Susanne Schaper
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute – endlich – vor, das zweitälteste Gesetz im Ressort des Sozialministeriums zu ändern. Lediglich das Gesetz über die Erteilung von Sonderurlaub an Beschäftigte in der Jugendhilfe bringt es auf viereinhalb Monate längeren Bestand. Das noch bestehende ÖGD-Gesetz ist inzwischen fast zum Fossil geworden; denn die Bedingungen, die Möglichkeiten und die Erfordernisse einer guten gesundheitlichen Versorgung haben sich in den letzten 33 Jahren wesentlich verändert. Das liegt nicht nur an der Pandemie, sondern auch am Klimawandel und an der technologischen Entwicklung. Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist der dritte wesentliche Bereich der gesundheitlichen Versorgung neben dem ambulanten Bereich, also der niedergelassenen Ärzteschaft bzw. den Professionellen aus den Heilberufen, und dem stationären Bereich, also den Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Das ist vielen Menschen aus mehreren Gründen nicht so bewusst. Zum einen wird das System vor allem aus der Sicht der Therapie oder Reha im Falle von Erkrankungen bewertet. Man zahlt in die Krankenkasse ein will dafür gegebenenfalls die Heilung bezahlt wissen. Was weiß Mann oder Frau aber vom Öffentlichen Gesundheitsdienst? Im besten Fall wird er überhaupt nur als eines der fast 400 Gesundheitsämter in Deutschland wahrgenommen, wenn man sich dort während der Pandemie im Falle einer Infektion melden musste oder weil eine gesundheitliche Bescheinigung gebraucht wird oder weil eine Hygienekontrolle erforderlich ist oder weil an der Tür einer Beratungsstelle steht, dass es dem Gesundheitsamt untersteht. Der Schwerpunkt lag also bei hoheitlichem Schutz und vor allem bei Überwachungsaufgaben. Von einem wirklich guten Plan, die sogenannte dritte Säule der gesundheitlichen Versorgung auszubauen, kann absolut nicht gesprochen werden. Ich sehe es nicht unbedingt als den großen Wurf der Regierungspolitik des Bundes und des Freistaates, dass es erst eine Pandemie geben musste, um die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte sichtbar zu machen. Das hätte so krass nicht sein müssen. Für uns kann ich darauf verweisen, dass die Fraktion der PDS bereits im Jahre 2003 das ÖGD-Gesetz novelliert wissen wollte, über das wir heute verhandeln. Viele der heute neu aufzunehmenden oder zu aktualisierenden Punkte waren vor 21 Jahren schon enthalten: Ergänzung der gegenwärtig noch vorwiegend krankheitsorientierten Sicht der Medizin durch eine gesundheitserhaltende und gesundheitsfördernde Zielsetzung; Wahrnehmung des Gesundheitsschutzes am Infektionsschutz; umwelt- und gesundheitlicher Verbraucherschutz; Lebensmittelüberwachung; Wohn- und Arbeitswelt; Schule und vorschulische Einrichtungen. Infolge der Globalisierung: Gesundheitsberichterstattung, Planung, Konferenzen, Prävention, Gesundheitsförderung, Schutzhilfen, Berufsaufsicht. Dieser alte Gesetzentwurf beweist genau wie Anträge zum Staatshaushalt oder weitere Gesetzentwürfe und Anträge zum Thema, dass wir als Fraktion der Entwicklung und dem Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes faktisch über Jahrzehnte eine weit höhere Bedeutung beigemessen und eine größere Weitsicht bewiesen haben als alle anderen Faktionen in diesem Haus. Der ÖGD spielte bei uns immer eine Schlüsselrolle, insbesondere bei der gesundheitlichen Prävention. Für diese Rolle wurde er aber in keiner Weise angemessen, das heißt mit notwendigen Möglichkeiten und Ressourcen, ausgestattet. Ich sehe hier auch die Bundesebene in der Pflicht. Um die Potenziale des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in vollem Umfang für die kommunale Gesundheitsförderung nutzen zu können, müssten auch dort Gesetze geändert oder sogar neu aufgelegt werden. Im Bund ist zwar punktuell etwas in Bewegung gekommen – ich denke an den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, in dem es um Personalaufbau, Modernisierung und Digitalisierung geht. Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Stärkung von Public Health oder Öffentlichem Gesundheitsdienst kann ich leider nicht erkennen. Ich erkenne auch kein Gesamtkonzept zur Zukunft des ÖGD für die Bundesrepublik Deutschland. Das sind wesentliche Defizite, die die Bundesländer, im Besonderem aber auch die Kommunen in ihren Handlungsspielräumen beschränken. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir unterstützen nichtsdestotrotz den vorliegenden Gesetzentwurf. Wir sehen ihn als späten, aber wesentlichen Schritt für die Stabilisierung und den Auf- und Umbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Sachsen an. Wir sehen auch, dass es manchmal hilfreich wäre, auf die LINKEN zu hören. Wir danken besonders den Verantwortlichen in den vielen sächsischen Gesundheitsämtern, die den ursprünglichen Entwurf der Staatsregierung noch einmal deutlich qualifiziert haben. Für uns ist relevant, dass das Leitbild eines modernen Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit der Überschrift „Der Öffentliche Gesundheitsdienst – Public Health vor Ort“, das zur 91. Gesundheitsministerkonferenz im Jahr 2018 beschlossen wurde, inhaltlich Eingang gefunden hat. Für uns verbindet sich damit die Hoffnung, dass der Verhältnisprävention zunehmend mehr Aufmerksamkeit zukommt. Ich meine damit: Wenn die Verhältnisse, also die Bedingungen in der Umwelt und dem Umfeld, schlecht und damit verbesserungswürdig sind, weil sie die Gesundheit negativ beeinflussen, dann müssen diese sozusagen von Staats wegen geändert werden. Das kann nicht durch Verhaltensprävention, also durch Aufforderung an die einzelnen Leute zu gesundheitsbewusstem Verhalten, geschehen. Wir unterstützen selbstverständlich, dass der umweltbezogene Gesundheitsschutz endlich auch in Sachsen gesetzlich verankert werden soll; denn wir sind eines der letzten Bundesländer, in denen das nicht der Fall war. Durch den Klimawandel ist es zum Beispiel in vielen Städten heißer geworden, und es muss dementsprechend kommunale Maßnahmen zur Verhinderung gesundheitlicher Schäden geben. Wir begrüßen, dass die Fragen der Kinder- und Jugendgesundheit wesentlich differenzierter beschrieben werden. Das ist eine der größten nach der Pandemie zu ziehenden Lehren. Wir finden es auch richtig, dass die Möglichkeiten des ÖGD erweitert werden, um über die entsprechenden Daten örtlich angepasste Maßnahmen ergreifen zu können. Die Linksfraktion hat bereits im Jahr 2020 gefordert, den Öffentlichen Gesundheitsdienst grundlegend aus- und umzubauen. In der Stellungnahme der Staatsregierung war damals die Absicht zur Überarbeitung des Gesetzes erklärt worden; das war vor vier Jahren. Immerhin wird das Vorhaben in dieser Wahlperiode noch Realität. Dafür danken wir Ihnen. Ich behaupte auch, dass unser Antrag einige Anregungen oder sogar entscheidenden Anstoß dafür bot. Etliche unserer Forderungen bleiben allerdings bestehen, zum Beispiel die nach der Bildung eines Landesgesundheitsamtes oder die nach der Bestimmung von Gesundheitszielen. Trotzdem werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen; denn er ist überfällig, und er geht in eine Richtung, die wir sehr gut unterstützen können. Das Gleiche gilt für Ihren Entschließungsantrag. Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. BÜNDNISGRÜNE und SPD haben keinen Redebedarf angemeldet, der fraktionslose MdL auch nicht. Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen, bevor ich an die Staatsregierung übergebe? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt das Wort an Frau Staatsministerin Meier für die Staatsregierung. Bitte schön.
