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Frank Schaufel

AfD 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gesundheitsämter leisten für die Gesundheit der Bevölkerung einen enormen Beitrag. Dabei geht es nicht nur um den Infektionsschutz, mit dem wohl jeder in den letzten Jahren Berührungspunkte hatte, sondern vor allem auch um Prävention und Gesundheitsschutz, den gesundheitlichen Umwelt- und Verbraucherschutz und die Überwachung verschiedener Gesundheitsberufe. Dass die mit der Novelle getroffenen Änderungen die Anforderungen an eine gute gesetzliche Grundlage erfüllen, hat die im Sozialausschuss durchgeführte Anhörung deutlich gemacht. Hier ging es zum Beispiel darum, dass für Spezialisierungen Schwerpunktgesundheitsämter sinnvoll wären und nicht jedes Gesundheitsamt das Know-how vorzuhalten braucht. Auch gab es Diskussionen, ob verschiedene Aufgaben wie der umweltbezogene Gesundheitsschutz nicht auf Landesebene besser aufgehoben wäre. Wir teilen diese Kritik und sehen sehr deutlich einen dringenden Bedarf, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass mit begrenzten personellen Ressourcen in den kommunalen Gesundheitsämtern leistungsfähige Strukturen vorgehalten werden können. Auch mit der personellen Verbesserung durch den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst kann noch immer ein Mangel festgestellt werden, mit dem man im Gesetz umgehen muss. Zusätzlich haben wir weiteren Änderungsbedarf, den wir in einem Änderungsantrag zusammengefasst haben, auf den ich nunmehr eingehen und den ich damit einbringen möchte. Zunächst möchten wir in den § 14 aufnehmen, dass die Gesundheitsämter bestimmte Berufsgruppen, unter anderem die Hebammen, kontaktieren dürfen. Das Problem war in der Vergangenheit, dass die Datengrundlage über die Anzahl tatsächlich berufstätiger Hebammen nicht gepasst hat, weil zum Beispiel Abmeldungen nicht erfolgt sind. Ich verweise hier auf die Hebammen-Studie, die die Notwendigkeit einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage ermittelte, die wir nun schaffen wollen. Weiterhin geht es in § 16 um die Streichung der Erhebung verschiedener Daten, die der Sozialanamnese in der Schulaufnahmeuntersuchung dienen. Wir wollen nicht, dass die Eltern danach gefragt werden, was sie beruflich tun, welche Schulbildung sie haben oder woher sie kommen. Das alles geht die Gesundheitsämter eigentlich nichts an, weil die Daten letztendlich nichts aussagen. Ihre Intention ist es, dass mit diesen Daten ein möglicher Hilfs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf abgeleitet werden soll. Mit spezifischen Erhebungsinstrumenten lassen sich die Bedarfe aber sehr viel besser ermitteln als mit diesen unspezifischen Daten, die letztendlich nur ein Risiko für bestimmte Probleme ermitteln können, nicht aber, ob tatsächlich ein Problem besteht. Angesichts dieser Kritik ist der Aufwand, der mit der Erhebung entsteht, nicht zu rechtfertigen. Das kam auch in der Anhörung zur Sprache. Die Gesundheitsämter sehen die Notwendigkeit dieser Erfassung nicht. Eine weitere Änderung betrifft die Arbeitsweise der Gesundheitsämter. Wir wollen eine Verpflichtung zum Ergreifen qualitätssichernder Maßnahmen in § 8 aufnehmen. Wir wollen damit erreichen, dass die Angebote der Gesundheitsämter einer ständigen Verbesserung unterliegen. Das ist kein Misstrauen in die Arbeit der Gesundheitsämter, sondern soll sicherstellen, dass die Arbeitsweise der Ämter, die seit Jahren etabliert ist, gesetzlich erfasst und festgeschrieben wird. Als letzten Punkt wollen wir kommunale Gesundheitskonferenzen im Gesetz geregelt wissen. Dies haben schon mehrere andere Bundesländer getan. Die dortigen Erfahrungen mit diesem Instrument der Gesundheitsförderung sind sehr positiv. In Bayern kam beispielsweise eine Evaluationsstudie zu dem Ergebnis – Zitat –: „Zusammenfassend hat die Modellphase gezeigt, dass sich die regionalen Gesundheitskonferenzen als Kooperationsinstrument auf der kommunalen Ebene bewährt haben und entsprechend der dargestellten Ergebnisse eine sehr gute Ausgangsplattform für den Austausch, die Koordination und die Steuerung der Akteure im Gesundheitswesen bieten.“ Auch in Sachsen werden in vielen Landkreisen und Städten kommunale Gesundheitskonferenzen genutzt, um Maßnahmen für spezifische regionale Probleme interdisziplinär zu entwickeln. Auch wenn viele Landkreise dieses Instrument schon nutzen, muss festgestellt werden, dass neun Kreise noch keine Gesundheitskonferenz durchgeführt haben; so das Ergebnis einer Kleinen Anfrage von mir. Damit haben sich die Gesundheitskonferenzen noch nicht etabliert. Sie sind der Ausnahmefall. Wir wollen das ändern, indem wir die Anforderungen an die Einsetzung und Durchsetzung der kommunalen Gesundheitskonferenz gesetzlich definieren, sodass dieses Instrument auch in Sachsen eine breite Anwendung findet. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schaufel sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich nun Frau Kollegin Schaper das Wort. Bitte schön.

Alle Reden von Frank Schaufel Protokoll ↗