Katja Meier
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Sie sehen, ich bin weder Frau Köpping noch Herr Günther, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) den ich heute vertreten darf, weil er im Vermittlungsausschuss des Bundesrats ist. Ich darf zum Gesetzentwurf sprechen: Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll helfen, die Lasten beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Freistaat Sachsen gerechter zu verteilen. Dabei wird den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, unmittelbar finanziell zu profitieren, wenn Windenergieanlagen und Fotovoltaik-Freiflächenanlagen ausgebaut werden. Der Ausbau erneuerbarer Energien, die Energiewende hat in den letzten Jahren massiv Fahrt aufgenommen. Immer mehr Kommunen müssen sich damit auseinandersetzen, auf ihrem Gemeindegebiet Windenergieanlagen und Fotovoltaik-Freiflächen zu errichten. Notwendig ist das vor allem aufgrund der beschlossenen Transformation unserer Energieerzeugungs- und Versorgungssysteme weg von zentralen Erzeugungsstrukturen auf Basis fossiler Energieträger hin zu dezentraler Erzeugung auf Basis von erneuerbaren Energien. In erster Linie geht es darum, den Klimawandel zu begrenzen, mit all seinen negativen Auswirkungen. 2022 und 2023 haben wir eine große Energiekrise erlebt. Die Strom- und Gaspreise sind in dieser Zeit sehr stark gestiegen. Dabei ist uns allen bewusst geworden, dass wir uns bei der Energieversorgung unabhängig machen müssen von fossilen Energieimporten einzelner Energieimporteure. Das ist auch möglich, wenn wir uns auf erneuerbare Energien konzentrieren. Versorgungssicherheit ist hier das Schlagwort der letzten beiden Jahre. Es geht aber nicht nur um die Privathaushalte, sondern auch um die heimische Wirtschaft. Unsere Unternehmen, die den Wohlstand im Freistaat Sachsen erarbeiten, fordern zudem die Bereitstellung von erneuerbaren Energien ein – (Zuruf von der AfD) einerseits, um sich gegen steigende Energiepreise abzusichern, und andererseits, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Erneuerbare Energien haben sich damit zu einem ganz wichtigen Standortfaktor für Sachsen entwickelt. Doch was macht diese Entwicklung mit den Menschen? Uns ist bewusst, dass der Umbau unserer Energieversorgung den Menschen im Freistaat Sachsen einiges abverlangt. Je weiter wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien voranschreiten, je mehr Menschen mit den Technologien und ihrer praktischen Nutzung in Berührung kommen, desto mehr Fragen ergeben sich auch. Das gilt besonders für die ländlichen Regionen, wo der Ausbau der erneuerbaren Energien zum größten Teil stattfindet. Wir haben es gehört: Die Anlagen brauchen viel Platz, die Entwicklung vor Ort wird nicht von allen befürwortet und unterstützt. Das Thema erneuerbare Energien weckt zwar auf der einen Seite große Erwartungen, allerdings sind viele Menschen angesichts der ganzen Neuerungen bei diesem Thema zunächst einmal skeptisch. Das hat unter anderem eine repräsentative Befragung im Jahr 2023 ergeben, die uns im Detail gezeigt hat, wie die sächsische Bevölkerung zu den erneuerbaren Energien steht. Die Reaktion ist durchaus nachvollziehbar. Wie nehmen wir die Menschen also mit? Wie machen wir sie zu Beteiligten? Über die Skepsis wollen und können wir als Staatsregierung nicht einfach hinweggehen. Das Thema ist viel zu wichtig, als dass wir die Menschen einfach mit lauter Neuerungen überfahren sollten. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Deshalb hat sich das SMEKUL eine Reihe von Maßnahmen und Angeboten überlegt. Sie alle verbindet ein Anliegen: Die Menschen zu Beteiligten zu machen. Ich glaube, die Energiewende kann in Sachsen nur gelingen, wenn sie auch die Menschen vor Ort mitnimmt. Die Kommunen sind also zentraler Akteur bei der Energiewende. Wir gehen davon aus, dass die Kommunen beim Ausbau der erneuerbaren Energien eine ganz zentrale Rolle spielen und dass sie vom weiteren Ausbau erneuerbarer Energien profitieren sollten. Das ist nur fair, schließlich geschieht der Ausbau maßgeblich im ländlichen Raum. Der Schlüssel dazu ist ein Dreiklang aus Transparenz, Information und Beratung. Dies leistet seit 2021 die Dialogund Servicestelle erneuerbare Energien der SAENA. Sie unterstützt Kommunen auch dabei, Konflikte vor Ort zu lösen. Ein Schlüsselthema ist die finanzielle Beteiligung. Hier brauchen die Kommunen ganz einfach mehr Sicherheit; denn an diesem Punkt kann sich viel Streit entzünden. Die Regelungen des Bundes im Erneuerbare-Energien-Gesetz sind nur freiwillig und werden daher nicht von jedem Planer und jedem Betreiber angeboten. Das SMEKUL hat lange darauf gehofft und den Bund – vergeblich – mehrfach dazu aufgefordert, diese freiwillige Regelung verbindlich auszugestalten. Dazu ist es letztendlich leider nicht gekommen. Für die Sicherheit wollen wir jetzt aber sorgen: mit dem vorliegenden Landesgesetz zur verpflichtenden Beteiligung von Kommunen an Windenergie- und FotovoltaikFreiflächenanlagen. Unser Ziel war eine einfach anwendbare und transparente Regelung, mit der die Kommunen finanziell profitieren, ohne dass es zu einem riesigen Bürokratieaufwuchs kommt. Anfang November 2023 hat die Taskforce „Erneuerbare Energien“ einen Gesetzentwurf angeregt. Es freut uns alle sehr, dass die Anregung jetzt durch die Koalition umgesetzt wurde. Deswegen darf ich, dürfen wir als Staatsregierung an Sie alle appellieren, diesen Gesetzentwurf heute zu unterstützen. Er würde den notwendigen Ausgleich beim Ausbau der erneuerbaren Energien für die Bewohnerinnen und Bewohner des ländlichen Raums ermöglichen. Er würde auch dazu beitragen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien mehr Akzeptanz im Freistaat Sachsen findet. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
