Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir BÜNDNISGRÜNE sind vor nunmehr fünf Jahren in diese Koalition eingetreten, um die Innenpolitik im Freistaat Sachsen zu gestalten – mit dem Ziel, die Sicherheit aller Menschen in Sachsen besser zu schützen und zugleich die Bürger- und Freiheitsrechte in diesem Land zu stärken. Mit Blick auf die Tagesordnung des Plenums kann ich nicht ohne Stolz sagen, dass uns das gelungen ist. Der voraussichtlich letzte innenpolitische Gesetzentwurf dieser Legislaturperiode – der Herr Staatsminister wird wahrscheinlich auch demnächst die Abarbeitung des Koalitionsvertrages an dieser Stelle nochmals als voll erfüllt darstellen, was die Gesetzentwürfe angeht – fügt sich in dieses Versprechen nahtlos ein. Deshalb erlaube ich mir noch eine kurze Rückschau, auch zum Entstehen dieses Gesetzentwurfes. Kurz vor dem Ende der letzten Legislaturperiode wurde bekanntermaßen ein neues Polizeigesetz verabschiedet, das die Sicherheitsbehörden mit umfassenden Befugnissen ausstattete und aus unserer Sicht ein krasses Missverhältnis von immer mehr Befugnissen für die Polizei und zugleich kaum wirksamen Schutzmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich brachte. Daraus entstand bekanntermaßen ein Handlungsbedarf. Dieser realisierte sich im Normenkontrollantrag gegen das Sächsische Polizeigesetz. Im Januar 2024, also rund vier Jahre, nachdem das Verfahren eingeleitet wurde, entschied der Sächsische Verfassungsgerichtshof weitgehend im Sinne der Bürgerrechte. Er erkannte vor allem Grundrechtseingriffe weit im Vorfeld von Straftaten als verfassungswidrig. (Albrecht Pallas, SPD: Zwei Drittel Ihrer Punkte wurden vom Verfassungsgerichtshof verworfen!) – Herr Kollege Pallas, Verfassungsrecht ist keine Mathematik; das sollten Sie wissen. Und bei der Frage, was verworfen wurde, wäre ich an Ihrer Stelle ganz vorsichtig. Am Ende ist das keine Addition dessen, wie viele Antragsteile man gewonnen hat – da brauchen Sie sich jetzt nicht so selbstgefällig hinzusetzen –, sondern entscheidend ist die Frage, wie schwer die beanstandeten Punkte waren. Vielleicht sollten Sie sich damit einmal beschäftigen, bevor Sie solche Zwischenrufe tätigen! Die Umsetzung genau dieser Judikatur wird eine zwingende Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode sein, weil sie, werte Frau Kollegin Köditz – mich wundert, dass Sie das überrascht –, in dieser Legislatur schlicht nicht mehr zu schaffen gewesen wäre. Denn die Frage, wie insbesondere die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zu den entsprechenden Datenübertragungs- und Übermittlungsvorschriften im Gesetz auszugestalten ist, dürfte anders andere als trivial sein und noch der einen oder anderen Überlegung, auch im Innenministerium, bedürfen. Es wird zu Recht noch erwartet, dass ein paar weitere Entscheidungen im Sicherheitsrecht als Klage noch in Karlsruhe anhängig sind, aus denen wir bekanntermaßen auch für das Sächsische Polizeigesetz Schlussfolgerungen ziehen können. Ich erinnere daran, dass wir heute Morgen das Verfassungsschutzgesetz umfassend novelliert haben, nicht, weil es das sächsische Gesetz traf, sondern weil das Bundesverfassungsgericht das Bayerische Verfassungsschutzgesetz in erheblichen Teilen für rechtswidrig erkannt hat. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, genug der Vorrede, warum wir jetzt diesen Gesetzentwurf so eingebracht haben, und nun zum eigentlichen Gesetzentwurf. Für eine moderne Polizei braucht es eben mehr als das bloße Verhältnismäßigkeitspolizeirecht. Ein Wesenskern einer freiheitlichen Verfassung ist und bleibt das staatliche Gewaltmonopol. Es ist eine Einigung darauf, auf die individuelle Durchsetzung eigener Rechte oder von Recht und Ordnung ganz allgemein zu verzichten und dies schlicht den staatlichen Institutionen anzuvertrauen. Das garantiert Rechtssicherheit und damit die Bewahrung des gesellschaftlichen