Sarah Buddeberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Wir reden heute über psychische Erkrankungen und psychisch kranke Menschen. Ich finde es wichtig, darauf noch einmal den Fokus zu legen; denn grundsätzlich leben wir in einer Leistungsgesellschaft, die psychische Erkrankungen tabuisiert und nicht ernst nimmt. Menschen mit einer Depression wird gesagt, sie sollten sich zusammenreißen, und wer ein Burn-out hat, dem wird des Entwurfs Reform der Hilfen und psychischen Erkrankungen Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Gesellschaftlichen Zusammenhalt gesagt: Wir sind alle überlastet. Die Wahrheit ist aber, dass es sich lohnt, sich mit der Thematik zu beschäftigen, um zu verstehen, wie es psychisch kranken Menschen geht. Denen helfen nämlich keine Motivationssprüche, sondern sie brauchen tatsächlich Hilfe und Unterstützung, und darum geht es in diesem Gesetz. Ich möchte zu Beginn einen Punkt besonders herausheben, und zwar, dass wir uns bewusst machen sollten, dass nur wenige Menschen davor gefeit sind, eine psychische Erkrankung zu bekommen; denn Krisen können alle Menschen treffen. Deswegen – das habe ich in Bezug auf die Inklusionspolitik bereits an anderer Stelle gesagt – finde ich es sehr wichtig, dass man aufhört zu unterscheiden zwischen zwei Gruppen: den gesunden Menschen auf der einen Seite und den kranken Menschen auf der anderen Seite, als wären das zwei getrennte Gruppen, die nichts miteinander zu tun hätten. Das stimmt einfach nicht. Der Übergang ist fließend, und deswegen geht uns das Thema auch alle an. Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen Hilfe und Unterstützung, sie brauchen Schutz. Wenn wir über die richtigen Maßnahmen sprechen, dann ist es entscheidend, dass die Perspektive Betroffener einbezogen wird, denn sie sind Expert(inn)en in eigener Sache. Sie wissen das besser als die Leute, die das nicht kennen. Dem ist der viel zitierte Beteiligungsprozess, auf den ich gleich noch einmal eingehe, leider nicht gerecht geworden. Die Betroffenenverbände haben ihre Anforderungen formuliert. Der Änderungsantrag der Koalition hat es aber leider versäumt, diese Anforderungen aufzunehmen. Der jetzt vorliegende Entschließungsantrag ist nicht ausreichend, denn wir brauchen eine gesetzliche Verankerung und nicht einfach nur eine Absichtserklärung, die so ein Antrag darstellt; also eigentlich nicht, weil der Landtag ihn beschlossen hat. Aber wir wissen auch, dass es an anderer Stelle mit der Umsetzung nichts mehr geworden ist. Der Entschließungsantrag ist ansonsten nur ein Feigenblatt, der ein lückenhaftes Gesetz kaschiert. Das haben wir auch an anderer Stelle schon erlebt, als sich die Koalition nicht einigen konnte, und dann kam eben noch ein Entschließungsantrag hinterher. Wir als LINKE greifen mit unserem Änderungsantrag insbesondere die Forderung und die Vorschläge der Selbstvertretung auf. Ich möchte somit gleich den Änderungsantrag einbringen und ihn auch begründen. Zum einen geht es um die psychosozialen Krisendienste, die eingerichtet werden sollen. Es ist sehr wichtig, dass diese mit einer dauerhaften Erreichbarkeit bestehen, denn Krisen sind nicht planbar. Deswegen kann man sich dabei nicht an Öffnungszeiten halten. Krisendienste sind präventiv wirksam und das ist besonders wichtig, weil Sachsen bei der Suizidrate den traurigen Rekord hält. Wir haben über 17 Suizide je 100 000 Einwohner(innen). In Nordrhein-Westfalen sind es acht pro 100 000, wir haben 17, das ist wirklich erschreckend hoch. In Zahlen ausgedrückt sind es ziemlich genau 700 Menschen, die 2022 in Sachsen laut Statistik ihrem Leben ein Ende gesetzt haben, weil sie keinen Ausweg gesehen haben. Deswegen sind aus unserer Sicht Krisendienste unverzichtbar. Man kann sich da Bayern zum Vorbild nehmen, die Krisendienste auf kommunaler Ebene ausgebaut haben. Der