Anna Gorskih
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute wird der Landtag die Überarbeitung des Landesjugendhilfegesetzes beschließen, allem voran aufgrund der sich durch das am 10. Juni 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ergebenden Änderungsbedarfe im Landesrecht, zum Beispiel, um die Voraussetzungen für ein bedarfsgerechtes Angebot an Ombudsstellen zu schaffen. Doch leider geht der vorliegende Gesetzentwurf nicht über die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verbundenen Anpassungsbedarfe hinaus. Von einer grundlegenden und zeitgemäßen Aktualisierung und Weiterentwicklung des Gesetzes, um die Zukunftsaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe besser zu bewältigen, kann bei diesem Entwurf keine Rede sein. Insofern enttäuscht der Gesetzentwurf sicher viele an ihn gerichtete Hoffnungen. Dabei ist doch genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um über ein modernes Landesjugendhilfegesetz die erforderlichen Rahmenbedingungen für ein gelingendes Zusammenwirken von Land, Kommunen und freien Trägern im Sinne der Kinder und Jugendlichen im Freistaat zu schaffen. Die Enttäuschung setzte zumindest bei mir – aber ich glaube, nicht nur bei mir – spätestens zu dem Zeitpunkt ein, als es im Vorfeld der Anhörung des Regierungsentwurfs im Landesjugendhilfeausschuss im vergangenen Jahr aus dem Ministerium hieß: Bitte nicht allzu viele Änderungswünsche am Entwurf – sonst würden die Träger, würde der Landesjugendhilfeausschuss die Verabschiedung des Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode gefährden. Noch deutlicher kann man die fachliche Debatte und auch die notwendige Kritikformulierung am Gesetzentwurf der Regierung ja wohl nicht einschränken. Aufgrund einer engen Zeitschiene, für die aber nicht der Landesjugendhilfeausschuss und auch nicht die Trägerlandschaft verantwortlich war, wurde eine Drohkulisse aufgebaut, um ein vermeintliches Zuviel an Änderungswünschen für das mögliche Scheitern des Gesetzesvorhabens verantwortlich zu machen. Dieser Umgang mit dem Fachgremium Landesjugendhilfeausschuss und auch mit den Trägern sowie den Praktikerinnen und Praktikern ist aus meiner Sicht wirklich unverschämt. Das habe ich schon bei der Sondersitzung der Unterausschüsse im letzten Jahr deutlich gemacht. Nichtsdestotrotz gab es zum Glück dennoch eine fachliche Debatte über den Regierungsentwurf, auch wenn sie unter den erschwerten Bedingungen eines entsprechend aufgebauten Drucks und ohne die Möglichkeit einer tiefgreifenden fachlichen Reflexion stattfand. Leider haben auch nur sehr wenige Anregungen aus der Fachdebatte Eingang in den Gesetzentwurf gefunden; man muss sie wirklich mit der sprichwörtlichen Lupe suchen. Das ist bedauerlich und grundsätzlich sehr unbefriedigend. Auch dass das Ministerium bei der Frage nach der echten Novelle mit zukunftsweisenden Änderungen auf die nächste Legislatur vertröstet, macht es nicht besser. Ob diese Überarbeitung im sogenannten zweiten Schritt dann tatsächlich nach der Landtagswahl, also in der nächsten Legislatur, kommt, das bezweifle ich, ehrlich gesagt, und bin mir da wirklich nicht sicher. Genau deswegen haben wir Ihnen zur heutigen Sitzung einen Änderungsantrag vorgelegt, damit wir als Parlament in dieser Legislatur nicht die Chance verstreichen lassen, einige grundsätzliche Weichenstellungen für ein modernes, zeitgemäßes Landesjugendhilfegesetz vorzunehmen. Nun zu den wichtigsten Änderungen in unserem Änderungsantrag, den ich hiermit gleich einbringen würde. Erstens. Wir sprechen uns entschieden dagegen aus, dass der Entwurf Formulierungen zur erforderlichen Ausstattung der örtlichen Jugendämter sowie der ausreichenden personellen und sachlichen Ausstattung des Landesjugendamts streichen will; denn die notwendige Ausstattung des Landesjugendamts und auch der örtlichen Jugendämter ist bedauerlicherweise alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit leistungsfähigen öffentlichen Trägern angewiesen. Nur wenn die Ämter personell und sachlich entsprechend ausgestattet sind, können sie den steigenden Aufgaben und Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe gerecht werden und letztlich auch im Sinne des Kindeswohls agieren. Zweitens: Jugendhilfeplanung. Hier geht es uns darum, klarzustellen, dass die Pflicht zur Analyse des Bestands an Einrichtungen und Diensten sowie die anschließende Planung von Vorhaben zur Entwicklung eines wirksamen, vielfältigen, inklusiven und aufeinander abgestimmten Angebots von Jugendhilfeleistungen unter Berücksichtigung der Bedarfe und Interessen junger Menschen, also die Pflicht zur Jugendhilfeplanung, eine zwingend wahrzunehmende Kernaufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ist, bei der den öffentlichen Träger die unbedingte Rechtspflicht trifft, die für die Leistungserbringung notwendigen Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen bzw. die für die Erfüllung der Aufgaben notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. Warum wollen wir das genauso ausdrücklich und genauso deutlich herausgestellt wissen? Weil