René Hein
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der von der Linksfraktion vorgelegte Entwurf eines Sozialausgleichsgesetzes hat vor allem einen Zweck: Er soll mit viel Geld eine linke Umverteilungsagenda ermöglichen. 5 Milliarden Euro möchten Sie haben, Herr Gebhardt. Wofür? Genaues wissen Sie wahrscheinlich wohl selbst nicht. Deshalb haben Sie in den Entwurf hineingeschrieben: für sozialen Ausgleich und den Schutz des Klimas. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Genau!) Schöne und beeindruckende Absichten. Von konkreten Maßnahmen, die Sie mit dem vielen Geld finanzieren wollen, lässt sich aus dem Gesetzesentwurf nichts entnehmen. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzesentwurf ab und den Änderungsantrag genauso. Herr Kollege Modschiedler hat es bereits erklärt. Die Bildung des Sondervermögens, um die Kreditfinanzierung der 5 Milliarden Euro zu ermöglichen, stellt einen Verstoß gegen die Verfassung des Freistaates Sachsen dar. Mit dem Sondervermögen wollen Sie von den Grundsätzen der Haushaltseinheit und Haushaltsvollständigkeit abweichen. Dazu bedarf es einer sachlichen Begründung. Einen solchen Grund haben Sie aus unserer Sicht nicht vorgetragen, Herr Gebhardt. (Widerspruch bei den LINKEN) Es gibt auch keine sachliche Rechtfertigung dafür, warum die vorgesehenen Ausgaben nicht im Staatshaushalt aufgenommen werden sollen. Ein dadurch entstehender Effektivitätsgewinn ist jedenfalls nicht im Entwurf dargelegt. Für den bestehenden Klimafonds hat der Sächsische Rechnungshof dies bereits im Jahresbericht 2021 festgestellt. Die Umgehung der Schuldenbremse ist kein verfassungsrechtlich anzuerkennender Grund. Die Urheber der Schuldengrenze – der Sie übrigens zugestimmt haben, Herr Gebhardt – haben die Ausnahmen eng begrenzt und abschließend geregelt. Weitergehende und ausufernde Ausnahmen von der Schuldenbremse lehnen wir daher kategorisch ab. Der Gesetzesentwurf – Herr Kollege Modschiedler sprach bereits darüber – verstößt im Übrigen gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, weil dies auch in den Bundesländern seine Gültigkeit hat. Sie lassen Ausnahmen in Fällen von Konjunkturrückgängen, Naturkatastrophen und Notsituationen zu. Ausnahmen für den sozialen Ausgleich und den Kampf gegen den Klimawandel sind im Artikel 109 des Grundgesetzes dagegen nicht zugelassen. Aus finanzieller Sicht ist festzustellen: Erneut wollen Sie viel Geld zusätzlich ausgegeben, ohne eine Gegenfinanzierung anzubieten. Für eine Kreditsumme von 5 Milliarden Euro sind bei Zinsen von 2,5 Prozent – und das ist wenig – jährlich 125 Millionen Euro Zinsen zusätzlich zu zahlen. Verdoppeln Sie die Zahl für die Tilgung, die dann noch fällig wäre: Wo wollen Sie die 250 Millionen Euro pro Jahr in einem Haushalt einsparen, der ohnehin schon kaum ausgeglichen werden kann? Kurzum: Bezogen auf die Linksfraktion erinnert mich der Gesetzentwurf etwas an die Titanic: Je näher der Untergang rückt, umso lauter spielt die Kapelle. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –
