Ronny Wähner
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Den Müttern und Vätern unserer Demokratie war klar, dass unsere demokratische Grundordnung nur dann langfristig Bestand hat, wenn sie geschützt wird und wenn sie wehrhaft ist. Damit meine ich nicht nur die offensichtlichen Kräfte, die gegen eine solche demokratische Grundordnung kämpfen, sondern auch diejenigen, die im Hintergrund agieren und wirken und diese in Frage stellen oder gefährden. Deshalb braucht eine Demokratie auch einen aktiven Verfassungsschutz. Dass das gerade in unserem Bundesland sehr notwendig ist, macht gerade der aktuell veröffentlichte Verfassungsschutzbericht deutlich. Wie der Verfassungsschutz agieren kann oder darf, regelt entsprechend ein Gesetz – und zwar dieses Gesetz zur Regelung des Nachrichtendienstrechts. Uns als CDU ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, dass der Verfassungsschutz auf rechtlich demokratischer Grundlage agiert, aber auch effektiv agieren kann. Es gibt strenge gesetzliche Maßstäbe, an die sich der Verfassungsschutz zu richten hat. Mit dem neuen Gesetz setzen wir insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um. Im neuen NachrichtendienstrechtGesetz ist deshalb geregelt, dass eingriffsintensive Maßnahmen, die der Nachrichtendienst ergreifen kann, sich an höheren Eingriffsschwellen zu orientieren haben. Wir nehmen daher einen abschließenden Katalog in § 7 das Gesetzes auf, der gerade von den Sachverständigen in der stattgefundenen Anhörung besonders begrüßt wurde. Wir kommen darüber hinaus einer besonderen Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach. Demnach dürfen eingriffsintensive Maßnahmen zukünftig nur erfolgen, wenn diese vorher durch eine richterliche Anordnung genehmigt wurden. Dies wird zukünftig das Amtsgericht Dresden übernehmen. Dazu bedarf es noch Umsetzungen; daher tritt dieses Gesetz zeitlich versetzt in Kraft. Wir sind damit eines der ersten Bundesländer, das diese Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes umsetzt. Darüber hinaus passen wir auch die Fähigkeiten des Nachrichtendienstes an neue Entwicklungen an und ermöglichen den Einsatz von IMSI-Catchern für die Ermittlung von Standorten von Mobiltelefonen. Ebenso stärken wir die Fähigkeit der Spionageabwehr, was gerade in der heutigen Zeit eine besondere Herausforderung und Aufgabe des Nachrichtendienstes ist; und zwar in der Form, dass er Bestandsdaten bei Telemediendiensten abfordern kann. Darüber hinaus – das war schon im Koalitionsvertrag festgelegt – haben wir Regelungen ins Gesetz aufgenommen, die der Auswahl und den Einsatz von Vertrauenspersonen dienen. Insbesondere wird zukünftig der Innenausschuss unter Beachtung des Geheimschutzes über Belange und Tätigkeiten durch das Landesamt für Verfassungsschutz informiert. Uns als CDU war und ist es besonders wichtig, das Landesamt für Verfassungsschutz handlungssicher und stark aufzustellen, um für die aktuellen Herausforderungen gewappnet zu sein. Wir haben deshalb im Ausfluss der hier stattgefundenen Anhörung im Änderungsantrag noch Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgenommen, insbesondere eine Nachschärfung bei der Begriffsbestimmung von erheblich beobachtungswürdigen Objekten. Ebenso haben wir eine Konkretisierung und Eingrenzung des Begriffs der „verdeckten Ermittlungen“ vorgenommen. Auch die Speicherung von Daten, die bei Ermittlungstätigkeiten erhoben werden, unterliegen einer gewissen Frist. Wir haben uns in § 18 Abs. 3 auf zwei Jahre verständigt; wir als CDU können uns aber durchaus eine noch längere Frist vorstellen. Die jetzige Festlegung war das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen, berücksichtigt aber auch die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsschutzes. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an inländische Behörden haben wir im Änderungsantrag ebenfalls neu geregelt, die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Stellen im Ausland grundsätzlich untersagt und nur in Umkehr der Ausnahmeregel – quasi nur unter ganz besonderen Tatbeständen – ermöglicht. Kurzum: Es ist, so denke ich, ein sehr modernes Nachrichtendienstrecht-Gesetz, das dem Verfassungsschutz die Arbeit auf solider rechtlicher Grundlage ermöglicht, um so effektiv unsere gemeinsame öffentlich-rechtliche Verfassung zu schützen. Der Verfassungsschutz agiert übrigens nicht frei, sondern er wird kontrolliert, und zwar durch dieses Haus. Das übernimmt die Parlamentarische Kontrollkommission. Um dieser Kontrolle noch ein Stück weit besser gerecht zu werden, unterstützen wir diese zukünftig durch eine Fachstelle. Das ist im aktuellen Nachrichtendienstrecht bereits integriert, aber diese Stelle soll schneller geschaffen werden. Deshalb handelt es sich um einen separaten Gesetzestext bzw. Gesetzentwurf, der hiermit zur Abstimmung vorgelegt wird. Ich denke, es ist ein wichtiger Baustein, um die Vorwürfe zu entkräften, die im öffentlichen Raum manchmal vorherrschen, der Nachrichtendienst agiere als Regierungsschutz. Nein, der Nachrichtendienst agiert unter Kontrolle des Parlaments. Das ist ganz wesentlich. Wir als Union könnten uns auch vorstellen, die Rechte des Nachrichtendienstes noch zu erweitern, so etwa im Bereich Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ; denn ich glaube, dass das aufgrund der heutigen Entwicklungen gesellschaftlich weltweit notwendig wäre. Aber auch dabei gilt: Wir haben eine Koalition; es gab unterschiedliche Sichtweisen. Das ist etwas, wovon ich denke, dass man sich dem in Zukunft widmen sollte. Nichtsdestotrotz ist der vorliegende Gesetzentwurf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Verfassungsschutz. Er stellt seine Arbeit auf solide gesetzliche Grundlage, und er ist, denke ich, ein wichtiges verfassungsrechtliches Fundament. Daher bitte ich um entsprechende Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Hütter.