zweite Punkt unseres Änderungsantrages, den ich nennen will, sind Genesungsbegleiter(innen). Es ist nicht zu unterschätzen, was es bedeutet, nach einer schweren Krise wieder den Alltag zu meistern, besonders beim Übergang von stationär zu ambulant. Da können Genesungsbegleiter(innen) präventiv wirken, weil sie weitere Krisen oder Rückfälle verhindern. Wichtig ist da auch, dass es eine Peer-to-Peer-Beratung gibt. Ich habe eingangs schon gesagt: Wenn man das nicht erlebt hat, kann man sich schwer einfühlen, aber Leute, die das erlebt haben, die durch so eine Krise gegangen sind, die können anderen weiterhelfen. Wir haben vorhandene gute Hilfsstrukturen inklusive Selbsthilfeangeboten. Deswegen sagen wir, hier muss es einen Zusammenschluss der Verbünde der Leistungserbringer geben. Das Angebot soll richtig gut miteinander verzahnt werden. Das funktioniert allerdings nur bei der entsprechenden finanziellen Ausstattung. Deswegen müssen auch die entsprechenden Richtlinien und Verordnungen angepasst werden. Nun komme ich zum nächsten Thema unseres Änderungsantrages, nämlich dem kommunalen Mehrbelastungsausgleich. Ich habe das im Ausschuss schon gesagt, dieser ist nicht öffentlich, deshalb wiederhole ich das hier. Das Gesetz kann nicht wirksam werden, wenn kein Geld zur Umsetzung vorhanden ist. Es ist das Gesetz der Staatsregierung, deswegen sollten Sie es ernst nehmen. Wenn Sie wollen, was in dem Gesetz steht, dann müssen Sie es auch finanziell untersetzen. Der letzte Punkt unseres Änderungsantrages ist der zentrale, nämlich die Beschwerdestellen. Man muss wissen, dass die Behandlung von psychisch kranken Menschen nicht immer reibungslos abläuft. Ich möchte ganz klar sagen, dass ich große Hochachtung habe vor den Fachkräften in diesem Bereich, und dennoch passieren Fehler. Oft hat es mit Unterbesetzung und Überlastung zu tun, Stichwort: Fachkräftemangel. Es kann für die Betroffenen total traumatisierend sein, insbesondere bei Maßnahmen, die gegen ihren Willen eingesetzt werden, zum Beispiel Fixierung. Deswegen brauchen wir diese Beschwerdestellen, und bei den psychosozialen Diensten und Angeboten sollen diese nicht nur freiwillig, sondern verpflichtend sein. Wir fordern aber darüber hinaus – und damit machen wir uns die Forderungen der Verbände zu eigen – eine unabhängige Beschwerdestelle, konkret eine unabhängige Ombudsstelle, die dann landesweit wirken kann. Diese Unabhängigkeit ist extrem wichtig; denn es ist schon so, dass Betroffene zwar die Möglichkeit haben, sich zum Beispiel in der Klinik selbst zu beschweren, aber das machen sie dann oft nicht, aus Angst, bei ihrer Behandlung Nachteile zu erleiden. Deswegen ist es eine Frage des Vertrauens, und genau diese Frage kann durch eine unabhängige Ombudsstelle anders gelöst werden. Das ist ein Punkt, den die Selbstvertretungen vehement eingebracht haben. Jetzt komme ich noch einmal auf den Beteiligungsprozess zurück. Es ist gut, dass es Workshops gab, bei denen der Bedarf artikuliert worden ist. Dann ist eine AG „unabhängige Beschwerdestelle“ eingesetzt worden. Die AG hat ein einziges Mal getagt, danach nicht mehr, und bei diesem einen Treffen haben alle Beteiligten einstimmig gefordert, dass es eine gesetzliche Verankerung unabhängiger Beschwerdestellen geben soll. Es wurde versprochen – das sagt jedenfalls deren Stellungnahme, die den Ausschussmitgliedern vorliegt –, dass sie auf dem Laufenden gehalten werden. Dann haben sie aber erst aus der Zeitung wieder vom fertigen Gesetzentwurf erfahren. Das ist wirklich schwierig; denn hier ist der Eindruck entstanden, dass verschiedene Interessengruppen völlig unterschiedlich behandelt und wertgeschätzt werden. Es ist kein Geheimnis, dass sich die Selbstvertretungen nicht besonders wertgeschätzt gefühlt haben. Hier gab es Kritik von mehreren Verbänden. Die haben sich die Mühe