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Katja Meier

12.06.2024 Sitzungen 7/89

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf erneut Frau Köpping vertreten. Ein gutes selbstbestimmtes Leben im Alter, das wünschen wir uns alle. Dazu gehört, an Entscheidungen beteiligt zu werden, die Einfluss auf die eigenen Lebensverhältnisse haben. Ich denke, das gilt für alle Generationen. Uns als Staatsregierung ist es wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern diese Beteiligung zu ermöglichen. Das schließt selbstverständlich Seniorinnen und Senioren explizit ein. Im Dezember wurde die Altersgruppe der über 60-Jährigen im Auftrag des Sozialministeriums befragt. Mehr als 2 000 Menschen haben sich an dieser Befragung beteiligt und dabei unter anderem deutlich gemacht, was aus ihrer Sicht die drängendsten politischen Handlungsfelder sind. An erster Stelle steht Sicherheit, innere Sicherheit sowie Verkehrssicherheit, also die Frage von Tempo-30, die Frage von Fußverkehr, aber auch – und das gleich an zweiter Stelle – die Frage von Mobilität, also die Erreichbarkeit von Bus und Bahn, die Taktung usw. und – ganz klar bei der Befragung von älteren Menschen – an dritter Stelle die Frage der Gesundheitsversorgung, einschließlich der Pflege. Zentrale Themen waren auch bezahlbarer Wohnraum und finanzielle Absicherung im Alter. Fast all diese Themengebiete haben gemeinsam, dass die Lösungen häufig vor Ort, also regional, zu suchen sind. All die von mir gerade aufgezählten Handlungsfelder sind nicht allein für Seniorinnen und Senioren relevant, sondern für alle Menschen. Ich als Justiz- und Demokratieministerin finde es ganz spannend und interessant, dass 86 % der sächsischen Seniorinnen und Senioren mit ihrer Lebenssituation zufrieden sind. Dennoch sieht die Sächsische Staatsregierung seniorenpolitischen Handlungsbedarf. Ältere Menschen in Sachsen sind keine marginalisierte und benachteiligte Gruppe. Sie stehen mitten in unserer Gesellschaft. Tausende von ihnen bringen sich in Politik, Gesellschaft und Ehrenamt ein. Ihr Anteil unter den Wahlberechtigten beträgt mehr als 40 %. Doch nur ein Drittel der Seniorinnen und Senioren hat laut der Befragung des Sozialministeriums das Gefühl, dass die Interessen älterer Menschen in Politik und Gesellschaft gut berücksichtigt werden. Fast die Hälfte vermisst manchmal die Wertschätzung für ältere Menschen. Etwa ein Fünftel vermisst diese Wertschätzung sogar generell. Viele von ihnen wünschen sich eine Seniorenvertretung in ihrer Gemeinde. Dieser Wunsch ist nachvollziehbar; denn Daseinsfürsorge und Teilhabe werden vor allem vor Ort erlebt. Seniorenpolitische Mitwirkung besitzt aber zwei Seiten: Erstens setzt sie voraus, dass die älteren Menschen tatsächlich bereit sind, sich politisch einzubringen, zweitens muss seitens der Politik und des Gemeinwesens ein Interesse daran bestehen, die Älteren zu beteiligen. Jetzt setze ich kurz meinen Demokratieministerinnen-Hut auf. Wir haben als Demokratieministerium das Thema Bürgerbeteiligung gestärkt. Wir haben den ersten landesweiten Bürgerrat zum Thema Corona auf den Weg gebracht. Dabei waren 50 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Sachsens, 25 Männer, 25 Frauen. Diese waren aus allen Altersschichten. Es macht so einen Bürgerrat aus, dass über die Generationen hinweg Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und aus unterschiedlichen Regionen beteiligt sind. Wir haben die Kommunen bestärkt und unterstützt, genau solche Bürgerbeteiligungsprojekte vor Ort auf den Weg zu bringen, um die konkreten Interessen vor Ort einzusammeln und eine Möglichkeit der generationenübergreifenden Beteiligung zu geben. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt trage ich wieder den Petra-Köpping-Hut. Aus Sicht der Staatsregierung kann eine Zustimmung zum heute hier vorliegenden Gesetzentwurf nicht unterstützt und empfohlen werden. Warum? Weil das Gesetz in die kommunale Selbstverwaltung eingreift. 2017 wurde die Sächsische Landkreisordnung und die Sächsische Gemeindeordnung bereits dahingehend geändert, dass eine Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren ermöglicht wird. Dazu sind im Gesetzentwurf mehrere zusätzliche Strukturen und Gremien mit teils unklarer Aufgabenabgrenzung vorgesehen. Die daraus resultierenden Mehrkosten – das ist schon von Frau Kuge benannt worden – sind im Gesetz nicht beziffert. Damit trägt der vorliegende Gesetzentwurf nicht zur Stärkung der Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren in Sachsen bei, und zwar weder qualitativ noch quantitativ. Dem stehen Fortschritte in der Seniorenpolitik im Freistaat gegenüber. Auf kommunaler Ebene sind die seniorenpolitischen Strukturen im Jahr 2024 besser etabliert. Auf Landesebene stehen mehrere Vorhaben des Sozialministeriums zu Buche, nicht nur die bereits erwähnte Befragung der über 60-Jährigen, deren Ergebnisse wohl im Herbst dieses Jahres veröffentlicht werden. Die Funktion der Seniorenbeauftragten wurde gestärkt. Übrigens war Sachsen – das habe ich vorhin noch einmal nachgeschlagen – 2005 das erste Bundesland, das überhaupt diesen Seniorenbeauftragten bzw. diese Seniorenbeauftragte als Funktion, als Amt eingeführt hat. 2020 hat das Sozialministerium in dieser Legislaturperiode erstmals eine Stabsstelle für Seniorenpolitik eingerichtet. Außerdem fördert das SMS mit Landesmitteln die Landesseniorenvertretung für Sachsen. 2024 erhielten die Landkreise und kreisfreien Städte erstmals eine Kommunalpauschale für seniorenpolitische Arbeit. Das SMS hat im März 2023 ein umfassendes Gutachten zu den Lebenslagen älterer Menschen in Sachsen veröffentlicht. Und last but not least ist unter Federführung des SMS eine ressortübergreifende seniorenpolitische Handlungsstrategie erarbeitet worden, auf die sich das Kabinett im April verständigt hat. Mit diesen Maßnahmen tragen wir als Staatsregierung zum Zusammenhalt zwischen den Generationen bei. Dieser ist eine ganz wichtige Voraussetzung für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der Abg. Ines Kummer, BÜNDNISGRÜNE, und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Meier sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung, Mitbestimmung und Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen, Sächsisches SeniorInnenmitbestimmungsgesetz, Drucksache 7/15080, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf blockweise abzustimmen. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, machen wir das so. – Wir stimmen ab über folgende Bestandteile: Überschrift; Abschnitt 1, Grundsätze; Abschnitt 2, Vertretung der Seniorinnen und Senioren auf Landesebene; Abschnitt 3, die oder der Sächsische Landesseniorenbeauftragte; Abschnitt 4, Kommunale Seniorenvertretungen, Seniorenbeiräte der Städte und Gemeinden, Kommunale Seniorenbeauftragte; Abschnitt 5, Schlussbestimmungen, Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten; Inhaltsverzeichnis. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Fünftes Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/15138, Drucksache 7/16572, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Pallas, ob er das Wort wünscht. – Das wünscht er nicht. Dann die Reihenfolge in der ersten Rednerrunde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Wähner. Bitte schön.

Protokoll ↗