Albrecht Pallas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die wehrhafte Demokratie, über die wir heute schon viel gesprochen und gestritten haben, lebt auch von mündigen Bürgerinnen und Bürgern und damit von der politischen Bildungsarbeit. Davon, dass diese Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sich informieren, miteinander in den Austausch treten und selbst Ideen entwickeln. Das ermöglichen unter anderem die politischen Stiftungen, auch parteinahe Stiftungen genannt. Es gibt in Sachsen einige. Eigentlich kann man allen in diesem Parlament vertretenen Parteien mittlerweile politische Stiftungen zuordnen und der FDP. Dabei sind sie personell und organisatorisch unabhängig von den Parteien und das müssen sie auch sein. Es werden Seminare, Lesungen, Foren, Bildungsfahrten und vieles andere mehr veranstaltet. Dafür haben wir als Haushaltsgesetzgeber bereits in der Vergangenheit Geld an die Stiftungen gegeben, um ihre Arbeit in Sachsen zu unterstützen. Nun schaffen wir als zweites Bundesland nach SachsenAnhalt ein eigenes Parlamentsgesetz auf Landesebene dafür, wie es das Bundesverfassungsgericht im Februar 2023 schon vom Bundesgesetzgeber verlangte. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die künftige Förderung politischer Stiftungen in Sachsen. Alle bislang geförderten Stiftungen werden bis Ende 2024 gefördert, danach erfolgt die Förderprüfung für alle auf Basis der Kriterien des neuen Gesetzes. Zum Thema Vertrauensschutz hat Kollege Lippmann eben schon alles Richtige und Notwendige gesagt. Aber das Bundesverfassungsgericht hat auch entschieden, dass nicht alle Stiftungen gefördert werden müssen. Wer vom Staat als politische Stiftung oder als politische Partei Geld erhält, soll damit nicht noch gegen die Demokratie arbeiten können, eigentlich logisch. Wer sich nicht freimütig und engagiert zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen kann, der braucht auch nicht auf Steuergelder zu hoffen. Wer sich dazu nicht imstande sieht, weil er das für zu viel verlangt hält, wer vonseiten des Verfassungsschutzes als gesichert extremistisch eingestuft wird oder dessen ihm nahestehende Partei selbst verfassungsfeindlich und von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen ist, soll nicht auch noch Geld für seine demokratiefeindlichen Umtriebe erhalten. Als Sozialdemokratie wollen wir in diesem Parlament und außerhalb verhindern, dass die Tatwerkzeuge für die Angriffe auf diese Demokratie auch noch staatlich mitfinanziert werden. Meine Damen und Herren! Der Aufbau der politischen Stiftungen nach 1945 hatte vor allem zum Ziel, die junge Demokratie der Bundesrepublik Deutschland zu stabilisieren. Dieses Ziel ist auch heute, im Jahr 2024, hochaktuell. Die Vermittlung der Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Schaffung demokratischer Diskursräume für die breite Bevölkerung sind notwendiger denn je. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war für die SPD-Fraktion Albrecht Pallas. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Herr Keiler wollte uns noch erhellen! Mit dem macht es bekanntlich richtig Spaß!) Für die AfD-Fraktion Herr Dr. Keiler, bitte.