gemacht, weil sie bei der Anhörung nicht eingeladen waren, nach der Anhörung noch Stellungnahmen abzugeben, die dann dem Ausschuss vorlagen. Wenn wir uns jetzt wieder darüber hinwegsetzen, dann ist es schwierig. In diesem Zusammenhang erscheint es schon etwas zynisch, dass sich im Entschließungsantrag für diesen Prozess trotzdem so auf die Schulter geklopft wird. Wir können das so nicht unterschreiben. Dann ist im Entschließungsantrag auch die Rede davon, dass man das transparenter gestalten muss. Ich weiß nicht, das mutet ein bisschen paternalistisch an, als würden die Betroffenen das nicht verstehen. Auf der anderen Seite ist Transparenz wichtig, aber nicht ausreichend. Deswegen kann ich nur appellieren: Nehmen Sie die Kritik der Verbände ernst und gestalten Sie auch ihren Beteiligungsprozess in Zukunft transparenter! Es ist zum Ausdruck gekommen – und deswegen muss ich auch nicht mehr dazu reden –, dass wir dem Entschließungsantrag nicht zustimmen können, aber der würde sich, wenn man unseren Änderungsantrag annimmt, eitestgehend erledigen. Deswegen ist das eine Option. Dann würde es nämlich da stehen, wo es hingehört, im Gesetz und nicht woanders. Soweit zum Gesetzentwurf. Diese Rede ist auch für mich die letzte hier im Parlament, und deshalb erlaube ich mir noch ein paar persönliche Worte, wie es eine gute Tradition ist. Meine parlamentarische Arbeit und auch mein politisches Engagement sind von einer einzigen Überzeugung geprägt, nämlich dass diese Gesellschaft so viel besser sein könnte. Deswegen habe ich mich immer stark gemacht für Gerechtigkeit, für Antidiskriminierung, für Menschenrechte und habe geworben für Solidarität und für Offenheit und auch für mehr Empathie. Das haben Sie oft erlebt. Die Abgeordneten hier rechts haben oft versucht mich niederzubrüllen. Ich möchte in diesem Zusammenhang mal Heinrich Heine zitieren: „Ich werde mich jenes Hasses immer würdig zeigen.“ (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD sowie vereinzelt bei der CDU) Mein Dank gilt natürlich meiner Fraktion, die mich wirklich unterstützt hat bei unpopulären und kontroversen Themen, die hinter mir standen, insbesondere du, Rico. Wir haben einfach sehr gut zusammengearbeitet. Ich bedanke mich auch bei den Mitarbeitenden unserer Fraktion und bei meinem Team. Seien wir mal ehrlich, wir würden ganz schön alt aussehen, wenn wir sie nicht hätten. Auch bei der Landtagsverwaltung möchte ich mich bedanken, die sind wirklich einfach super. Ich möchte mich bei den Leuten bedanken, bei denen ich immer das Gefühl hatte, dass wir wirklich an einem Strang ziehen, und das waren vor allem Katja, Lucie und Hanka. Ich möchte mich außerdem noch für eine Sache bedanken – das wird jetzt einige verwundern, andere warten vielleicht darauf –, nämlich für eine wirklich spektakuläre Ausschussreise, auf der wir vor dem selbsternannten Stamm der Sachsen reißaus genommen und uns wirklich unverhofft an der Nordseeküste wiedergefunden haben. Das war legendär. Das werde ich nicht vergessen, aber auch, weil es uns zusammengeschweißt hat auf eine Art, die ich wirklich nicht erwartet habe. Danke dafür. (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich möchte mich darüber hinaus bei allen bedanken, die mir ernsthaft zugehört haben, die auf Augenhöhe diskutiert haben und die um Lösungen gerungen haben. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, das etwas bleibt und dass es andere MdL geben wird, die hier meine Herzensthemen weiter stark machen; denn es geht nicht um Ideologie, sondern es geht um Menschen. Bitte vergessen Sie nicht: Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt. In diesem Sinne: Gutes Gelingen für die nächste Legislatur. Wir sehen uns! (Lebhafter Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt rufe ich noch die Fraktion BÜNDNISGRÜNE auf. Herr Scholz, bitte.
