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Carsten Hütter

AfD 12.06.2024 Sitzungen 7/89

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir einiges an allgemeiner Kritik an dem neuen Gesetz haben und hatten, dürfte bekannt sein. Ich will mich angesichts der heutigen Tagesordnung ein Stück weit kürzen, aber das eine oder andere muss benannt werden. Was mir wichtig erscheint: Es hat sich gezeigt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst insgesamt rechtsstaatlicher, effizienter und transparenter agieren muss. Im Fokus des Geheimdienstes müssen vor allem politische und religiöse Gewalttäter sowie jedwede Spionagetätigkeiten stehen. Stattdessen haben wir in der Vergangenheit erlebt, dass Abgeordnete beobachtet werden und rechtswidrig über diese Daten gesammelt und gespeichert wurden. Die Beobachtung des politischen Gegners darf niemals eine Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes sein. (Beifall bei der AfD) Das ist in dieser Form einmalig in Europa. Oppositionsparteien sind keine Bedrohung, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie. Kernaufgabe des Landesamtes muss die Beobachtung, Aufklärung und Verhinderung aller Formen des gewalttätigen Extremismus sein. Mit unserer Kritik waren wir bisher relativ allein. Jedoch musste ich letzte Woche durchaus staunen, als Herr Lippmann – wahrscheinlich nach dem zweiten oder dritten Mate-Tee – der Meinung war, der „taz“ ein Interview geben zu müssen. Dieses hatte folgenden Inhalt – ich zitiere –: „Es hilft mir wenig, wenn im Verfassungsschutzbericht über Seiten hinweg allgemeine Informationen über Szeneentwicklungen stehen. […] Gerade jetzt, wo sich diese Behörde auch wieder der Spionageabwehr widmen muss, muss sie Prioritäten setzen. Es geht darum, dass sich der Verfassungsschutz auf die Gefährdung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung fokussiert. Dafür braucht er keine neuen Befugnisse, sondern er braucht eine neue Struktur.“ Aha, Herr Lippmann, das nehme ich noch wohlwollend zur Kenntnis. Die Frage ist nur, warum Sie sich, als man über dieses Gesetz geredet hat, nicht genau mit diesen Dingen eingebracht haben; das vermisse ich. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das haben wir doch!) Des Weiteren bemängelt der Abg. Lippmann, dass die parlamentarische Kontrolle des Inlandgeheimdienstes unzureichend ist. Die Kontrollbefugnisse der PKK müssen ausgebaut werden. Herzlichen Glückwunsch, Herr Lippmann! Davon reden wir seit Jahren. Schön, dass Sie das auch festgestellt haben. Wo handeln Sie denn? Das kann ich in dem neuen Gesetz gar nicht erkennen. Das touchiert letztendlich nur die Aufgaben der PKK, Sie fördern die PKK nicht. Selbst die Fachstelle – zu der wir gleich kommen – ist die richtige Richtung; wegen der Fachstelle werden wir auch zustimmen, aber es ist nur die richtige Richtung. Alle diese Ausführungen, auch die zu der Thematik Fachstelle, sind viel zu dünn. Es ist nicht erkennbar, wie das Ganze funktionieren soll. Aber zurück zu meinem Redebeitrag. Das war leider in den letzten paar Tagen nicht alles. Tief blicken ließen auch die Ausführungen eines Mitarbeiters der LfV, der seine Kritik an der Arbeitsweise des LfV öffentlich gemacht hat. In einem Interview mit der „Schwäbischen Zeitung“ fasst er die Arbeitsweise des LfV wie folgt zusammen: „Weil der Dienst es mit ‚ernstzunehmenden Gegnern wie wirklich gewaltbereiten Links- und Rechtsterroristen oder radikalen und teils kriegserfahrenen Islamisten nicht aufnehmen kann, kümmert er sich zunehmend um Leute, die eigentlich gar kein Fall für den Verfassungsschutz sind. Und in der Vergangenheit auch niemals waren.‘“ Da staunen wir aber. Wir stellen also fest, dass der Inlandsgeheimdienst seinen eigentlichen Aufgaben gar nicht gewachsen ist. Hierfür bedarf es einer Neustrukturierung des Dienstes. Der Gesetzentwurf leistet das nicht, sondern er erweitert lediglich einige Befugnisse. Folgerichtig bringt meine Fraktion einen umfassenden Änderungsantrag ein, um zumindest einige wenige Korrekturen am Gesetzentwurf vornehmen zu können. Zu der Fachstelle, wie gerade schon ausgeführt, werden wir positiv abstimmen. Zum Gesetzentwurf, es sei denn, unsere Änderungsanträge werden positiv abgestimmt, werden wir uns enthalten. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Hütter sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Kerstin Köditz.

Alle Reden von Carsten Hütter Protokoll ↗