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Armin Schuster

12.06.2024 Sitzungen 7/89

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das sächsische Innenministerium hat knapp 94 % der Aufträge aus dem Koalitionsvertrag final umgesetzt und dabei 100 % der Gesetzesaufträge umgesetzt; auch die, die wir heute in zweiter Lesung noch beraten werden und das Hohe Haus hoffentlich beschließen wird. Bei den politisch unterschiedlichen Positionen dieser Koalition hätte man das per se sicher nicht erwartet. Heute beschließen wir hoffentlich Gesetze, die von vornherein auf Schwierigkeiten stoßen, jetzt zum Beispiel das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes. Dieses Gesetz unterstützt das zentrale Verhaltensgebot: Dienststellen und Personalvertretungen wirken vertrauensvoll zusammen, zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir – erstens – die Rechtsgrundlagen für eine sinnvolle und rechtssichere Nutzung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien: Präsenzsitzungen, hybride Sitzungen, die Online-Kommunikation insgesamt sind jetzt technisch, rechtlich und vor allem datenschutzrechtlich auf sichere Basis gestellt. Zweitens stärken wir die Position der Personalvertretungen: a) Sie können künftig zum Beispiel bei der Ausgestaltung von Smart-Working, mobilem Arbeiten, mitbestimmen oder b) bei der Auswahl von Beamtinnen und Beamten für die Zulassung zum Aufstieg in eine höhere Laufbahngruppe und für die Zulassung zur Qualifizierung für das Beförderungsamt A14 mitbestimmen. c) Beginn und Ende der Amtszeiten werden für alle Personalvertretungen einheitlich festgestellt. Das schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. d) Wir stärken auch die Jugend- und Auszubildendenvertretungen und erleichtern die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahllisten. Drittens verbessern wir die Verfahrensrechte. Machen die Personalvertretungen von ihrem Initiativrecht Gebrauch, steht ihnen künftig nach 30 Arbeitstagen ein Erörterungsrecht mit der Dienststelle zu, wenn die Dienststelle bis dahin nicht reagiert hat. Es ist gesellschaftlich ein wichtiges Signal, dass Personalvertretungen nunmehr auch die berufliche Entwicklung der Beschäftigten mit Migrationshintergrund fördern können. Viertens verbessern wir die Selbstorganisationsrechte der Personalvertretungen. Es ist jetzt möglich, in größeren Dienststellen die Zahl der Mitglieder des Vorstands zu erweitern, den Vorsitz der Ausschüsse in der eigenen Geschäftsordnung zu regeln oder Freistellungen flexibler zu gestalten. Die Zahl der Mitglieder des Wahlvorstandes ist nicht mehr auf drei Personen festgelegt, sondern kann erhöht werden. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn der Wahlvorstand übergangsweise auch die Aufgaben und Befugnisse eines Personalrats wahrnehmen soll. Die Tätigkeit der Personalvertretungen und der besonderen Vertretungen haben wir erstmals auf eine klare datenschutzrechtliche Grundlage gestellt. Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Dienststelle. Die Verantwortungsbereiche zwischen Dienststelle und Personalvertretung sind damit klar definiert. Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf rüstet die Dienststellen und Personalvertretungen für die kommenden Aufgaben gut aus und setzt sie in die Lage, das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der Dienstaufgaben gut und solide umzusetzen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Gibt es weiteren Redebedarf? – Da dem nicht so ist, kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Drucksache 7/15138, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16572, ab. Es liegen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Einganges abstimmen. Bevor ich die Drucksachennummern vorlese, frage ich, ob wir über diese Änderungsanträge im Block abstimmen können oder ob Einzelabstimmung gewünscht ist. – Im Block. Ich nenne die Drucksachennummern der Änderungsanträge: 7/16649, 7/16650, 7/16651. Diese wurden meines Erachtens bereits eingebracht. Gibt es Redebedarf seitens der Fraktionen zu den Änderungsanträgen? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über diese Änderungsanträge im Block ab. Wer diesen Änderungsanträgen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Änderungsanträgen nicht zugestimmt worden. Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zum Gesetzentwurf. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Wir stimmen über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Artikel 2 Weitere Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes zum Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes Drucksache 7/15174, Drucksache 7/16573, für Energie, Klimaschutz, Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn von Breitenbuch, ob er das Wort wünscht. – Er wünscht das Wort nicht. Damit kommen wir zur Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort zuerst an Herrn Kollegen Hein von der AfD-Fraktion. Bitte schön.

Protokoll ↗