Rico Gebhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dann lassen Sie uns einmal mit dem Reigen der Gesetzentwürfe beginnen, die wir heute alle noch abarbeiten wollen. (André Barth, AfD: Da ist das der Dämlichste von allen! – Gegenruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) – Wir finden, wir fangen mit einem guten an. – Die Unwetterereignisse in den letzten Wochen sind dramatisch. Entgegen deutlich schlimmeren Voraussagen wurde Sachsen von den Extremwettern nicht so stark getroffen wie befürchtet. Wir alle erinnern uns noch gut an die vergangenen Jahre in Sachsen mit Flut und Überschwemmungen, Waldbrände infolge von Trockenheit und Hitze und jetzt den Starkregen und die dadurch verursachten Sturzfluten. Das verunsichert Menschen, weil die Abstände kürzer werden. Klimaforscher und -forscherinnen haben bereits vor 20 bis 30 Jahren vorhergesagt, dass es so kommen wird. Ich sage es mal so: Den Klimaforschern und -forscherinnen geht es genauso wie den LINKEN. Niemand hört auf uns und dann erleben wir alle ein blaues Wunder, wobei das eher eine Katastrophe sein wird. (Beifall bei den LINKEN) Selbstverständlich geht es nicht nur um Naturkatastrophen, sondern wir alle wissen nur zu gut, dass es auch um politische und wirtschaftliche Krisen gehen kann. Corona, Energiekrise usw. sind alles Dinge, die man nur bedingt beeinflussen kann. Das, was wir aber tun können, ist, uns darauf vorzubereiten. Berechtigterweise kommt nach und nach und während solcher Katastrophen und Krisen schnell die Frage auf: Wer kommt für die Kosten auf und wer kann diese enormen Summen stemmen? Wie kann für die örtliche Bevölkerung Unterstützung geleistet werden, und das vor allem schnell und unbürokratisch? Das versprechen ja immer alle. All das und allem voran die finanziellen Sorgen derer, die betroffen sind, wollen wir mit unserem Gesetzentwurf nehmen, zumal bislang alle Versuche für eine Elementarschadenspflichtversicherung gescheitert sind – auch wenn ich gestern wieder einmal gehört habe, dass Sachsen und des Entwurfs „Sondervermögens Sozialausgleich“ – SächsSozAusglG) der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen sich dafür stark machen wollen, dass es so etwas irgendwann im Bund geben wird. (André Barth, AfD: Wann sprechen Sie endlich zum Gesetzentwurf?) – Herr Barth, Sie können nachher reden; seien Sie doch mal ruhig! – Wir als Linksfraktion wollen, dass der Landtag ein Sondervermögen mit Verfassungsrang von bis zu 5 Milliarden Euro errichtet. Dieses soll zur Abfederung von sozialen Schieflagen bei Krisenfällen dienen. Corona, Energiekrise, Extremwetterereignisse – all das haben wir in den letzten Jahren erlebt und wird uns wahrscheinlich auch zukünftig in unterschiedlichen Formen ereilen. Für meine Fraktion gilt ganz klar: Wir müssen sicherstellen, dass künftig im Fall von unvorhergesehenen Krisen für deren Bewältigung soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit hergestellt werden. Die Bewältigung von Krisen und deren Folgeschäden darf die soziale Kluft im Land nicht weiter vertiefen. Daher braucht es in genau solchen Extremsituationen ein sicheres Netz, welches die Bürginnen und Bürger auffängt. Es zeigt sich immer wieder, dass ärmere Menschen von Krisen und deren Folgen stärker betroffen sind als wohlhabende, und diese Ungerechtigkeit wollen wir aufbrechen. Wir wollen den Menschen die Sicherheit geben und einen Weg schaffen, um genau dann finanziell eingreifen zu können, wenn wieder ein Krisenfall auftritt und droht, die Ärmeren in unserer Gesellschaft hängen zu lassen. Wir haben den Gesetzentwurf bereits vor einer Weile eingebracht. Damals war ja vonseiten der Koalitionsfraktionen noch in Aussicht gestellt worden, dass eine Änderung der Verfassung in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Doch das Vorhaben ist durch Arbeitsverweigerung einiger CDU-Abgeordneter beerdigt worden. Daher legen wir diesen unseren Gesetzentwurf erst jetzt zur Endbefassung vor. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir zudem die aktuellen Entwicklungen aufgreifen und das Thema Klimaschutz und die Minderung der Folgen des Klimawandels in die Zweckbestimmung des Sozialfonds aufnehmen. – Damit habe ich gleich unseren Änderungsantrag eingebracht, Frau Präsidentin. Wir alle haben erlebt, wie schnell es notwendig ist, konkret zu helfen, aber auch finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um soziale Schieflagen aufzufangen. Wir fordern vorausschauend, das legitime Mittel der Kreditaufnahme nutzbar zu machen. Das Sondervermögen für den sozialen Ausgleich soll in den kommenden Jahren zur Krisenbewältigung verfügbar sein. So können wir das Korsett der Schuldenbremse wenigstens etwas lockern. (René Hein, AfD: „Etwas lockern“!) Besser wäre es natürlich, das Korsett ganz abzuwerfen. Wir haben mit den Regelungen der Schuldenbremse in der Sächsischen Verfassung wenige Möglichkeiten, auf besondere Situationen zu reagieren. Es gibt zwar den Mechanismus der konjunkturbedingten Aufnahme von Krediten. Diese ist jedoch nur unter sehr komplizierten Regelungen annehmbar, und zwei Koalitionsfraktionäre sprachen ja heute früh bereits davon, dass sich daran etwas ändern muss. Die sächsische Schuldenbremse – oder Solidaritätsbremse, wie wir sie nennen –, die ja wie ein Dämon über allem schwebt, ist einfach nur belastend. Sie behindert wichtige Investitionen in Bildung, Soziales, Klimaschutz, bezahlbaren Wohnraum, Schulen, Kitas und Verkehrswege. Das belastet vor allem die kommenden Generationen. Das Gerede – vor allem von Herrn Patt und anderen aus der CDU-Fraktion –, dass wir der nachfolgenden Generation ja keinen Schuldenberg hinterlassen dürfen, dafür aber lieber eine nicht intakte Infrastruktur, ist ein Relikt aus der Mottenkiste des Neoliberalismus. Daher wollen wir den Sozialfonds einrichten, um den Stachel der Schuldenbremse zu umgehen und als Staat handlungsfähig und flexibel zu sein, wenigstens in Krisensituationen und zwar mit dem Fokus auf die Beseitigung sozialer Schieflagen und nicht mit dem allgemeinen Fokus auf das Sächsische Finanzministerium und seinem Bremsertum. Der Sozialfonds schließt eine Lücke in der gegenwärtigen Finanzarchitektur des Freistaates Sachsen und schafft ein soziales Netz für Krisensituationen. Es muss für die Zukunft garantiert werden, dass hierfür ein ausreichend großer, zusätzlicher Sozialausgleichbetrag zur Verfügung steht. Dafür wollen wir den Sozialfonds einrichten. Ich werbe ausdrücklich noch einmal um Zustimmung für unseren Gesetzentwurf. Vielen Dank! (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Modschiedler.
