser Koalition beenden. Wenn Kollege Wähner wieder einmal die alten Hüte der CDU-Sicherheitspolitik reanimiert und die OnlineDurchsuchung und die Quellen-TKÜ für den Verfassungsschutz mobilisiert, möchte ich an dieser Stelle nicht fragen, ob er vielleicht einmal in das G10-Ausführungsgesetz bzw. in das G10-Gesetz des Bundes schauen könnte und sich mit dem Verhältnis von Bundesrecht zu Landesrecht, insbesondere bei der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit, beschäftigen könnte. Dann würde nämlich einer der Punkte schon herausfallen, dem es im Landesrecht nicht bedarf. Ich würde dann bei Gelegenheit auch einmal die Frage stellen, was man sich eigentlich davon zu bekommen erhofft. Denn am Ende geht es bei jeder Befugnis darum, dass sie tatsächlich mehr Sicherheit schafft und nicht nur, dass die CDU einen Haken dahinter macht – wir haben mehr Befugnisse, die keiner braucht, irgendwohin geschaffen; denn das ist nicht Aufgabe des Schutzes von Freiheitsrechten, sondern das ist Symbolpolitik. Wir GRÜNE sind in diese Koalition eingetreten, um die Freiheitsrechte zu schützen. Deshalb ist es vollkommen klar, dass es diese entsprechenden Punkte mit uns nicht geben wird. Am Ende gilt – so gut dieses Gesetz auch sein mag; da sind wir wieder einer Einigkeit –: Der wirksamste Verfassungsschutz in diesem Land sind all jene Menschen, all jene Demokraten, die die Verfassung täglich mit Leben erfüllen. Das können wir nicht gesetzlich regeln, aber wir können immerhin einen Beitrag dazu leisten, dass die Sicherheitsbehörden, die für den Schutz unserer Verfassung zuständig sind, ihr Bestes tun, dies zu flankieren. Daher bitte ich um Zustimmung zu beiden Gesetzentwürfen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Albrecht Pallas.
