Georg-Ludwig von Breitenbuch
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bisherige Regelung im Sächsischen Waldgesetz, ein gemeinsam abgestimmtes Reitwegenetz in der Region auszuweisen, bewährt sich täglich. Sachsen verfügt mit 4 000 Kilometern im Wald bereits heute über ein sehr umfangreiches Reitwegenetz. Im Offenland kommen circa 1 500 Kilometer hinzu. Die deutliche Mehrheit der Anträge auf Ausweisung eines Reitweges im Wald sind in den letzten Jahren umgesetzt worden. Das, Herr Hein, sagte Ihnen auch die Staatsregierung auf Ihre Kleine Anfrage in der Drucksache 7/13187. Schwierigkeiten bereitet hingegen der Anschluss der Waldreitwege an die landwirtschaftlichen Fluren und öffentlichen Verkehrswege, hier gibt es Verbesserungsbedarf. Darüber und auch über Lückenschlüsse im Wald sowie eventuelle Verdichtungen kann gesprochen werden. Dazu haben sich die Waldbesitzer offen und konstruktiv erklärt. Befriedigende Lösungen für die noch offenen Fragen sind für uns nur unter Beibehaltung der jetzigen gesetzlichen Regelung zu finden. Zum Grundsätzlichen: Das Eigentum und dessen Schutz ist ein besonders hochwertiges Gut. Es ist eines der in der Verfassung geschützten Grundrechte und elementarer Bestandteil des Wertekanons. Jeder weiß, dass der Eingriff in das land- und forstwirtschaftliche Eigentum bereits in vielfältiger Weise ständig stattfindet. Das Betretungsrecht des Waldes zum Zwecke der Erholung ist nur möglich, weil die Waldbesitzer aller Eigentumsarten ihr Eigentum im Rahmen der Sozialpflichtigkeit kostenlos zur Erholung zur Verfügung stellen und schon stellen müssen. Die Waldbesitzer müssen durch das weitgehende Betretungsrecht Einschränkungen ihrer Eigentumsrechte, Vermögensverlust und Ertragseinbußen hinnehmen. Diese werden nicht entschädigt. Das ist auch Thema der Anhörung gewesen und konnte insbesondere von den Reitern nicht befriedigend beantwortet werden. Um die Belastung in Grenzen zu halten, wird durch das Sächsische Waldgesetz aber ausdrücklich ein Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer gefordert. Die CDU-Fraktion hat sich seit jeher dafür eingesetzt, dass in diesem Spannungsfeld die Eigentümerinteressen gewahrt bleiben. Alle Aussagen in den Bereichen Umwelt und ländlicher Raum räumen vertraglichen Regelungen und das Einvernehmen zwischen Eigentümern und Nutzern den Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen ein. Das muss auch im Bereich des Waldgesetzes und bei der Ausweisung von Reitwegen im Wald so bleiben. Alle geladenen Sachverständigen haben den Gesetzentwurf nicht unterstützen können. Das tun auch wir nicht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege von Breitenbuch sprach für die CDU-Fraktion, Kollegin Mertsching spricht nun für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