Friedens und der Freiheit. Und nur dadurch wird ein freiheitliches Zusammenleben überhaupt gewährleistet, dass wir eben nicht des „anderen Wolf“ sind. Diese Tatsache klingt banal, ist aber tatsächlich in ihrer Verwirklichung höchst anspruchsvoll; denn die Akzeptanz des Gewaltmonopols verlangt absolutes Vertrauen in die Sicherheitsbehörden. Deswegen wiegt polizeiliches Fehlverhalten auch in der Wahrnehmung schwerer als das einzelner Bürgerinnen und Bürger; denn gerade Polizeibedienstete sind nun einmal das Gesicht des Gewaltmonopols auf der Straße, und ihr Handeln muss über jeden rechtsstaatlichen Zweifel erhaben sein. Deswegen haben wir BÜNDNISGRÜNE uns in dieser Legislatur auf den Weg gemacht, die Polizei in entscheidenden Punkten zu reformieren. Neben der Neuordnung der Organisation von Studium, Aus- und Fortbildung der sächsischen Polizei ebenso wie mit der eingeführten Kennzeichnungspflicht für Bedienstete in geschlossenen Einheiten folgt nun der letzte Stein, nämlich die Rechtsgrundlage für die Kontrollquittung und die Neuregelung von Vorgaben zum Einsatz der Bodycams, die wir ebenfalls heute beraten. Dabei ist mir wichtig herauszuheben, dass die Änderungen nichts, aber auch gar nichts mit einem Generalverdacht gegen Polizistinnen und Polizisten zu tun haben, die tagtäglich ihren Job beanstandungsfrei verrichten und im Dienste unseres Rechtsstaates tätig sind, ganz im Gegenteil. Je besser einzelne Handlungen und Maßnahmen überprüfbar sind, desto eher kann sich eine Gruppe pauschaler Vorwürfe erwehren. Schon im Bericht der Kommission zur Überprüfung der Ausbildung an der Hochschule der Polizei, die der damalige Innenminister Prof. Wöller 2019 vorgestellt hat, wurde auf umfassenden Reformbedarf auch beim Thema Fehlerkorrektur in der Polizei hingewiesen. Ich halte das, was wir heute hoffentlich beschließen, für einen entscheidenden Punkt in der Umsetzung einer auch neuen Fehlerkultur in der Polizei. Mit den nun einzuführenden Pflichten, wie Bodycams künftig zur Aufzeichnung polizeilicher Zwangsmaßnahmen zu nutzen, kommen wir nämlich nicht dem Ursprungsgedanken der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung näher, die aus diesen Gründen seinerzeit die Einführung der Bodycams in den USA forciert hat. Wir stärken ganz generell die Möglichkeit zur Kontrolle polizeilicher Maßnahmen und stärken die Polizei im Sinne einer modernen Fehlerkultur, weg von pauschalisierenden Behauptungen hin zu der Frage, ob individuell tatsächlich ein Fehler vorlag, der zu beanstanden ist. Gemeinsam mit der bereits eingeführten Kennzeichnungspflicht ist das aus meiner Sicht ein Meilenstein für die Bürgerrechte im Freistaat Sachsen. Gleiches gilt auch für die Rechtsgrundlage der sogenannten Kontrollquittungen. Polizeiliche Kontrollmaßnahmen sind ein nicht unerheblicher Grundrechtseingriff, auch wenn gern in diesem Hohen Hause einmal so getan wird, als wäre eine polizeiliche Kontrolle etwas, was man tagtäglich einmal über sich ergehen lassen sollte, so wie Zähneputzen und dergleichen mehr. Nein, es handelt sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff. Er ist entsprechend an enge Voraussetzungen geknüpft, und seine Dokumentation ist essenziell für den Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger gerade in diesem Land, dies insbesondere dann, wenn die Kontrollen durch die Betroffenen nicht auf eine konkret nachvollziehbare tatsächliche Situation zurückzuführen sind, sie also gar nicht erkennen können, warum sie eigentlich kontrolliert werden. Genau um diesen spezifischen Fall geht es bei diesem Gesetzentwurf. