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Jan Löffler

CDU 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Der Sächsische Rechnungshof berichtet nach Artikel 100 der Sächsischen Verfassung dem Landtag über die Prüfung der Rechnungsführung, der Haushalts-und Wirtschaftsführung des Landes. Die jährlichen Berichte haben somit Verfassungsrang. Der Jahresbericht des Rechnungshofs ist neben der Haushaltsrechnung als solcher Grundlage für die Entlastung der Staatsregierung durch den Landtag entsprechend Artikel 114 der Sächsischen Haushaltsordnung. Wenn wir uns alljährlich damit befassen, dann ist das also nicht bloße Routine, sondern ein elementarer Bestandteil der demokratischen Kontrolle der Regierung durch das Parlament. Das heißt aber nicht, dass sich die Mehrheit des Landtages jede Feststellung des Rechnungshofs im vollen Umfang zu eigen macht. Aber wir als CDU-Fraktion setzen uns gemeinsam mit den Ressorts mit jedem einzelnen Beitrag aus dem Jahresbericht auseinander. Die Kritik des Hofes an der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatsregierung führt dort in jedem einzelnen Fall bei uns zum Nachdenken Der Rechnungshof ist in seiner Prüfung unabhängig – nicht nur kraft Verfassung, sondern auch meiner Überzeugung nach in der Praxis. Das möchte ich für die CDU an dieser Stelle noch einmal hervorheben, um ihn auch ganz klar in Schutz zu nehmen gegen manchmal zumindest unterschwellig vorgebrachte Vorwürfe, dass er in seinen Prüfungen politisch agiere. Nein, ich halte den Rechnungshof hochgradig für farbenblind – Herr Präsident, ich bitte, diesen Vergleich zu entschuldigen. Vielmehr muss sich die Politik immer wieder hinterfragen lassen, inwieweit sie unabhängig von Einzelinteressen ist und Steuermittel zum Nutzen der Allgemeinheit verwendet. Daran werden wir alle – letztendlich auch von der Bevölkerung – gemessen. Daher danke ich auch in diesem Jahr dem Rechnungshof, Herrn Präsidenten Michel, den Direktorinnen und Direktoren sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre gewissenhafte Wahrnehmung ihrer Prüf- und Beratungstätigkeit sowie ihre Berichterstattung an den Sächsischen Landtag. Ich danke aber auch der Staatsregierung und allen Fraktionen, insbesondere des Haushalts- und Finanzausschusses, für die konstruktive Beteiligung an den Beratungsverfahren. So ist es uns auch diesmal gelungen, die Befassung im Landtag zum Bericht 2023 noch vor der Sommerpause hier in der Legislaturperiode zu Ende zu führen. Die zwei Bände des Jahresberichtes 2023 betrachten die Haushalts- und Wirtschaftsführung in 39 einzelnen Beiträgen. Kern der Berichterstattung sind dabei die Beiträge 1 und 20. In diesen beiden Beiträgen berichtet der Rechnungshof über die Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2021. Im Ergebnis bestätigt der Hof hier grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzugs als Grundlage für die entsprechende Entlastung der Staatsregierung. Der Rechnungshof bewertet allerdings vor allem in seinen Beiträgen 2, 3 und 22 kritisch die Entwicklung der Haushaltssituation, der Staatsschulden und der Stellenentwicklung im Freistaat. Er warnt vor einem weiteren Anstieg der Ausgaben und der Personalausstattung sowie einer Lockerung des Neuverschuldungsverbotes. Vor dem Hintergrund der impliziten Verschuldung und den dadurch entstehenden Pensionsverpflichtungen misst er dem verfassungsrechtlich verankerten Generationsfonds eine besondere Bedeutung zu. Auch im jüngst veröffentlichten ersten Band des Jahresberichts 2024 fordert der Rechnungshof, dass aufgrund der ungewissen weiteren wirtschaftlichen Aussichten der Freistaat Sachsen angehalten sein muss, alle Ausgabenbereiche im Rahmen der Planung und im Haushaltsvollzug weiterhin kritisch zu hinterfragen. Dass der Hof dabei den Finger in die Wunde legt, sehen wir nicht zuletzt an der Haushaltsbewirtschaftungsmaßnahme, welche der Finanzminister heute erlassen hat. All diese Mahnungen sollten die Staatsregierung, aber auch uns im Parlament genug Anlass geben, zusätzliche Ausgaben und Stellenwünsche im kommenden Doppelhaushalt zurückzustellen. Auch die kommunale Ebene bitte ich im Sinne des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes, Zurückhaltung bei der Ausstattung mit Mitteln aus dem Finanzausgleich zu üben. Die allen bekannte Mai-Steuerschätzung führt uns die bestehenden Risiken für einen nachhaltigen Haushalt zusätzlich vor Augen. Angesichts beschränkter finanzieller Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren muss es darum gehen, Prioritäten zu setzen. Nicht alles, was wünschenswert ist, kann im nächsten Doppelhaushalt umgesetzt werden. Im Übrigen habe ich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Herbst-Steuerschätzung, die uns im nächsten Sächsischen Landtag begegnen wird, eine signifikante Entspannung der Einnahmensituation mit sich bringen wird. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Uhrzeit würde ich den restlichen Teil meiner Rede zu Protokoll geben. Ich danke trotzdem nochmals dem Rechnungshofpräsidenten für die Prüfung. (Beifall bei der CDU)

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