Valentin Lippmann
„Focus Online“, noch unseriöser geht es kaum!) Wenn wir einmal ehrlich sind, können wir diese Feststellung unterstreichen. Gehen wir einmal ins Detail: Wenn ein ehemaliger sächsischer Ministerpräsident mit 63 Jahren in den Ruhestand geht, bekommt er, wenn er eine vierjährige Amtszeit vorweisen kann, ein monatliches Ruhegehalt von knapp 8000 Euro. Ich wiederhole: nach vier Jahren knapp 8 000 Euro – schon mit 63 Jahren. Aber auch die sächsischen Minister werden im Alter sehr gut versorgt: (Zurufe von der CDU) So erhalten Minister in Sachsen für den gleichen Zeitraum, also nach etwa vier Jahren, 6 600 Euro – und das auch bereits ab dem 63. Lebensjahr. Wer länger im Amt war, erhält für jedes weitere Amtsjahr noch einen Zuschlag von knapp 2,5 %. Das sind bei Ministern rund 370 Euro monatlich für jedes weitere geleistete Amtsjahr. Das heißt, dass Minister, welche erst seit 2019 im Amt sind, hier in Sachsen zum Beispiel bereits Anspruch auf mehrere Tausend Euro Ruhegehalt mit 63 Jahren haben. Schauen wir zum Vergleich einmal in andere Bundesländer: In Niedersachsen gibt es nicht einmal die Hälfte dessen, was in Sachsen gezahlt wird. Und in Sachsen-Anhalt müssen sich – je nach Amtszeit – ausgeschiedene Minister mit anfangs etwa 1 800 Euro im Monat begnügen. Noch ganz anders sieht es für unsere Bürger aus, die sich auf die Deutsche Rentenversicherung verlassen müssen, In Sachsen beträgt die monatliche Rente für Frauen durchschnittlich 1 150 Euro und für Männer 1 371 Euro. Viele liegen darunter, auch nach 45 Arbeitsjahren. Ich wiederhole: Im Durchschnitt etwa etwas über 1 000 Euro nach 45 Jahren und nicht mehrere Tausend Euro nach nur vier Jahren. Genau hier setzt die Initiative der AfD an. Natürlich sollen der Ministerpräsident und die Minister, die für unseren Freistaat Sachsen eine hohe Verantwortung tragen, gut bezahlt werden. Daran wollen wir auch nicht rütteln. Wir sind jedoch der Meinung, dass Sachsen eine gewisse Bescheidenheit bei der Altersversorgung ehemaliger Minister gut zu Gesicht stünde und es auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist, gerade angesichts der geringen Durchschnittsrenten unserer Bürger. Deswegen ist es aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, dass Minister bereits nach einer Amtszeit von vier Jahren Anspruch auf Ruhegehalt haben. Es sollte grundsätzlich eine volle Amtsperiode sein. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf eine Mindestamtszeit von fünf Jahren vor. Es muss auch ein nicht so hohes Ruhegehalt sein wie gegenwärtig: mindestens 8 000 Euro bzw. 6 600 Euro im Monat. Aus diesem Grund haben wir eine maßvolle Reduzierung vorgeschlagen. Es ist vor allem nicht nachvollziehbar, dass Ex-Minister schon mit 63 Jahren ihr Ruhegehalt beziehen können, während die Bürger bis 67 arbeiten müssen. Vergleichbare Veränderungen sieht unser Gesetzentwurf auch für das Übergangsgeld vor. Wir wollen, dass das Übergangsgeld für ausscheidende Regierungsmitglieder künftig nur noch für längstens zwei anstatt wie bisher für drei Jahre gezahlt wird. Diese Kürzung der maximalen Bezugsdauer ist nach unserer Auffassung sachgerecht, angemessen und vertretbar. Kein Normalbürger erhält, wenn er arbeitslos wird, Übergangshilfen in einer solchen Weise wie ein Regierungsmitglied. Kein Normalbürger wird in einem solchen Übermaß abgesichert, wie es bei Regierungsmitgliedern geschieht. Aber auch beim Altersgeld nimmt unser Gesetzentwurf Einschränkungen vor. Wer keine vier Jahre Amtszeit vorweisen kann, bekommt derzeit beim Eintritt ins 65. Lebensjahr bereits für zwei Jahre Ministeramt ein Viertel seiner bisherigen Bezüge. Das sind etwa 4 600 Euro monatlich für den Ministerpräsidenten und etwa 3 800 Euro monatlich für jeden Minister – jeweils ab dem 65. Lebensjahr. Wir wollen diese Bezüge auf die Hälfte reduzieren. Gleichzeitig soll das Eintrittsalter, ebenso wie beim Ruhegehalt, an das Alter von derzeit 67 Jahren angepasst werden, welches für die Normalbürger gilt, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns ist bewusst, dass die Aufgabe eines Staatssekretärs, eines Ministers oder eines Ministerpräsidenten mit einer sehr großen Verantwortung verbunden ist. Deswegen müssen Regierungsmitglieder eine der Verantwortung und der Arbeitsbelastung angemessene Gegenleistung erhalten. Gleichzeitig müssen wir, wenn wir die Höhe der Amts- und Versorgungsbezüge bewerten, immer berücksichtigen, dass wir hier über Steuergelder sprechen und deswegen Zurückhaltung und Angemessenheit angesagt sind. (Beifall bei der AfD) Lassen Sie uns deshalb ein Zeichen setzen, ein Zeichen, welches zeigt, dass wir – und das ist der Eindruck vieler Bürger – nicht abgehoben sind. Zeigen wir, dass wir in der Lage sind, uns selbst zu beschneiden, wenn es notwendig ist. Lassen Sie uns Vertrauen zurückgewinnen, lassen Sie uns mit diesem Gesetzentwurf einen ersten Schritt in diese Richtung tun. Der Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf, den ich hiermit einbringe, setzt die Hinweise des juristischen Dienstes um. Wir bitten um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zum Änderungsantrag. Zum Karenzzeitgesetz gehe ich in einer zweiten Rednerrunde ein. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
