Henning Homann
Ein starkes Handwerk und bürokratische Prozesse nur da, wo sie notwendig sind: Dafür steht die SPD in Sachsen ebenso wie im Bund. Entscheidend ist: Wir haben bereits gehandelt und in Regierungsverantwortung unseren Teil dazu beigetragen, dass das Handwerk gestärkt wird und die Unternehmen es bei den administrativen Prozessen einfacher haben. Das ist kleinteilige Arbeit, und man muss dabei behutsam vorgehen und die Aus- und Wechselwirkungen im Blick behalten. Wir versprechen nur, was wir auch halten können. So haben wir in dieser Legislatur in Sachsen den Meisterbonus auf 2 000 Euro verdoppelt und schlagen für die kommende Legislaturperiode vor, auch einen Bonus für Fachund Betriebswirte sowie Techniker(innen) einzuführen. Weil uns eine Anerkennung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse wichtig ist und wir die Ausbildungsbereitschaft zu Fach- und Führungskräften wertschätzen, möchten wir auch hier die Leistung derjenigen, die sich auf diesen Weg gemacht haben, anerkennen. Im Bund haben wir mit dem Wachstumschancengesetz die Buchführungspflicht vereinfacht, indem wir die Grenzwerte von Gesamtumsatz und Gewinn um ein Drittel erhöht haben. Die Bundesregierung hat zudem im Mai dieses Jahres das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz eingebracht, mit dem die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie Rechnungen, Kontoauszüge sowie Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Unternehmen können die Belege daher früher als bisher entsorgen und sparen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten. Der vorliegende AfD-Antrag dagegen enthält nichts als alten Wein in auch schon nicht mehr ganz taufrischen Schläuchen. So fordert er beispielsweise – nachdem das bereits in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach diskutiert wurde – eine Meistergründungsprämie in Sachsen. Auch wenn viele andere Bundesländer eine solche Förderung ausreichen, finde ich den sächsischen Weg hier plausibel. Die Anreizwirkung einer Meistergründungsprämie ist nicht nachweisbar. Wenn Meisterabsolventen neu gründen oder ein Unternehmen übernehmen, erhalten sie Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, indem das gewährte Darlehen für die Kosten der Ausbildung und des Lebensunterhalts anteilig erlassen werden. Außerdem haben wir im Freistaat zahlreiche, gut funktionierende branchenübergreifende Instrumente, um Gründungen zu unterstützen, zum Beispiel die Gründungsberatung, das Mikrodarlehen, den InnoStartBonus sowie Förderkredite. Ebenso wenig greift die Forderung des Antrags, die Kosten für die Ausbildung zum Techniker an privaten Bildungsakademien zu 50 % zu fördern. Wer genau hinschaut, wird zum einen feststellen, dass private Bildungsakademien nichts anderes sind als Schulen in freier Trägerschaft, die zu einem erheblichen Anteil und weit über dem geforderten Anteil von 50 % über staatliche Mittel finanziert werden. Sonderregelungen für einzelne Bildungsgänge oder Schularten sind hier nicht sinnvoll. Zum anderen steht das Aufstiegs-BAföG auch angehenden Techniker(inne)n zur Verfügung. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr wird hier aktuell bis zu einem Betrag von 15 000 Euro gefördert, 50 % davon gibt es von vornherein als Zuschuss. Von einem ergänzenden KfW-Darlehen werden bei bestandener Prüfung 50 % der Darlehenssumme erlassen und sogar 100 %, wenn man ein Unternehmen gründet. Die Forderung, die zum 1. Januar 2006 eingeführte Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückzunehmen, haben wir in diesem Hohen Haus bereits vor vier Jahren umfassend diskutiert. Eine im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats sowie in Zusammenarbeit mit dem BMAS und dem Statistischen Bundesamt durchgeführte empirische Untersuchung hat bereits in 2015 gezeigt, dass die Rückkehr zur Fälligkeitsregelung vor 2006 erhebliche Liquiditätsausfälle der Sozialversicherungsträger mit sich bringen würde, die zu erheblichen Steigerungen der Beitragssätze führen könnten. Auch die Umstellung der Systeme, auf die sich Unternehmen und Verwaltungen eingestellt haben, brächte Kosten mit sich. Aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchung wurde das Gesetz im Jahr 2016 geändert – Unternehmen haben seitdem die Möglichkeit, das erleichterte Beitragsberechnungsverfahren anzuwenden, das die Übernahme des Vormonatswertes zulässt und damit einige Arbeitsschritte einspart. Angesichts der 2016 erfolgten Gesetzesänderung und der Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrates ist hier unverändert kein Handlungsbedarf zu erkennen. Zu guter Letzt passt es in das Bild unpräziser und nicht passgenauer Vorschläge, dass die AfD gleich das ganze Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen will, anstatt sich darüber Gedanken zu machen, wie man die Regelungen möglichst unbürokratisch gestalten und die Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten bestmöglich unterstützen kann. Über das Wie können wir reden, aber nicht über das Ob; denn dieses Gesetz verbessert den Schutz der Menschenrechte und sorgt dafür, dass Umweltstandards eingehalten werden. Das zu regeln hat etwas mit gesellschaftlicher und auch unternehmerischer Verantwortung zu tun. Der vorliegende Antrag wiederholt alte, bereits diskutierte Forderungen, setzt auf Fehlanreize und enthält nicht zu Ende gedachte Vorschläge. Die SPD-Fraktion wird daher dem Antrag nicht zustimmen.
