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Martin Modschiedler

CDU 12.06.2024 Sitzungen 7/89

So, ein letzter Blick zurück. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gebhardt, fassen wir mal zusammen, ich versuche es auf den Punkt zu bringen: DIE LINKE will mit dem Gesetzentwurf also die Schuldenbremse aushebeln, um damit dann die sozialen Ausgaben finanzieren zu können – also über Kredite und Neuverschuldung, so steht es hier drin. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, nicht soziale Lasten, sondern soziale Krisenlasten. Das ist etwas anderes!) – Soziale Krisenlasten, okay. Vom Verfassungsblick her ist es dasselbe. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, ach!) Mit dem Änderungsantrag wollen Sie dann noch die Finanzierung auf den Klimawandel erweitern, haben Sie gerade eben gesagt. Und wir haben ja gesagt, wir beginnen mit dem Guten, aber wir beginnen mit dem Verfassungsrecht. Das klingt auch alles erst einmal gut und ich finde, das klingt auch wichtig und wir haben auch darüber gesprochen – wichtig und gut, – unabhängig davon, ob man das jetzt will – politisch – oder ob das auch wirklich gut ist – politisch. Es ist allerdings schlicht verfassungswidrig und ich glaube, daran sollten und daran müssen wir uns auch halten. Sie haben im Bund die Vorlage zum Sondervermögen für die Bundeswehr gesehen und haben gedacht „Mensch, klingt gut. Legen wir das mal entsprechend auf Sachsen um. Passt!“ und der Bund als Verfassungsgesetzgeber, der kann hier von dem im Grundgesetz verankerten Neuverschuldungsverbot abweichen. Das hat er für sich im Grundgesetz auch so geregelt, aber das gilt für den Landesgesetzgeber eben nicht. Da brauchen wir nämlich nur in den Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz, also in unsere Bundesverfassung, hineinzuschauen und eben dieser Artikel 109 Abs. 3 begründet ein grundsätzliches Verbot struktureller als auch konjunkturunabhängiger Neuverschuldung für die Länder und damit auch für den Freistaat Sachsen. Es ist logisch klar geklärt. Ausnahmen hatten Sie vorhin genannt, das sind Naturkatastrophen oder schwere Wirtschaftskrisen, also echte Notsituationen. Und solche Ausnahmen vom Verbot des Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz müssten wir eben dann landesrechtlich regeln. Aber – da sind wir wieder bei der Rahmengesetzgebung des Bundes – wir dürfen von den Vorgaben des Art 109 Abs. 3 Grundgesetz nicht abweichen oder diese unterlaufen, und genau das passiert mit dem vorliegenden Entwurf. Er will nämlich einfach eine Abweichung von den Regelungen in der Sächsischen Verfassung herstellen, ohne dabei die Normenhierarchie (Grundgesetz, Sächsische Verfassung) zu berücksichtigen. Die übergeordnete Regelung des Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz, die wollen Sie einfach mal nicht achten und auch nicht beachten. Wie gesagt, Neuverschuldung auf Länderebene nur unter den genannten Voraussetzungen des Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz. Mit der Neufassung, die Sie hier als Gesetzentwurf eingebracht haben – also diesem Artikel 94 Abs. 2 a der Sächsischen Verfassung –, wird versucht, die in den Absätzen 2, 4 ,5 und 6, die wir uns in die Sächsische Verfassung hineingeschrieben haben, diese Voraussetzung einfach nicht anzuwenden – das sagen Sie und das schreiben Sie auch so. Aber das geht eben nicht, weil Sie damit gegen das Grundgesetz und diesen Artikel 109 Abs. 3 verstoßen. Das macht die Verfassungswidrigkeit aus und da hilft es auch nichts, wenn man neben dem Gesetzentwurf und auch hier in der Debatte wieder die bundesrechtliche Regelung einfach nicht erwähnt, nicht davon spricht und sie unter den Tisch fallen lässt. Mal ehrlich: Spätestens das Verfassungsgericht wird uns sehr freundlich und in seiner bestimmten Art auf diesen Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz verweisen und dann fliegt uns der gesamte Gesetzentwurf um die Ohren. Ich glaube, das können wir vermeiden. Wir können das so nicht lösen, nicht auf diesem Weg. Und damit wir es uns einfacher machen, lehnen wir diesen Gesetzesentwurf am besten ab. Danke. Hat keiner verstanden? (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Heiterkeit bei den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Herr Kollege Modschiedler. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Hein.

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