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Daniela Kuge

CDU 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für den Antrag, zu dem ich heute sprechen darf. Das habe ich Kay Ritter zu verdanken. Vielen Dank, lieber Kay. Doch bevor ich auf den Inhalt zu sprechen komme, erlauben Sie mir zwei grundsätzliche Bemerkungen. Im Rahmen dieses Gesetzesvorhaben wurden weder die kommunale Ebene noch die Seniorenvertretungen beteiligt. Ja, die Legislaturperiode ist fast vorbei, aber der Gesetzentwurf wurde bereits im Dezember eingebracht. Es bestand hinreichend die Möglichkeit, eine Anhörung durchzuführen und sei es schriftlich. Allein schon aufgrund der Tatsache fehlt dem Entwurf wichtiger Input. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Können wir uns über die Inhalte auseinandersetzen?) Im vorliegenden Papier fehlen darüber hinaus auch, wie immer, die Angaben zu möglichen Mehrkosten. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass zur Deckung eine spezialgesetzliche Regelung geschaffen werden soll. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Als wenn das bei Regierungsentwürfen anders wäre! Diese liegt aber nicht vor. So ist keine abschließende Bewertung der Kosten möglich. Für den Fall, dass beabsichtigt wird, den Entwurf durch das Sondervermögen Sozialausgleich zu finanzieren, muss ich anmerken, dass eine Verfassungswidrigkeit hier nicht auszuschließen ist. Allein diese zwei Punkte sorgen schon für ein dickes Fragezeichen hinter diesem Gesetzesentwurf. Nun möchte ich aber auf den Inhalt des vorliegenden Papiers eingehen. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Na endlich!) Es ist grundsätzlich richtig, dass Seniorinnen und Senioren bei Vorhaben auf Ebene von Land und Bund einbezogen werden müssen. Ich denke, hier im Haus könnte ein gemeinsamer Konsens stattfinden. Es ist aber notwendig, dass die Bedürfnisse aller gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigt werden. Allerdings gibt es bereits Möglichkeiten, um diesem Anliegen Rechnung zu tragen. Auf kommunaler Ebene ermöglicht sowohl die Sächsische Gemeindeordnung als auch die Sächsische Landkreisordnung explizit die Bildung von Seniorenbeiräten oder die Schaffung von Seniorenbeauftragten. Auf Landesebene berät die Landesseniorenbeauftragte die Staatsregierung, um den Anliegen der Senioren in Sachsen Rechnung zu tragen. Auch die Landesseniorenvertretung trägt ihren Anteil zur Seniorenmitwirkung bei. Darüber hinaus möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Wer glaubt, dass die Interessen der Rentnerinnen und Rentner in Sachsen nicht ausreichend berücksichtigt werden, kann ja dafür sorgen, dass die Landesliste in ihrer Partei entsprechend mit älteren Personen aufgestellt wird. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das sehen Sie ja an mir!) – Herr Gebhardt, ich glaube, so alt sind Sie noch nicht. (Oh-Rufe bei der SPD) Neben der Tatsache, dass bereits verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen, ist noch etwas anderes wichtig. Das Gutachten „Generation 60plus“ hat zwar aufgezeigt, dass das politische Interesse Älterer hoch ist, es zeigt aber auch, dass sie unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, wie Einfluss zu nehmen sei. Daher stellt sich die Frage, ob eine weitere gesetzliche Grundlage überhaupt notwendig ist; denn das Gutachten zeigt selbst auf, wie Einflussmöglichkeiten von Seniorinnen und Senioren verbessert werden können. Das ist zum Beispiel eine stärkere Bekanntmachung von Seniorenbeiräten oder Werbung für ihr entsprechendes Engagement. Grundsätzlich haben wir inhaltliche Bedenken und lehnen diesen Antrag ab. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kuge sprach für die CDU-Fraktion. Kollegin Petzold spricht nun für die Fraktion der AfD. Bitte schön.

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