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Armin Schuster

12.06.2024 Sitzungen 7/89

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Gesetzentwurf gehört zu den hundertprozentig umgesetzten Gesetzesvorhaben aus meinem Ressortbereich, die uns im Koalitionsvertrag in Auftrag gegeben wurden, aber es ist mit Sicherheit einer – wie es der Abg. Lippmann gesagt hat – der anspruchsvollsten, die wir gemacht haben. Deshalb danke ich an dieser Stelle meinem Vorgänger Prof. Dr. Roland Wöller und dem gesamten SMI-Team, die das möglich gemacht haben. Herr Lippmann, Sie haben freundlicherweise den richtigen Mitarbeiter angeschaut, aber hier muss ich widersprechen. Ich habe mich mit ihm nicht abgestimmt, aber er leidet nicht unter Ihnen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich denke, er genießt still und heimlich. Von daher wissen wir schon, dass es eine intensive Arbeit war, aber der Regierungsentwurf trägt die Handschrift des SMI und danach noch einmal kraftvoll die Handschrift der Koalition. Dafür sind wir sehr dankbar, denn Versammlungsfreiheit schützen, heißt nun einmal, Demokratie schützen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als das verbürgte Recht auf politische Teilhabe, für das wir hier Raum und Sicherheit geschaffen haben. Nur ein Teil der Bundesländer hat sich bislang dieser Aufgabe gestellt. Keines hat es so konsequent getan und auch die heißen Eisen angefasst. Selbst wenn der Entstehungsprozess nicht völlig frei von Diskussionen und auch Konflikten war, so möchte ich doch den Sachverständigen Matthias Hettich, Richter am VGH Baden-Württemberg, zitieren, der – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident – im Innenausschuss gesagt hat: „Insgesamt, wenn ich alle Versammlungsgesetze anschaue, die wir in Deutschland haben, ist es ein ausgewogenes Gesetz ohne politische Schlagseite. Es ist in der Klarheit und der Verständlichkeit der Regelungen vielen anderen Versammlungsgesetzen überlegen.“ Meine Damen und Herren! Warum ist das so? Erstens. Unser Gesetzentwurf enthält Regeln, die der Sicherheit des Versammlungsgeschehens, der Versammlung selbst, ihrer Teilnehmer, aber auch Dritter dienen. Es ist eine dienende Funktion dieses Gesetzes. Wir haben hier über Störungsverbote, Waffen- und Militanzverbote gesprochen und haben dafür eine gute Lösung gemäß dem Motto gefunden: Will man die Versammlung als Schlüssel der Demokratie auch für die Zukunft sichern, dann dürfen ihre Schutzmechanismen nicht destabilisiert werden. Zweitens. Es ging um die Praxistauglichkeit. Erstmalig gibt es nun klare Maßgaben für eine Geeignetheitsprüfung von Ordnern, für die Nutzung privater Verkehrsflächen und für den Umgang mit Versammlungen ohne Leitung. Drittens. Ein zentrales Anliegen ist: Wir wollen den Kooperationsgedanken stärken. Das ist der Geist, in dem die sächsische Polizei sowieso sehr stark arbeitet. Dieser Geist ist jetzt im Versammlungsgesetz festgeschrieben. Gefragt sind immer sowohl Behörden als auch Veranstalter. Erstere, um zu ermöglichen, was geht, letztere, weil eine transparente Kooperation zur zuverlässigen Gefahrenbeurteilung beiträgt und damit beschränkenden Maßnahmen die Grundlage entzieht. Das, meine Damen und Herren, ist der Grund, warum wir vor Versammlungen unaufhörlich dafür werben, mit den Versammlungsbehörden, mit der Polizei zu kooperieren. Die Versammlungen werden dann nur besser. Ich danke allen, die an diesem Entwurf mitgearbeitet haben. Wir sind das versammlungsintensivste Bundesland in Deutschland. Wir haben die versammlungserfahrensten Behörden und die versammlungserfahrenste Polizei. Und jetzt, wenn Sie gleich zustimmen, worum ich werbe, haben wir auch das modernste Gesetz dazu in Deutschland. Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/15266, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16574. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Regelung Drucksache 7/15435, Drucksache 7/16575, Beschlussempfehlung Bevor ich den Fraktionen das Wort erteile, frage ich den Berichterstatter, Herrn Kuppi, ob er das Wort wünscht. – Das sieht nicht so aus. Deshalb gehen wir jetzt in die Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Die CDU hat keinen Aussprachebedarf angemeldet. Somit übergebe ich gleich an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Peschel.

Protokoll ↗