Jan Löffler
Auch längerfristig wird die demografische Entwicklung im Freistaat zulasten der Zuweisungen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich gehen. Es wäre fatal vorzugaukeln, allen Herausforderungen, ob größeren oder insbesondere auch kleineren, könnte der Staat mit Geld sofort begegnen. Diese Illusion zu vermitteln ist der falsche Weg, der von den Bürgerinnen und Bürgern auch durchschaut wird. Ich rate daher zu „Klarheit und Wahrheit“, auch wenn die Wahrheit nicht immer angenehm ist. Lassen Sie mich nach diesem gebotenen kleinen Exkurs zur Haushaltssituation auf eine konkrete Feststellung des Rechnungshofs zurückkommen. Der Rechnungshof kritisiert im Beitrag 3 die Verschuldung im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Er hält die Schuldenaufnahme in den Jahren 2021 und 2022 für nicht gerechtfertigt, da sich der maßgebliche Landtagsbeschluss zu einer bestehenden Notsituation nur auf das Haushaltsjahr 2020 bezogen hätte. Die CDU kann mit dieser Kritik umgehen. Auch sie ist ein Beleg für die Unabhängigkeit des Rechnungshofs, der keine politischen Abwägungen vornimmt. Wir teilen die Sichtweise allerdings nicht. Das Parlament hat mit seiner Mehrheit in der fraglichen Sitzung am 9. April 2020 den Beschluss zum Bestehen der Notsituation gefasst. Und in der Begründung ausdrücklich festgestellt, dass die Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage aufgrund der Notsituation durch die Pandemie auch noch in den Jahren bis 2022 bestehen wird. Dementsprechend wurden auch die anmahnt, da er das Verwaltungshandeln regelmäßig kritisch, aber dennoch als konstruktiver Berater begleitet. Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsministerin Barbara Klepsch) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Vorjohann sprach für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren! Nach dieser Aussprache kommen wir zur Abstimmung über die zwei Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir stimmen zuerst über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/16587 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/16587 zugestimmt worden. Weiterhin stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/16588 und ich bitte ebenfalls bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist dieser Beschlussempfehlung ebenfalls zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll zeitlichen Kreditermächtigungen im Corona-Bewältigungsfondsgesetz ausgestaltet. Im Übrigen wurde die Kreditermächtigung bis zu 6 Milliarden Euro bei Weitem nicht in Anspruch genommen. Tatsächlich wurden Schulden lediglich in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro aufgenommen. Und wir haben die Tilgung der gesamten Schulden bereits für das Jahr 2030 im Blick. Die aus den aufgenommenen Krediten geleisteten Ausgaben in den Jahren bis 2022 waren der anhaltenden Notsituation im Freistaat grundsätzlich angemessen und hatte an erster Stelle die Zukunft des Freistaates und seiner Menschen im Blick. Bei der Bewertung bitte ich im Übrigen auch zu berücksichtigen, dass in einer bis dahin nie dagewesenen Notsituation dieser Art erstmals eine Ausnahme vom Verschuldungsverbot nach Artikel 95 der Sächsischen Verfassung zum Tragen kam. Die Erfahrungen damit werden die Staatsregierung und das Parlament künftig noch sensibler im Umgang mit der Ausnahmeregelung machen. Auch im bereits weiter oben kurz angesprochenen ersten Band des Jahresberichts beschäftigt sich der Rechnungshof erneut in ungewöhnlichem Maße mit dem Corona-Bewältigungsfonds und hält verbissen an seiner Grundsatzkritik fest. Eine Bewertung dieser Feststellungen bereits an dieser Stelle käme allerdings verfrüht. Aber lassen Sie mich zum Abschluss feststellen: Die Hinweise des Rechnungshofs in den Jahresberichten geben Regierung und Parlament unverzichtbare Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten im Umgang mit Steuermitteln der Bürger. Dem werden sich alle hier vertretenen Fraktionen ungeachtet unterschiedlicher Votierung im Einzelfall anschließen können. Auch wenn das Parlament in der Mehrheit manche Beiträge lediglich zur „Kenntnis“ nimmt, heißt das nicht, dass wir völlig uneins mit dem Rechnungshof sind. Vielmehr ist das in aller Regel dem geschuldet, dass in einem Beitrag durchaus unterschiedliche Einzelpunkte betrachtet werden, die sich dann aber gerade deshalb einem differenzierten Votum entziehen. Herr Rechnungshofpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, seien Sie versichert, dass auch der Jahresbericht 2023 bereits auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Dies erkennen Sie bereits aus den zahlreichen „zustimmenden Kenntnisnahmen“ der Koalitionsfraktionen zu den Beiträgen des Berichts. Diese signalisieren, dass die Staatsregierung bestrebt ist, den vom Hof geltend gemachten Verbesserungen Rechnung zu tragen.