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein bisschen verwundert bin ich über die Aufregung dann doch. Es wird auf der einen Seite gern darauf verwiesen, dass man es eigentlich nicht bräuchte, denn man könne sich bereits jetzt jeden Verwaltungsakt verschriftlichen lassen. Auf der anderen Seite wird darauf verwiesen, dass es ja viel Arbeit mache, denn es müsse möglicherweise verschriftlicht werden. Sie sehen: Die Argumentation dreht sich im Kreis. Denn wenn das alles so einfach jetzt schon möglich wäre, wäre der Aufwand auch jetzt schon da. Und darin liegt nämlich genau der Punkt. Der Verweis auf die Pflicht der Verschriftlichung des Verwaltungsakts geht regelmäßig fehl, nicht nur deswegen, weil zum einen der Aufwand recht hoch ist, weil man nämlich aktiv im Anschluss tätig werden muss und eben nicht quasi etwas bereits vor Ort ausgehändigt bekommt. Zum anderen, weil wir in der Situation sind, dass sich nach entsprechender Verwaltungskostenregelung die Polizei die Verschriftlichung eines Verwaltungsakts dann auch noch entsprechend bezahlen lassen will und Gebühren dafür verlangt. Auch da kann man kritisch hinterfragen, ob der Beleg für einen Verwaltungsakt einer grundrechtsintensiven Maßnahme, der ich mich unterziehen musste, etwas ist, wofür Kosten verlangt werden dürfen. An dieser Stelle versuchen wir, dies andersherum zu regeln, indem es zukünftig ein Automatismus ist, dass ich mir das vor Ort ausstellen lassen kann und nicht den Weg über den Verwaltungsakt, den ich mir nachträglich dokumentieren lasse, gehen muss. Auch hier schaffen wir damit Möglichkeiten für etwaige Betroffene, dies im Nachhinein überprüfen zu lassen. Denn alle Menschen müssen das staatliche Gewaltmonopol respektieren. Das bedeutet auch, dass man den Exponentinnen und Exponenten vertrauen können muss, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Aufenthaltsstatus, Religion oder sexueller Identität. Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem sind diese Änderungen eine Stärkung der Transparenz und der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, denn um ihrer Freiheit und Sicherheit willen ist der Staat da und damit auch die Polizei. Noch viel zu häufig ist mutmaßliches Fehlverhalten bei der Polizei schwer belegbar, da sich widersprechende Schilderungen der Situation gegenüberstehen und es eben selten Nachweise gibt. Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Überprüfungsmöglichkeit der Betroffenen und damit letztendlich auch weiter das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei und gleichzeitig in alle Institutionen, die zur Bewahrung eines freiheitlichen Zusammenlebens unverzichtbar sind. Werte Kolleginnen und Kollegen! Viel wird derzeit von der Polizei im Freistaat erwartet. Nach der Absicherung des Kommunal- und Europawahlkampfs, der hinter uns liegt, kommt die Europameisterschaft, über die wir heute Morgen schon geredet haben. Daran schließt sich übrigens ein Landtagswahlkampf an, der mit Blick auf die Erfahrungen aus den Kommunal- und Landtagswahlen durchaus auch für die Polizei eine nicht unerhebliche Last mit sich bringen dürfte und auch Ressourcen binden wird. Doch zeigt sich gerade an diesem Beispiel, wie wesentlich die Polizei ist, um die Bedingungen eines demokratischen Wettbewerbs gerade in unserer freiheitlichen Demokratie zu schaffen und zu sichern. Eine transparente, demokratische Polizei ist ein wesentlicher Pfeiler unser aller Freiheit und soll alles dafür tun, dass sie das notwendige Vertrauen der Bevölkerung genießt und gleichzeitig das Vertrauen in sie setzen kann. Deswegen möchte ich zum Abschluss meiner letzten innenpolitischen Rede in dieser Legislaturperiode – obwohl man das als Innenpolitiker nie sagen sollte, denn erfahrungsgemäß kann immer irgendetwas passieren, ich will das nicht beschreien; ich hoffe, wir sehen uns hier in der Sommerpause nicht zur Innenausschusssitzung und erst recht nicht zum Plenum – daher ausdrücklich den Polizistinnen und Polizisten für den Dienst an unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung im Freistaat Sachsen danken und um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf werben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)