wir unter anderem aufgrund von Rechtsgutachten und Berichten zur Situation, beispielsweise der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII im Freistaat Sachsen, wissen, dass Einrichtungen und Personal in der Jugendarbeit in den vergangenen Jahren zurückgegangen sind. Zu vermuten ist folglich, dass sich Jugendhilfeplanung nicht in einem ausreichenden Maße an dem erforderlichen Umfang und der erforderlichen Qualität der Jugendarbeit orientiert, sondern eher an dem Füllstand der öffentlichen Kassen oder dem politischen Willen der Kämmerer. Damit jedoch dieser wichtige Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nicht noch weiter ins Hintertreffen gerät, braucht es eine entsprechende landesrechtliche Schärfung der Pflicht des öffentlichen Trägers zur Jugendhilfeplanung, Leistungserbringung und Bereitstellung der Finanzmittel. Drittens – und damit komme ich aus unserer Sicht zu einer weiteren großen Baustelle –: Es ist zu begrüßen, dass mit der Aufnahme einer Ausführungsbestimmung des Landes zu § 13 a des SGB VIII klargestellt wird, dass es sich bei der Schulsozialarbeit um eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe handelt. Wir halten diesen Schritt aber auch für alle anderen Leistungsbereiche innerhalb der §§ 11 bis 14 SGB VIII für unverzichtbar. Es wäre für den Fortbestand, die Weiterentwicklung und den Stellenwert der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinderund Jugendschutzes in Sachsen äußerst bedenklich, wenn nur ein Teilbereich explizit im Landesjugendhilfegesetz formuliert wird. Stattdessen sollten alle Leistungsbereiche gleichwertig berücksichtigt werden. Denn wir sind überzeugt, dass alle Leistungsbereiche einen wichtigen und wertvollen Beitrag leisten, um Kindern und Jugendlichen in Sachsen bestmögliche Aufwuchs- und Lebensbedingungen zu ermöglichen, und dass sie auch einen wichtigen Beitrag leisten, um ganz grundsätzlich junge Menschen in Sachsen zu stärken und sie in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und sozial integrierten Persönlichkeiten zu unterstützen. Daher müssen alle diese Leistungsbereiche entsprechend im Landesgesetz verankert werden. Sehr geehrte Abgeordnete, bitte stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu – dann stimmen wir auch dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Anderenfalls sind wir gezwungen, uns aufgrund der fehlenden Zustimmung zu diesen sehr wichtigen Punkten zu enthalten. Im Übrigen möchte ich kurz die Gelegenheit nutzen, weil dies wahrscheinlich meine letzte Rede im Parlament sein wird, mich zu bedanken; insbesondere bei meiner Fraktion für die Unterstützung und erlebte Solidarität in den letzten fünf Jahren. Ich möchte mich aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen aller demokratischen Fraktionen für die parlamentarische Zusammenarbeit in den letzten Jahren bedanken. Wir waren nicht oft einer Meinung – und das ist in Ordnung so. Denn es ist unsere Aufgabe als Opposition, den Finger in die Wunde zu legen, auch wenn es für Sie vielleicht manchmal unbequem und lästig ist. Ich empfand die Debatten in meinen Politikbereichen, die ich in dieser Legislaturperiode vertreten habe, trotz aller politischen Unterschiede als fachlich sehr fundiert, respektvoll und oft bereichernd. Vielen Dank dafür. Ich habe in den letzten Jahren sehr oft die Bedeutung von wohnortnahen, attraktiven Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendarbeit vor Ort betont, da sie in erster Linie wichtig für die Entwicklung der jungen Menschen sind, aber auch darüber hinaus einen erheblichen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Demokratiebildung leisten. Ich habe den Eindruck, dass ich dabei häufig bei Ihnen auf offene Ohren gestoßen bin, auch wenn es bei der Umsetzung der Absicherung und der Förderung dieser Angebote aus meiner Sicht dennoch immer noch große Lücken und Fehlstellen gibt und viel mehr getan werden müsste. Wenn man sich umschaut, was es langfristig für Folgen hat, wenn diese Angebote fehlen, dann kann ich nur feststellen – vielleicht werden Sie sich in dieser Feststellung mir anschließen und dem zustimmen –, dass dort, wo diese Angebote fehlen, Einfallstore für extrem rechte Akteure und ihre Ideologien entstehen. In Anbetracht der kommenden Haushaltsverhandlungen, bei denen ich nicht mehr dabei sein werde, und auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten und der Entwicklungen, die derzeit laufen, erscheint es mir sehr angebracht, noch einmal in aller Deutlichkeit abschließend zu sagen: Kürzungen im Jugendbereich sind fatal und sie richten sehr großen Schaden an. Ich hoffe, dass alle Abgeordneten der demokratischen Fraktionen dies in der nächsten Legislaturperiode beherzigen und kluge und vernünftige Entscheidungen treffen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN, bei der SPD sowie bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Gorskih sprach für die Fraktion DIE LINKE. Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE hat keinen Redebedarf angemeldet. Deshalb spricht jetzt Frau Kollegin Pfeil für die SPD-Fraktion.
