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Juliane Pfeil

SPD 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Sozialministerium hatte bereits vor der Novelle angekündigt, dass wir nun eine kleine Novelle machen werden – und das berechtigterweise. Denn es war von Anfang an klar, dass wir einfach mehr Zeit brauchen werden, um die vielen Punkte abzuarbeiten, die wir anpassen müssen und wozu wir einen größeren Diskurs brauchen – auch mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort –, weil wir das an dieser Stelle in diesem zeitlichen Rahmen nicht schaffen werden. Von daher finde ich die Kritik ein wenig unangebracht; denn es ist eine Frage eines verantwortungsvollen Umgangs mit diesem für uns sehr wichtigen Thema, weil man sich die Zeit nehmen muss, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Trotzdem möchte ich drei Punkte herausgreifen, die unserer Fraktion wichtig sind und jetzt umgesetzt werden. Erstens – das wurde schon erwähnt – geht es um die Erweiterung der Jugendhilfeausschüsse. Das ist, glaube ich, ein wichtiges Zeichen an dieser Stelle. Wichtig ist die Errichtung der Ombudsstellen. Was ich besonders wichtig finde, ist die Definition der Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe; denn wir als Freistaat Sachsen sind nun einmal Vorreiter der Schulsozialarbeit deutschlandweit. Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir das an dieser Stelle verankern. Nun hat die Fraktion DIE LINKE berechtigte Änderungsanträge eingebracht, und so kennen wir das auch von dieser Fraktion. Ich möchte an dieser Stelle der Kollegin Gorskih recht herzlich für den konstruktiven Austausch danken; denn die Punkte, die Sie ansprechen, müssen wir definitiv angehen. Ich habe die Hoffnung und die Zuversicht, dass wir das in der nächsten Legislaturperiode machen. Warum ist das so wichtig? Vor allen Dingen aus einem Grund, nämlich damit wir auch die anderen in SGB VIII definierten Leistungen in §§ 11 bis 14 der landesgesetzlichen Grundlagen aufnehmen. Wir erleben gerade, warum das so wichtig ist, nämlich wegen der Sperre der Verpflichtungsermächtigungen. Denn diese verursacht derzeit eine ganz große Unsicherheit bei den Trägern in der Jugendhilfe. Das sind diejenigen, die letzten Endes einen ganz wichtigen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und denen wir gerade aufgrund einer wirklich sehr schwierigen Kommunikation vonseiten des Finanzministeriums nicht sagen können, wie es ab dem 01.01.2025 weitergeht. Ich glaube, es ist gerade in der jetzigen Situation kein gutes Zeichen, die Menschen, die eine so wichtige gesellschaftliche Aufgabe für uns leisten, die immer in Kommunikation mit uns sind, im Regen stehen zu lassen. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, leider werden wir Ihren Änderungsantrag an dieser Stelle ablehnen. Wir sind in dieser Diskussion politisch derzeit noch nicht so weit. Wir haben natürlich die Hoffnung und die Zuversicht, dass wir weiter darüber diskutieren. Ich persönlich hoffe, dass einige Kolleginnen und Kollegen von Ihnen an dieser Stelle weiter konstruktiv mitdiskutieren werden. Ich hoffe natürlich trotzdem auf Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Pfeil sprach für die SPD-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich das Wort jetzt an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Schmidt, bitte.

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