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Alexander Dierks

CDU 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass es uns in der Koalition gelungen ist, dieses Gesetz vor Ende der Legislaturperiode auf den Weg zu bringen: zum einen, weil der Öffentliche Gesundheitsdienst eine wesentliche Säule der Gesundheitsversorgung in unserem Land ist. Neben der ambulanten und der stationären Versorgung sind die Gesundheitsämter der kreisfreien Städte und Landkreise ein ganz wichtiger Partner im Bereich des weiten Feldes von Public Health: im Bereich des Gesundheitsschutzes, der Beratung, der Information, der Prävention, Koordination und nicht zuletzt in der Beratung politischer Akteurinnen und Akteure. Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst hat seit 1991 keine wesentlichen Änderungen erfahren, und allein die Entwicklungen der letzten Jahre – die Coronapandemie sei an dieser Stelle genannt – zeigen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst vor neuen Herausforderungen steht. Mit dem ÖGD-Pakt haben Bund und Länder jedenfalls in finanzieller und damit auch personeller und technischer Hinsicht Verantwortung übernommen. Umso wichtiger ist es jetzt, dass wir die gesetzlichen Grundlagen konkretisieren und an den richtigen Stellen nachschärfen. In den letzten Jahren sind neue Herausforderungen hinzugekommen. Genannt seien hier der umweltbezogene Gesundheitsschutz, das Auftreten neuer Erreger – die Coronapandemie habe ich genannt – und nicht zuletzt die zunehmende Alterung unserer Gesellschaft. Umso wichtiger ist, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst im Krisenfall schnell und schlagkräftig handlungsfähig ist. Die Schwerpunkte der Gesetzesnovelle sind zum einen die Konkretisierung der Aufgaben auf kommunaler Ebene als weisungsfreie Pflichtaufgabe, aber auch die Möglichkeit, dass die Fachaufsichtsbehörde im Krisenfall und im Einzelfall Verantwortung auf die höhere Ebene ziehen kann, dass bei der Untersuchung von Kindern in Kita und Schule zusätzliche sozialpädiatrische Kriterien eingefügt wurden, dass die Gesundheitsberichterstattung verbessert und konkretisiert wird und dass die Regelungen zur Gesundheitsförderung ebenfalls konkretisiert werden. Wir haben uns im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens noch einer weiteren Fragestellung angenommen, nämlich der Frage, wie die Leitung der Gesundheitsämter der kreisfreien Städte und Landkreise zu erfolgen hat. Es gibt aus unserer Sicht zwei wesentliche Aspekte: Der eine ist, dass eine Öffnung sinnvoll ist, auch mit Blick auf die größere Freiheit der Ausgestaltung der kommunalen Ebene. Das heißt, dass auch Nichtmediziner die Leitung der Gesundheitsämter übernehmen können. Gleichzeitig ist es wichtig, dass klar ist, dass bei der Letztentscheidung in medizinisch-fachlichen Fragen ein Mediziner die letzte Stimme bzw. das letzte Wort hat. Ich finde, wir haben im parlamentarischen Verfahren miteinander einen sehr guten Kompromiss finden können. Ansonsten haben wir uns als Koalitionsfraktionen darauf verständigt, den Gesetzentwurf mit einem Entschließungsantrag zu begleiten, den ich an dieser Stelle kurz einbringen will und der zwei wesentliche inhaltliche Schwerpunkte formuliert. Zum einen wünschen wir uns, dass die Gesundheitsämter mithilfe von Leitlinien bei der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen zur Verhütung und Bekämpfung bedrohlicher übertragbarer Krankheiten unterstützt werden. Wir finden, dass gerade mit Blick auf das Entstehen bzw. Auftreten neuartiger Erreger eine solche Koordinierungsfunktion durchaus sinnvoll ist. Zum anderen wollen wir einen weiteren Schwerpunkt im Bereich des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes setzen. Hier soll der Freistaat insbesondere im Rahmen von Fortbildungen ein noch stärkerer und verlässlicherer Partner für die kommunalen Gesundheitsämter werden. Alles in allem glauben wir, dass dieser Gesetzentwurf ein unterstützenswertes Vorhaben ist, das zusätzliche Schärfungen im parlamentarischen Verfahren erfahren hat. Deshalb werbe ich um Zustimmung für Gesetzentwurf und Entschließungsantrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach in dieser ersten Runde Kollege Dierks. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Schaufel. Bitte schön.

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